EU bestätigt Glücksspielmonopole

Hier das Original: http://www.eu-sports-office.com/de/?categories_id=2&topics_id=5&articles_id=932

In seinen Schlussanträgen kommt der Generalanwalt zu folgendem Ergebnis:

„Die Artikel 43 EG und 49 EG sind in dem Sinne auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die das Sammeln, die Annahme, die Registrierung und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Konzession oder Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaats für Rechnung eines Unternehmens, das eine solche Konzession oder Genehmigung für die Erbringung derartiger Dienstleistungen in dem betroffenen Mitgliedstaat nicht erlangen kann, aber eine in dem Mitgliedstaat seiner Niederlassung hierfür erteilte Zulassung besitzt, verbietet, indem es die genannten Tätigkeiten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.“

Wie bereits erwähnt, es ist erst ein Schlußantrag, aber wenn er durchgeht, droht der Sachsen-Staupe und den deutschen Ministerpräsidenten zumindest nach den Buchstaben der Knast. [[rofl]]

Somit ist die jetzige Eile kein Wunder. Vielleicht kann man ja versuchen, vorher vollendete Tatsachen schaffen.
 
Pechvogel schrieb:
Hier das Original: http://www.eu-sports-office.com/de/?categories_id=2&topics_id=5&articles_id=932

In seinen Schlussanträgen kommt der Generalanwalt zu folgendem Ergebnis:

„Die Artikel 43 EG und 49 EG sind in dem Sinne auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die das Sammeln, die Annahme, die Registrierung und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Konzession oder Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaats für Rechnung eines Unternehmens, das eine solche Konzession oder Genehmigung für die Erbringung derartiger Dienstleistungen in dem betroffenen Mitgliedstaat nicht erlangen kann, aber eine in dem Mitgliedstaat seiner Niederlassung hierfür erteilte Zulassung besitzt, verbietet, indem es die genannten Tätigkeiten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.“

Wie bereits erwähnt, es ist erst ein Schlußantrag, aber wenn er durchgeht, droht der Sachsen-Staupe und den deutschen Ministerpräsidenten zumindest nach den Buchstaben der Knast. [[rofl]]

[[rofl]] [[rofl]] jaaaa rein mit ihnen [[winkewinke]] [[winkewinke]]
 
Daniel schrieb:
Pechvogel schrieb:
Hier das Original: http://www.eu-sports-office.com/de/?categories_id=2&topics_id=5&articles_id=932

In seinen Schlussanträgen kommt der Generalanwalt zu folgendem Ergebnis:

„Die Artikel 43 EG und 49 EG sind in dem Sinne auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die das Sammeln, die Annahme, die Registrierung und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Konzession oder Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaats für Rechnung eines Unternehmens, das eine solche Konzession oder Genehmigung für die Erbringung derartiger Dienstleistungen in dem betroffenen Mitgliedstaat nicht erlangen kann, aber eine in dem Mitgliedstaat seiner Niederlassung hierfür erteilte Zulassung besitzt, verbietet, indem es die genannten Tätigkeiten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.“

Wie bereits erwähnt, es ist erst ein Schlußantrag, aber wenn er durchgeht, droht der Sachsen-Staupe und den deutschen Ministerpräsidenten zumindest nach den Buchstaben der Knast. [[rofl]]

[[rofl]] [[rofl]] jaaaa rein mit ihnen [[winkewinke]] [[winkewinke]]

Eine Frage:Gilt dieses Gesetz auch für Annahmestellen in Deutschland oder nur fürs Internet? [[nixweiss]]
 
Legale Volten zum eigenen Nutzen

Das Verbot privater Wettbüros dient offiziell dem Kampf gegen die Spielsucht, tatsächlich nützt es den Finanzministern


Dem in Gibraltar ansässigen privaten Sportwettenanbieter bwin (früher: betandwin) ist die rote Karte gezeigt worden: von einem Schiedsrichter, der in Personalunion Gegenspieler ist. Pünktlich zum Auftakt der Fußballbundesliga untersagen die zuständigen Bundesländer dem Trikotsponsor von Werder Bremen und 1860 München unter Berufung auf das staatliche Wettmonopol die Geschäfte hierzulande und versiegeln zahlreiche Wettbüros. Während sie ihr ungewohnt einträchtiges Handeln mit dem Kampf gegen Spielsucht, Betrug und Manipulation begründen, geißeln Wettbetreiber und viele Kommentatoren die Maßnahme, weil diese in Wahrheit nur die Staatseinkünfte aus dem Wettmonopol schützen solle.

Es geht um viel Geld: milliardenschwere Wettgewinne, Steuereinnahmen, Sponsorengelder, Breitensportförderung. Der Spiel- und Wettindustrie werden - auch dank Internet - riesige Potenziale bescheinigt, die, abgesehen von den Monopoleinnahmen der öffentlichen Hand, nunmehr an Deutschland vorbeizufließen drohen. Darüber hinaus steht der Konflikt aber auch stellvertretend für grundlegende politische und ökonomische Zielkonflikte: Individualismus oder Paternalismus? Wettbewerb oder Monopol? Arbeitsplätze um jeden Preis?

Wenn sich der erste Pulverdampf verzogen hat, wird die Stunde der Gerichte schlagen, denn die Wettanbieter werden sich ihrem Schicksal nicht fügen. Den Ausschlag wird geben, inwieweit ein staatliches Wettmonopol mit deutschem Verfassungsrecht und europäischem Gemeinschaftsrecht (die meisten Wettanbieter verfügen über Lizenzen anderer EU-Mitgliedstaaten) vereinbar ist. Bereits 1999 und vor allem 2003 (Italien betreffend) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Begründungspfade vorgezeichnet; das Bundesverfassungsgericht folgte in einer im März 2006 ergangenen Entscheidung zum bayerischen Lotteriegesetz. Das Angebot von Sportwetten steht grundsätzlich unter verfassungsrechtlichem und europarechtlichem Schutz. Die Monopolisierung des Wettangebots zugunsten des Staates greift in diese Rechte ein. Da Grundrechtseinschränkungen nicht beliebig zulässig sein können, muss die öffentliche Gewalt bestimmte Standards erfüllen. Diese als Verhältnismäßigkeitsprinzip bekannten Standards hat das Bundesverfassungsgericht bereits in den fünfziger Jahren entwickelt. Der EuGH hat sie übernommen und vier Kriterien entwickelt, an denen die Einschränkung euroaprechtlicher Grundfreiheiten zu messen ist. Danach muss geklärt sein, dass eine Beschränkungaus zwingenden Erwägungen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist; dass sie in nichtdiskriminierender Weise angewendet wird; dass sie geeignet ist, die Verwirklichung des durch sie verfolgten Zieles zu erreichen; und die Beschränkung darf nicht über das zur Zielerreichung Notwendige hinausgehen.

