Ja, theoretisch macht man sich strafbar, so wie man sich die letzten 20 Jahre strafbar gemacht hat, wenn man online Wetten platziert hat. Tatsächlich ist bis heute aber kein einziger Fall bekannt, wo ein Spieler wegen Teilnahme an Online-Sportwetten strafrechtlich verfolgt wurde. Die Rechtsgrundlage für ein Vorgehen gegen Spieler,
§ 285 StGB, ist ohnehin höchst umstritten. Im Januar ist bei isa-guide ein
lesenswerter Aufsatz von Rechtsanwalt Nik Sarafi erschienen, wo er nachvollziehbar darlegt, warum der Paragraph verfassungswidrig ist und abgeschafft gehört.
Vielleicht ist jetzt die beste Gelegenheit, eine Verfassungsklage auf den Weg zu bringen?
Ich gehe jedenfalls davon aus, dass die Behörden auch weiterhin nicht gegen Spieler vorgehen werden, sondern, wenn überhaupt, gegen Veranstalter bzw., wie oben erwähnt, gegen beteiligte Finanzdienstleister.