Der Kampf gegen Spielsucht und der Schutz vor Betrug, nicht jedoch die Förderung von Staatseinnahmen - selbst bei deren gemeinnütziger Verwendung - erfüllen nach Ansicht beider Gerichte grundsätzlich das erste Kriterium. Hier aber liegt zugleich einer der größten Schwachpunkte des Staatsmonopols, denn in Deutschland wurden bis März 2006 kaum wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Spielsucht ergriffen. Im Gegenteil wurde das staatliche Wettangebot Oddset aggressiv beworben, Wetten wurde als sozial adäquate Tätigkeit vermarktet. Das Bundesverfassungsgericht hat darum einen radikalen Kurswechsel bis Ende 2007 eingefordert.

Allerdings ist zu bezweifeln, dass der EuGH bei einer Fristsetzung ähnlich großzügig wäre - hat er doch die gleichen Prinzipien schon vor drei Jahren klar formuliert, ohne dass die Bundesländer daraus die Konsequenzen gezogen hätten. Von einem "kohärenten und systematischen System zur Begrenzung der Wetttätigkeit" kann jedenfalls zwischen 2003 und heute in Deutschland nicht die Rede sein. Auf "Bewährungsfristen" zur Beseitigung einer unzulässigen Grundfreiheitsbeschränkung wird man beim EuGH vergeblich hoffen. Allerdings wäre es nicht das erste Mal, dass deutsche Behörden die einschlägige EuGH-Rechtsprechung zu lange unbeachtet gelassen haben. Zumindest in Sachen DocMorris und Niederlassungsrecht für Apotheken scheint man aus Schaden klüger geworden zu sein.

Zwar ist das deutsche System nicht diskriminierend, weil inländische und ausländische private Anbieter gleich schlecht behandelt werden (siehe Kriterium Nummer 2), doch ist an der Eignung des Staatsmonopols zur Bekämpfung der Spielsucht (Nummer 3) zu zweifeln, weil Spieler in Zeiten des Internet unkontrollierbar ins Ausland ausweichen können. Allerdings kann kein Verbot das inkriminierte Verhalten vollständig verhindern. Es genügt also, dass ein Monopol zur Bekämpfung der Spielsucht nicht völlig ungeeignet ist - was zu bejahen wäre.

Der zweite und letzte wichtige Angriffspunkt für die Anwälte der Wettbetreiber ist darum die Erforderlichkeit des Monopols (Nr. 4). Das gilt insbesondere europarechtlich, weil der EuGH den Mitgliedstaaten zwar verbal, nicht aber in der Sache einen derart weiten Ermessensspielraum einräumt, wie ihn das Bundesverfassungsgericht zuzugestehen bereit war. Er prüft recht genau, über welche milderen Alternativen ein Mitgliedstaat verfügt. Während das Bundesverfassungsgericht sich im Wesentlichen auf die korrekte Handhabung durch den Gesetzgeber verließ, gab der EuGH 2003 nicht umsonst zahlreiche Hinweise für in diesem Zusammenhang zu prüfende Einzelfragen mit auf den Weg. Das deutsche System sähe bei nahezu allen diesen Gesichtspunkten schlecht aus - schon weil die ausländischen Konzessionäre einer strikten Kontrolle durch ihren Heimatstaat unterliegen und Betrug wirksam auch gegenüber privaten Anbietern bekämpft werden kann. Es ist zudem mindestens überraschend, dass man ein Staatsmonopol für das mildeste Mittel hält, Spielsucht zu bekämpfen, im Kampf gegen Nikotin- und Alkoholabhängigkeit indes auf die Wachsamkeit von Einzelhandel und Wirten setzt.

Verfassungsrechtlich können die Bundesländer also gerade noch bestehen, wenn sie sich jetzt richtig gegen das Wetten ins Zeug legen. Europarechtlich sieht es dagegen düster aus. Statt auf dem Staatsmonopol zu beharren, sollten die Ministerpräsidenten die Privaten in eine ausgewogene, europarechtskonforme Lösung einbeziehen - schon um horrende Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Im Duell vor dem EuGH werden sie sonst kläglich scheitern. Wetten?

(SZ vom 18.8.2006)
 
YES! [[yo]]

Das Landgericht Berlin bestätigt, dass die Vermittlung von Sportwetten keine strafbare Handlung darstellt


Pressemitteilung von: Tipico Deutschland Marketing und Vertriebs GmbH Archiv Archiv
Veröffentlicht auf openPR am 17.08.2006 um 10:00

(openPR) - Frankfurt am Main, den 17.08.2006. Das Landgericht Berlin hat durch Beschluss vom 31. Juli 2006 -526 Qs 190/06 – einen Entschädigungsanspruch eines Sportwettvermittlers bestätigt und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen stattgebenden Beschluss des AG Tiergarten außer Kraft gesetzt. Das Landgericht Berlin teilt dabei insbesondere mit, dass das Vermitteln von Sportwetten kein strafbares Veranstalten laut § 284 StGB ist, wobei dies insbesondere auch unter Berücksichtung der Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts im Urteil vom 28.3.2006 und des EuGH (Gambelli Urteil
Az.: C-101/01) festzustellen ist.

Der Beschluss, der in gleich mehreren Strafsachen nach Einstellung der Verfahren ergangen ist zeigt sehr deutlich an, dass sich die Behörden auf erhebliche Schadenersatzforderungen der Sportwettvermittler einstellen dürfen, die mit dem Beschluss des Landgerichts Berlin auch rechtens sind.
 
Gerade aufgeschnappt...
Klingt gut finde ich, auch wenn es zunächst nicht um Sportwetten, sondern "nur" um Lotto geht. Zumindest für den Bereich wurde Lotto Deutschland aber erstmal das Grossmaul gestopft:


27. August 2006
Das staatliche Lotterie-Monopol wird weiter gelockert. Nachdem sich der Markt für Sportwetten durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon im Umbruch befindet, wird es nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts privaten Vermittlern jetzt möglich sein, Spiele etwa an Tankstellen oder in Supermärkten anzubieten. Das Bundeskartellamt untersagt es dem Deutschen Lotto- und Totoblock mit sofortiger Wirkung und unter Androhung hoher Geldbußen, die Lottogesellschaften zum Boykott von gewerblichen Vermittlungsstellen aufzurufen.

Auch die Vereinbarung der Lottogesellschaften, Lotterien und Sportwetten nur in dem Bundesland anzubieten, in dem sie ihren Sitz haben, verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Dagegen sind die gewerblichen Spielvermittler nicht an dieses Regionalitätsprinzip gebunden: Sie vermitteln Spielaufträge gegen Provision an Lottogesellschaften ihrer Wahl, mit der dann der Verbraucher einen Lotterievertrag schließt.

Der Versuch der Lottogesellschaften, das zu unterbinden, wurde schon 1999 vom Bundesgerichtshof untersagt. Zunächst ging es nur um die Anwerbung von Kunden durch Postversand oder Internet. Nun wehrt sich der Lottoblock gegen stationäre Annahmestellen; dafür war er schon Ende Mai vom Kartellamt abgemahnt worden.


„Geringes Gefährdungspotential“


In der Entscheidung des Kartellamts, die der F.A.Z. vorliegt und die an diesem Montag veröffentlicht werden soll, wird hervorgehoben, daß der Verbraucher bisher keine Möglichkeit habe, die billigste Lottogesellschaft und die mit den für ihn interessantesten Spielangeboten zu wählen. Das beschränke „in spürbarer Weise“ den Wettbewerb und beeinflusse auch den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Denn das Bundesgebiet sei unter den Lottogesellschaften aufgeteilt und auch der grenzüberschreitende Wettbewerb in der EU werde spürbar beschränkt.

Der Lotteriestaatsvertrag müsse deshalb europarechtskonform ausgelegt werden. „Aus vorrangigem europäischem Recht“ seien die Bundesländer daran gehindert, den Lottogesellschaften anderer Länder von vornherein die Tätigkeit in ihrem Landesgebiet zu untersagen. Zudem sei es kartellrechtswidrig, die Gewinnmöglichkeiten für Spielvermittler zu begrenzen. Der Boykott stationär tätiger gewerblicher Spielvermittler kann nach Ansicht des Kartellamts nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres zu privaten Sportwetten gestützt werden.

Denn sogar ein Ausschluß vom Wettbewerb sei nur aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls zulässig, also etwa zur Bekämpfung der Spielsucht. Hiermit hat sich das Kartellamt in seiner knapp 200 Seiten langen Entscheidung ausführlich befaßt. Es kommt zu dem Schluß: „Insbesondere Lotterien werden von der Wissenschaft nur ein als sehr gering bewertetes Suchtgefährdungspotential zugeschrieben.“ In einer von den Lottogesellschaften vorgelegten Untersuchung sei festgestellt worden, daß nicht das Lottospiel, sondern das Spiel an Geldautomaten zu „Abhängigkeitsproblemen“ geführt habe.


Entscheidung gerichtlich anfechtbar


„Darüber hinaus ist nach den Prüfungen des Bundeskartellamts nicht ersichtlich, daß durch den Wettbewerb der Lottogesellschaften mit ihrem staatlich verantworteten Glücksspielangebot das Glücksspiel angeheizt und eine Suchtgefährdungslage verstärkt wird.“ Schließlich würden die Lottogesellschaften von den Ordnungsbehörden der Länder überwacht. Doch gehe es hier ohnehin nicht um einen Ausschluß Privater, sondern um eine Einschränkung des Wettbewerbs zwischen den Lottogesellschaften.

Die Lottogesellschaften mit ihren insgesamt etwa 25.000 Annahmestellen verfügen auf den jeweiligen regionalen Märkten über Marktanteile von mehr als 80 Prozent. Gegen den Boykott gewehrt hatte sich der Spielvermittler Fluxx, der neben Faber und Tipp 24 zu den größten in Deutschland zählt. Die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs und Widmaier, die Fluxx vertritt, weist darauf hin, daß das Unternehmen bis Ende des kommenden Jahres 2000 Einrichtungen zur Lottoannahme in Supermärkten und Tankstellen plant.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist gerichtlich anfechtbar. Sie wurde jedoch für sofort vollziehbar erklärt und - offenbar weil es in diesem Punkt Zweifel gibt - mit einem warnenden Hinweis an die Lottogesellschaften versehen: „Auch wenn nicht davon auszugehen ist, daß die Verantwortlichen der maßgeblich von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften die sofort vollziehbaren Verfügungen des Beschlusses mißachten werden, wird darauf hingewiesen, daß jede fahrlässige oder vorsätzlich Zuwiderhandlung“ eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Gegen die Lottogesellschaften könnten Geldbußen bis zu einer Million Euro verhängt sowie darüber hinaus bis zu zehn Prozent des vergangen Jahresumsatzes verlangt werden. Insgesamt betrug der Jahresumsatz der Lottogesellschaften 2005 mehr als acht Milliarden Euro.

Text: Mü., F.A.Z., 28.08.06


[[rofl]] [[winkewinke]] [[aetsch]]
 
Und das meint die SZ:

Schwere Niederlage für die Bundesländer

Kartellamt schränkt Lotto-Monopol ein

Staatliche Gesellschaften müssen Markt für private Vermittler öffnen und sollen untereinander konkurrieren

Von Hans Leyendecker



München - Die Bundesländer haben bei ihrem Kampf um das Glücksspiel-Monopol eine schwere Niederlage erlitten. Das Kartellamt untersagt in einem noch vertraulichen Beschluss den staatlichen Lottogesellschaften, den Markt weiterhin unter sich aufzuteilen. Die Verbraucher müssten die Möglichkeit haben, zwischen den Anbietern, deren Gebühren erhebliche Unterschiede aufweisen, zu wählen. Die regional klar voneinander abgegrenzten Gesellschaften sollen sich künftig Konkurrenz machen. Zudem dürfen die privaten Vermittler von den staatlichen Gesellschaften nicht mehr boykottiert werden.

Der 197 Seiten umfassende Beschluss stammt vom 23. August und liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Entscheidung muss sofort vollzogen werden. Der Beschluss, der am Montag veröffentlicht werden soll, wurde nicht nur in der Glücksspielbranche, sondern auch in der Politik mit Spannung erwartet. Möglicherweise wird dies auch Auswirkungen auf den Liberalisierungsprozess im deutschen Markt für Sportwetten haben.

Bislang wird in Deutschland die Lotteriebranche mit einem Jahresumsatz von etwa 8,5 Milliarden Euro von den staatlichen Lottogesellschaften beherrscht, die in jedem der 16 Bundesländer eine eigene Gesellschaft gegründet haben und durch strikte Gebietsaufteilung keinen Wettbewerb zulassen. Vor allem für die Länder ist das Glücksspiel eine einträgliche Geldquelle, die sie nur ungern mit privaten Konkurrenten teilen. Die "wirtschaftlichen Interessen der Bundesländer" bestimmen nach Auffassung der Wettbewerbshüter "die Geschäftstätigkeit der Lottogesellschaften, weil sie von ihrem jeweiligen Bundesland maßgeblich beeinflusst werden".

Die Bonner Behörde hatte den Lottogesellschaften bereits im Mai eine Abmahnung geschickt. Demnach hat der Deutsche Lotto- und Totoblock (DTLB) in der Vergangenheit mehrmals "gegen europäisches und deutsches Kartellrecht" verstoßen. Dabei sei der DTLB "eine Vereinigung von Unternehmen" ohne hoheitliche Aufgaben. Die von Politikern und Managern häufig verwendete Argumentation, die Gesellschaften würden auf der Grundlage staatlicher Kompetenzen agieren oder seien gar Träger staatlicher Verwaltung, stünde "im Widerspruch zur Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte. Die Behörde stört sich auch daran, dass Gesellschaften versucht hätten, gewerbliche Spielvermittler zu boykottieren. Im Frühsommer hatten einige Lottogesellschaften ihre Verträge mit einem Spielvermittler gekündigt. Das Bundeskartellamt zitiert aus dem Protokoll einer Sitzung der so genannten Lotto-Blockgesellschaften, dem zufolge der von den Ländern forcierte Regionalisierungsstaatsvertrag, worin die Einnahmen aus dem Lottogeschäft unter den Bundesländern aufgeteilt werden sollen, das Ziel habe, die "gewerblichen Spielvermittler vom Markt zu verdrängen".

Die Entscheidung des Kartellamts dürfte den Wettbewerb verschärfen. Die Behörde will die Staatsbetriebe zwingen, untereinander zu konkurrieren und mit Privatfirmen zu kooperieren. Bislang geben die Spieler ihre Tippscheine vor allem in den 25 500 Annahmestellen ab, die von den Lotteriegesellschaften zugelassen sind. Jetzt plant eine schleswig-holsteinische Vertriebsfirma bis Ende 2007 in 2000 Supermärkten und Tankstellen Tipp-Automaten aufzustellen. "Das öffentliche Interesse und das Interesse" der Privatfirmen überwiegen nach Ansicht des Kartellamts "die Interessen der Lottogesellschaften".

Der Beschluss steht nach Meinung der Wettbewerbshüter in Einklang mit dem Sportwetten-Urteil des Verfassungsgerichts vom März. Karlsruhe hatte zwar das staatliche Wettmonopol als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit" kritisiert, aber zugleich der Politik ein Hintertürchen gelassen. Das Monopol könne dann bestehen bleiben, wenn "es dem Ziel der Suchtbekämpfung" nicht zuwiderlaufe. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter besteht bei Zahlenlotto "nur ein geringes Suchtgefährdungspotenzial", das durch den Einstieg privater Vertriebsfirmen nicht wesentlich vergrößert werde.

(SZ vom 28.8.2006)
 
Und noch einer:


Angst vor den Spielverderbern

Die Lockerung des Lotto-Monopols stößt auf heftigen Widerstand
Von Hans Leyendecker


Der Lotto-Toto-Beschluss des Bonner Bundeskartellamts wird das Lottowesen in Deutschland vermutlich stark verändern. So plant die in Altenholz bei Kiel ansässige Fluxx AG, die zu den Verfahrensbeteiligten gehörte und in dem Verfahrensstreit von der Bonner Kanzlei Redeker vertreten wurde, in zunächst 2000 Supermärkten und Tankstellen auszustellen, an denen die Kunden dann ihre Lottotipps eingeben und bezahlen können. Seit Anfang dieses Jahres hatte das Unternehmen, das seit Ende der neunziger Jahre Glücksspiele in Deutschland vermittelt, in Schleswig-Holstein in einer Testphase rund 100 Lottostationen errichtet. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DTLB), die Vereinigung der Lottogesellschaften der Bundesländer, lag im Streit mit Fluxx. Zwei Lottogesellschaften hatten im Sommer ihre Verträge mit der Firma gekündigt.

Das Kartellamt untersagt in seinem Beschluss den Gesellschaften, die Bezugssperre gegenüber einer Fluxx- Tochterfirma aufrecht zu erhalten. Intern hatte der Deutsche Lotto-und Totoblock schon im April 2005 erklärt, durch die Aktivitäten von Fluxx und deren Tochterfirmen werde der "Lebensnerv der staatlichen Lotterieunternehmen angegriffen". Es gelte daher, beim Verkauf von Tippscheinen "geschlossen gegen die Besetzung dieses Vertriebsweges" durch Privatvermittler vorzugehen.

Der Präsident der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand, Ludger Theilmeier, warnte, die geplante Ausweitung des stationären Vertriebs mit Hilfe gewerblicher Spielvermittler gefährde den "seit Jahrzehnten bewährten Lottovertrieb in seiner Existenz". In Briefen an die für das Lotteriewesen zuständigen Innen- und Finanzminister der Bundesländer hatte Theilmeier für die rund 25 500 mittelständischen Lottoverkaufsstellen "dramatische Umsatzrückgänge" prognostiziert. Fachleute gingen von "mindestens fünfzig Prozent aus. Einem Großteil wird der wirtschaftliche Boden entzogen". Die Lotto-Toto-Vertriebsgemeinschaft der bayerischen Annahmestellen hatte erklärt, "das Problem Lotto im Supermarkt beschäftigt uns wie kein anderes Problem". Der DTLB hatte mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres auf Gefahren der Spielsucht durch die neuen Mitspieler hingewiesen.

Das höchste deutsche Gericht hatte entschieden, die Privaten dürften nur dann aus dem Markt gedrängt werden, wenn das Staatsmonopol der "effektiven Suchtbekämpfung" bei den Spielern diene. Im Juni hatten die Ministerpräsidenten der Länder auf einem Treffen beschlossen, das Verhalten der staatlichen Unternehmen müsse "dauerhaft an den Zielen der Begrenzung und Kanalisierung der Spiel-und Wettsucht ausgerichtet" werden.

Probelauf an Tankstellen

Das Bundeskartellamt erklärt in dem Beschluss, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die stationäre gewerbliche Spielvermittlung den Spieltrieb "fördern oder gar kräftig anheizen" werde. Wer spielen wolle, habe dazu bereits heute vielerlei Gelegenheit. Die Lottogesellschaften befürchteten lediglich, dass mit der Errichtung stationärer Vermittlungsstellen Spieler von den bisherigen Annahmestellen zu den Vermittlungsstellen der gewerblichen Spielvermittler wechseln würden. Das aber sei Wettbewerb, der nicht verhindert werden dürfe.

Behauptungen der Vertreter von Lotto-Gesellschaften, dass die "Terminals gewerblicher Spielvermittler in Ladenlokalen wie Tankstellen oder Supermärkten nicht kontrolliert werden könnten" seien "unzutreffend". Eine der Lotto-Gesellschaften hatte in den vergangenen Monaten probehalber bereits einen Probelauf in Tankstellen gemacht, aber das Projekt war dann mit Blick auf die laufenden Verfahren abgebrochen worden.

(SZ vom 28.8.2006)
 
...und DER noch:

Ohrfeige für die staatlichen Zocker

Bundeskartellamt beendet das Lotto-Toto-Monopol der Länder - und die Politiker murren
Von Hans Leyendecker


Beschlüsse des Bundeskartellamts haben ihre eigene Melodie: Mal sind die Töne sanfter, mal härter. So kann beispielsweise der Sofortvollzug ausgesetzt werden, wenn eine "unbillige Härte" vorliegt. Durch Verhandlungen sind Kompromisse möglich. Feilschen ist erlaubt. Der Beschluss der 10. Beschlussabteilung der Wettbewerbsbehörde mit dem Aktenzeichen B 10-92713-Kc-148/05 lässt keine Zweifel zu: Er ist glasklar, knallhart. Das Ende des staatlichen Lotto-Monopols steht bevor. Bei staatlichen Zuwiderhandlungen sind Sanktionen fällig.

Formal zielt der Beschluss nur auf die 16 Lotto-Toto-Gesellschaften, die in der Entscheidung als Verfahrensbeteiligte aufgeführt werden - gemeint sind auch die Staatskanzleien der Bundesländer, die - koste es, was es wolle - ihr Lotteriemonopol retten und Privatfirmen abblocken wollen. Zum Wohlergehen der Bürger, die durch Abgrenzung des Marktes angeblich vor Spielsucht bewahrt werden sollen, handeln sie jedenfalls nicht. Sie wollen nur eigene Pfründen sichern. Jedes Jahr fließen etwa fünf Milliarden Euro Gewinnausschüttungen, Abgaben und Steuern aus dem Wettspielmarkt in die Kassen der Länder und die sollen in mindestens gleicher Höhe weiterfließen.

Das Bundeskartellamt hat auf vielen Seiten darauf hingewiesen, dass Lottogesellschaften, in deren Aufsichtsgremien oft Parteipolitiker sitzen, "fiskalischen Zwecken" der Länder dienen und keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Es handele sich folglich um Unternehmen, die das Kartellrecht zu beachten hätten. Die Berliner Wettbewerbshüter haben sich in den vergangenen elf Jahren immer wieder mit dem Lotteriemonopol beschäftigt. Jedes Mal war das Resultat eine Watschn und jedes Mal haben die zurechtgewiesenen Vorstände, um es milde auszudrücken, flexibel reagiert. Diesmal kommt das Ergebnis einer energischen Ohrfeige gleich.

Dass ausgerechnet die Bundesländer, deren Regierende sich gern marktradikal geben, in eigener Sache Monopolisten sein wollen, ist ein echtes Ärgernis. Ärgerlich ist auch, dass vor der Entscheidung des Kartellamts aus politischen Kreisen signalisiert wurde, die Gesellschaften würden einer solchen Entscheidung des Bundeskartellamts nicht folgen - jedenfalls nicht sofort. Man werde notfalls jahrelange Rechtsstreitigkeiten in Kauf nehmen. Das klingt nach Oddset: "Wer nicht spielt, hat schon verloren".

In Europa werden die deutschen Reaktionen auf den Beschluss des Kartellamts aufmerksam verfolgt werden. Die Brüsseler Kommission drängt seit langem auf die Liberalisierung des Sportwettenmarktes in Deutschland und hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Bundesländer spielen alles oder nichts und haben mit dem Verbot des größten privaten Sportwettenanbieters Bwin versucht, das Monopol zu sichern. Auch dagegen gibt es Widerstand. Die Zocker im Amt haben jetzt noch schlechtere Karten.

(SZ vom 28.8.2006)
 
Bitte schickt diese scheiß Staatsschweine nach Sybirien. [[uzi]] [[uzi]]

Lotto: Ziehung nie mehr im TV ?

Essen – Acht Milliarden Euro werden jährlich im Deutschen Lotto- und Totoblock eingesetzt. Noch kontrollieren die staatlichen Lottogesellschaften diesen Markt weitestgehend – und kassieren.

Doch nach dem Beschluss des Bundeskartellamts (BILD berichtete), private Lotto-Vermittler zukünftig nicht mehr zu behindern, sehen sie ihre Gewinne gefährdet! Die Bundesländer wollen sich wehren – mit einem neuen Lotto-Staatsvertrag!

BILD liegt exklusiv der streng vertrauliche Entwurf eines „Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland“ vor.

Wird dieser Vertrag in den Länderparlamenten abgesegnet, können Faber, Fluxx und Tipp 24 einpacken.

Und auch die Werbung im Fernsehen oder Postwurfsendungen sollen verboten werden.

Lottoshows, die SKL-Show und vielleicht auch die Ziehung der Lottozahlen im TV dürfen nicht mehr übertragen werden!

In § 5, Absatz 3 des Vertrages heißt es: „... Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen oder im Internet verboten ...“ Die Lottoscheine sollen Warnhinweise wg. Spielsucht bekommen.

Auch die bekannten Postwurfsendungen werden untersagt. Internet-Lotto, Sportwetten im Internet – verboten.

In einer „streng vertraulichen“ Mitteilung des Deutschen Lotto-Blocks an seine Geschäftsführer wurde der Entwurf des Staatsvertrages schon verschickt. Tenor: Lieber auf TV-Werbung verzichten und dafür das Monopol halten...

Quelle: www.bild.de


Drecks Diktatoren. Könnt eurem bekannten Vorgänger die Hand geben. Ihr seid net besser. [[aetsch]] [[droh]] [[hammer]] [[hammer]]
 
Flo schrieb:
Daniel schrieb:
Drecks Diktatoren. Könnt eurem bekannten Vorgänger die Hand geben. Ihr seid net besser. [[aetsch]] [[droh]] [[hammer]] [[hammer]]

Na jetzt aber mal ned übertreiben...
Es gibt glaube ich noch weitaus schlimmere Dinge auf dieser Welt als solche Verbote.

Wieso is das übertrieben ?
Was sind den Politiker bzw. was sollen sie sein ? Sie sollen Volksvertreter sein. Wo wird denn in Deutschland noch die Meinung des Volkes vertreten ? [[nixweiss]]
Es geht nur noch nach dem Motto "Gemacht wird was ich sage". Somit ein diktatorisches Verhalten. Wir haben nun wieder das, was ich damals vor den Wahlen gesagt habe und wofür Shining mir damals "Stammtischparolen" und Sonstiges unterstellte. Man geht die Säcke wählen und nun haben wir schon einen Thread über mehrere Seiten, wo sich aber über die Säcke beschwert wird. Wenn ich Ausländer wäre, würde ich sagen, selbere Schuld ihr Deutschen, wenn ihr so dumm seid und die noch wählen geht. [[nixweiss]]
Das da is ja nur wieder ein typisches Beispiel. So wirds ja auch in anderen Bereichen gemacht. Immer schön an den eigenen Geldbeutel denken. [[droh]]
Hierbei wird nur das Wort "Geldbeutel" durch das Wort "Monopol" ersetzt.
 
Daniel schrieb:
Flo schrieb:
Daniel schrieb:
Drecks Diktatoren. Könnt eurem bekannten Vorgänger die Hand geben. Ihr seid net besser. [[aetsch]] [[droh]] [[hammer]] [[hammer]]

Na jetzt aber mal ned übertreiben...
Es gibt glaube ich noch weitaus schlimmere Dinge auf dieser Welt als solche Verbote.

Wieso is das übertrieben ?
Was sind den Politiker bzw. was sollen sie sein ? Sie sollen Volksvertreter sein. Wo wird denn in Deutschland noch die Meinung des Volkes vertreten ? [[nixweiss]]

echt? ich habe gedacht, Politiker soll Daniel vertreten.
ah stimmt, daniel´s meinung = volksmeinung.

Politiker, ab nach Sybirien!!!
 
Man kann sich über Daniels Wortwahl streiten, aber Fakt ist, man darf einmal "Diese Art staatlicher Fürsorge ist doch lächerlich" rufen, aber dann ist gut.

Am 13.12. wird der Lotto-Staatsvertrag unterschrieben. Er soll Sportwetten (außer Oddset) kriminalisieren. Und wenn der Vertrag von der EU einen vor den Koffer geknallt bekommt, ist er doch erst mal vier Jahre gültig.

Die Landessportbünde sind im Prinzip einverstanden, wenn dem Sport vom Staat 500Mio pro Jahr garantiert werden. Diese Gelder werden im Verhältnis 5:1 zwischen DFB und DSOB aufgeteilt. Klar, da sitzen in den LSB auch ein paar Figuren, die um ihren Arbeitsplatz bangen.

Auch klar ist, es geht den Finanzministern nicht um das bißchen Oddset, sondern man fürchtet eigentlich ums Lottomonopol, das den Länderkassen aktuell jährlich etwa 6Mrd bringt.
 
chinaboy schrieb:
Daniel schrieb:
Flo schrieb:
Daniel schrieb:
Drecks Diktatoren. Könnt eurem bekannten Vorgänger die Hand geben. Ihr seid net besser. [[aetsch]] [[droh]] [[hammer]] [[hammer]]

Na jetzt aber mal ned übertreiben...
Es gibt glaube ich noch weitaus schlimmere Dinge auf dieser Welt als solche Verbote.

Wieso is das übertrieben ?
Was sind den Politiker bzw. was sollen sie sein ? Sie sollen Volksvertreter sein. Wo wird denn in Deutschland noch die Meinung des Volkes vertreten ? [[nixweiss]]

echt? ich habe gedacht, Politiker soll Daniel vertreten.
ah stimmt, daniel´s meinung = volksmeinung.

Politiker, ab nach Sybirien!!!

[[stupid]] [[stupid]]

Das war ja wieder klar, dass du kommst. [[rofl]] [[rofl]]
Hast ja gut reden. Wenns hier verboten wird, setzt dich ins erstbeste Flugzeug und wettest von Asien aus. [[sleep]]

Könntest auch ein deutscher Politker werden, denn was juckts die Sau, wenn sich der Eber reibt. [[sleep]]
 
@Pechvogel

Genau so ist es. Die 6 Mrd. Einnahmen werden angeblich für Sport und Kultur benutzt. So kann man andere Einnahmen nutzen, um wieder zu verplempern.
Gerade kam im ZDF ein interessanter Bericht. Da sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner von der SPD u.a. doch glatt folgenden Satz: "Mit dem Erhalt des staatlichen Monopols werde die Unterstützung für den Sport garantiert."

Das zeigt mal wieder die Blödheit der Politiker. Das durch die Liberalisierung bedeutend mehr möglich ist, davon will man nichts wissen, denn dann kassiert ja nur der Sport und nicht mehr die Haushaltskassen der Länder. [[aetsch]]
So müsste man dann das Geld benutzen, dass man u.a. dafür benutzt, um sich Mitspracherechte zu erkaufen. [[aetsch]]

Wer es verpasst hat, der findet hier den Artikel:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,3973751,00.html
 
Daniel schrieb:
...Wir haben nun wieder das, was ich damals vor den Wahlen gesagt habe und wofür Shining mir damals "Stammtischparolen" und Sonstiges unterstellte...

Um genau zu sein weiß ich nicht genau ob ich dir Stammtischparolen oder eher schreiende Dummheit unterstellen soll, aber im Prinzip gehts immer in die gleiche Richtung... [[aetsch]]

Shining
 
Shining schrieb:
Daniel schrieb:
...Wir haben nun wieder das, was ich damals vor den Wahlen gesagt habe und wofür Shining mir damals "Stammtischparolen" und Sonstiges unterstellte...

Um genau zu sein weiß ich nicht genau ob ich dir Stammtischparolen oder eher schreiende Dummheit unterstellen soll, aber im Prinzip gehts immer in die gleiche Richtung... [[aetsch]]

Shining

herrlich der Shining :mrgreen:

Getroffene Hunde bellen am lautesten. [[aetsch]]

Aber diese Antwort von dir zeigt mir, dass du nun doch weißt (wenn auch sehr spät), dass ich damals recht hatte, denn sonst hättest deine Angiftung begründet. Aber wie sagt man so schön, besser spät als nie. [[yo]] Stattdessen hast lediglich deiner Wut darüber freien Lauf gelassen. Wäre aber auch zu schön gewesen, wenn die Antwort gelauten hätte, "Ok Daniel, vielleicht war damals doch nicht alles so ganz falsch...", aber das würdest du wohl net über dein [[stomping]] bringen. Wohl erst recht net, nach der Niederlage im Rededuell beim Thema Doping. :mrgreen:

Vielleicht kannst mich ja so richtig zur Sau machen, wenn man im Januar/Februar die ersten Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhungen merken. Deinen Satz "Die WM wird für den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft ein riesen Gewinn sein" steht nach wie vor. Bislang hast aber auch da ein recht schlechtes Kartenblatt. [[schwitz]]
Möcht aber net näher drauf eingehen, denn das würde derzeit das Thema verfehlen. Alles zu seiner Zeit. [[grin]] [[bussi]]
 
Ok, dann gemmas halt einmal an, du hast da drei Themengebiete angeschnitten:

1.) Politik: Du jammerst und schimpfst ja ganz gerne, nur etwas bleibst mir immer schuldig: Die Problemlösung. Nehmen wir mal an, alle würden deinem genialen Plan folgen und gehen nicht mehr wählen. Tja, was dann? Wer regiert dann den Staat, wer führt dann die Staatsgeschäfte?
Schon klar, du spielst lieber den Jammerlappen, jedes Mal wenn man dir vorschlägt etwas zu tun, dann kneifst wie ein kleines feiges Kind. Auswandern kann man nicht, weil man ja Verpflichtungen hat, sich selbst in der Politik oder einer Bürgerinitiative engagieren kann man nicht, weil -was weiß ich- - Hauptsache jammern und lamentieren. Träum weiter davon, dass das Nicht-wählen alle Probleme löst, aber erklär halt einmal wie es dann in deinem klugen Kopferl weitergeht...

2.) Ullrich: Da war der Knackpunkt, dass ich bei Ullrich hinterfrage, warum ein sauberer, fairer Sportsmann sich nicht testen lässt um seine Unschuld zu beweisen, sondern lieber untertaucht und seine Karriere den Bach runtergehen lässt. Aber auch da weißt keine Antwort außer "hat sich schon so oft testen lassen, warum sollte er es jetzt tun". Das ist wohl wirklich nur für dich plausibel. Du hast sogar selber gesagt dass jemand, der nichts zu verbergen hat, sich ja testen lassen kann. Warum tuts Ullrich nicht? Weil er schon so oft getestet wurde? Na geh...
Und ob es deine guten Argumente waren, die mich die Diskussion beenden ließen, das überlasse ich deiner Fantasie... [[zwinker]]

3.) WM und Wirtschaft: Ganz davon abgesehen, dass du da bereits wieder aus dem Zusammenhang reißt (was auch egal ist, denn ich bins schon gewohnt bei dir), war die WM sicherlich ein positiver Impuls. Ich hab ja schon mal versucht dir ein paar Begriffe aus der VWL zu erklären (Umwegrentabilität, Multiplikatoreffekte), habs aber offenbar nicht geschafft, es so einfach zu erklären dass auch du es verstehst. Mein Fehler...
Was genau die WM mit der Mehrwertsteuererhöhung zu tun hat, wirst mir sicher noch genau erklären, oder? [[aetsch]]

So, jetzt leb dich aus... [[bussi]]

Shining
 
Shining schrieb:
Daniel schrieb:
...Wir haben nun wieder das, was ich damals vor den Wahlen gesagt habe und wofür Shining mir damals "Stammtischparolen" und Sonstiges unterstellte...

Um genau zu sein weiß ich nicht genau ob ich dir Stammtischparolen oder eher schreiende Dummheit unterstellen soll, aber im Prinzip gehts immer in die gleiche Richtung... [[aetsch]]

Shining

a la bonneurstens diese Wortmeldung! [[rofl]]
 
Back to topic, wenn`s recht ist:

Länder wollen ihr Glücksspielmonopol ausbauen

04. September 2006
Die Länder wollen das Glücksspiel im Internet, die Werbung dafür sowie Fernsehwerbung für Glücksspiele verbieten. Mit einem neuen Staatsvertrag wollen sie das staatliche Lotto-Monopol ausbauen. Damit stemmen sich die Länder gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts, das erst vor wenigen Tagen privaten Spielvermittlern erlaubt hatte, Annahmestellen zu errichten und Spiele auch über Landesgrenzen hinweg zu vermitteln.
Das Kartellamt hält das bestehende Monopol für wettbewerbs- und insbesondere für europarechtswidrig. Sollte der neue Staatsvertrag in Kraft treten, so wären auch in Zukunft auch die Werbung für staatliches Lotto im Fernsehen untersagt, ferner soll die Zahl der 25.000 staatlichen Annahmestellen reduziert werden.

Geschäft der privaten Wettanbieter bedroht

Für private Anbieter, die bisher im Internet Wetten anbieten oder die nun in Tankstellen oder Supermärkten Spiele vermitteln wollen, würde die neue Regelung das Ende ihres Geschäfts bedeuten. Ihre Anwälte sprechen von einer „politisch gewollten Eskalation“.
Die Länder berufen sich in dem Entwurf des neuen Staatsvertrages auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten vom 28. März. Die Karlsruher Richter hatten dazu aufgefordert, entweder das staatliche Sportwettmonopol so auszugestalten, daß es konsequent die Spielsucht bekämpft oder private Angebote auf eine kontrollierte Weise zuzulassen.

Länder: Regulierung zum Schutz der Spieler nötig

Das Kartellamt, das sich eng mit der europäischen Wettbewerbsbehörde abgestimmt hat, sah sich jedoch durch die Karlsruher Entscheidung zu Sportwetten nicht daran gehindert, das Lotto-Monopol für rechtswidrig zu erklären.
Die Länder, die jährlich mehr als acht Milliarden Euro aus dem Glückspiel einnehmen, wollen nun an ihren „Kernzielen“ festhalten: „Eine Politik der strikten Regulierung des Glücksspiels“ sei „zum Schutz der Spieler notwendig und geeignet.“ Schließlich sei der Lotto-Markt in Deutschland seit mehr als 25 Jahren im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt nicht gewachsen, sondern stabil geblieben. Im bayerischen Finanzministerium zeigte man sich davon überzeugt, daß die Entscheidung des Kartellamts keinen Bestand haben werde.

Ziel: Bekämpfung der Glücksspielsucht

Eine kontrollierte Zulassung privater Wettangebote würde nach Ansicht der Länder dagegen „zu einer enormen Expansion des Glücksspielmarktes führen“, wie es in den Erläuterungen zum Entwurf heißt. Das zeigten „die Prognosen interessierter Kreise wie die Feststellungen der Sicherheitsbehörden.“ Damit würde zugleich nicht nur die Zahl der suchtkranken Glückspieler steigen, sondern auch die Begleitkriminalität. Ein Schutz der Spieler und der Allgemeinheit seien so nicht zu erreichen.
Das wichtigste Ziel des neuen Staatsvertrages ist die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Die dafür notwendigen Schranken sollen für staatliche und private Veranstalter gelten. Die Werbung im Fernsehen und im Internet soll verboten werden, weil hier die Suchtgefahren am größten seien. Dieses Ziel wollen die Länder dadurch erreichen, daß ihr Monopol für Sportwetten und Lotterien aufrechterhalten bleibt.

Länder fordern strikten Jugendschutz

Berlin, Thüringen und Sachsen sollen dazu verpflichtet werden, die noch aus DDR-Zeiten fortgeltenden Glücksspielerlaubnisse aufzuheben. Darüber hinaus bedarf nach dem neuen Staatsvertrag jede Veranstaltung oder Vermittlung öffentlicher Glücksspiele einer Erlaubnis des jeweiligen Landes. Diese Erlaubnis ist demnach zu versagen, wenn die Veranstaltung den Zielen des Staatsvertrags zuwiderläuft.
Die Länder fordern einen strikten Jugendschutz sowie ein „übergreifendes Sperrsystem, das Süchtige von der Teilnahme am Spiel ausschließt“. Auch die Glückspielaufsicht soll gestärkt werden, um illegale Spiele zu verhindern.

Quelle: faz
 
Ich hab mal wieder etwas gegoogelt.


Leider schon etwas veraltet, der Forderung nach dem Lottowerbeverbot wurde ja mittlerweile schon nachgegeben. [[kotz]]

Also Flo und Shining, prügelt nicht allzu derb auf den Daniel ein, Polemik können auch andere. [[bussi]] [[zwinker]]

http://derstandard.at/?id=2554315



Die Rache der Ösis:

http://derstandard.at/?id=2578628
 
Pechvogel schrieb:
Ich hab mal wieder etwas gegoogelt.


Leider schon etwas veraltet, der Forderung nach dem Lottowerbeverbot wurde ja mittlerweile schon nachgegeben. [[kotz]]

Also Flo und Shining, prügelt nicht allzu derb auf den Daniel ein, Polemik können auch andere. [[bussi]] [[zwinker]]

http://derstandard.at/?id=2554315

Der gute Mann hat absolut recht. Das wir tonnenweise Gammelfleisch vorgesetzt bekommen is net so wichtig, wie mal für 5€ am Wochenende einen Wettschein abzugeben. [[rofl]]
 
Sportwetten
Hessen verbietet bwin das Wettgeschäft

Wiesbaden - Hessen hat dem privaten Sportwettenanbieter bwin verboten, Sportwetten und andere Glücksspiele anzubieten. Eine Verfügung gegen die bwin-Gruppe sei am Mittwoch verschickt worden, teilte das Innenministerium in Wiesbaden mit. "Die Firmen bieten übers Internet in Hessen nicht nur Sportwetten, sondern Glücksspiele aller Art an und werben dafür. Beides ist verboten", sagte Minister Bouffier (CDU). dpa
Frankfurter Rundschau
 
???

???

was meinst du damit? meine Frage zielte mehr darauf ab, ob sich schon jemand ein Ausweichverhalten ausgedacht hat. Es ging mir nicht darum, Vorstellungen über das Wetten auszutauschen. Da haben vermutlich die meisten ihre eigenen Strategien. Wenn ich mir die Wettspezis anschaue , habe ich den Eindruck , daß hier einige Leute sind, die Ahnung haben.
 
Wende in Italien. Das Monopol fällt zum 1. Januar! [[winkewinke]]
http://www.isa-casinos.de/articles/13739.html

Ist ab dem Jahr 2007 das Online-Poker Spielen in Italien legal?

Im Februar dieses Jahres hatte das Land Italien bekannt gemacht, dass alle IP-Adressen von Online-Gaming Internetseiten, die keine Genehmigung zum Glücksspiel in Italien haben, geblockt werden. Jetzt hat sich jedoch eine überraschende Wendung ergeben, ab dem 01.01.2007 sollen Online und Offline Betreiber von Glücksspielen und Wetten (Buchmacher) entsprechend den europäischen Gesetzen reguliert werden.
 
Der Staat bricht doch bei uns gerade wieder sein eigenes Gesetzt. In jeder Zeitung und in jeder Nachrichtensendung wird über den 35 Mio. Jackpot berichtet. Ich dachte, man dürfe zum Schutz der Spielsucht keine massenhafte Werbung mehr machen ? [[rofl]] [[rofl]]

Das tollste aber:

Nationalspieler tippen für "Guten Zweck".

Vor versammelter Presse füllten unsere Nationalspieler heute Lottoscheine aus für einen Guten Zweck.

Hätte man das nicht auch ohne Presse machen können ? Ich meine, net dass unsere Fußballmänner noch süchtig werden und an den Samstagen nur noch an die Jackpots denken, statt sich auf Fußball zu konzentrieren. [[schwitz]]
 
ich hoffe doch sehr , daß die Gegner des Wettmonopols ordentlich Material sammeln. Man sollte alles sammeln und dokumentieren, um dann nachher dem monopol vor gericht einen strick daraus zu machen.

Die offensive berichterstattung in den populären medien ist meines Erachtens auch eine Form von Werbung , die in typisch heuchleriscer Manier als NAchricht oder Information ausgegeben wird. Aber es braucht nicht viel Fantasie , um zu vermuten, das da hinter den Kulissen durchaus
Allianzen aufgebaut werden (Bsp: es wäre doch nicht allzu abwegig , die Bild-Zeitung durch entsrpechende Anreize dazu zu bewegen, besonders offensiv über den Jackpot zu berichten). Und selbst wenn es sich hierbei nicht nachweislich um Werbung für Glücksspiel handeln sollte, so versäumt Staat/Länder doch zumindest eine Verhinderung dieser Berichterstattung. In meinen Augen müsste ein Staat , der die Aufgabe hat, das Glücksspiel einzudämmen, auch solche Berichterstattung unterbinden. Da steht dann der Schutz der Bevölkerung vor Spielsucht über der freien Meinungsäußerung der Presse.

Alles in allem, es weiß doch eigentlich jeder: das was unsere Obrigkeit hier abzieht ist nicht nur eine PRovinzposse , sondern pure Heuchelei.

Sportwetten und Glücksspiel mögen zwar nicht wirklich das Wichtigste im Leben oder in unserer Gesellschaft sein, mir wird an dem Beispiel des Vorgehens gegen Sportwetten allerdings deutlich, in welch einem verdorbenen System wir leben , in dem Recht nach Interesse einzelner Gruppen gemacht und gebeugt wird.

Wenn das Wettvebot effektiv kommt, dann sage ich :

Gute Nacht, Deutschland. Ich bin nicht (mehr) Deutschland.
 
orf.at:

Glücksspiel: EU leitet Verfahren gegen Österreich ein
zurückDie EU-Kommission wird am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich in Sachen Glücksspielmonopol einleiten.

Ein Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy bestätigte heute gegenüber der APA einen Bericht der britischen Tageszeitung "Financial Times", wonach die Kommission an Österreich, Italien und Frankreich wegen restriktiver Glücksspielgesetze ein Mahnschreiben richten wird.

EuGH-Klage droht
Sollte sich die EU-Kommission in der Folge nicht mit der Antwort der österreichischen Bundesregierung zufrieden geben, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Der Kommissionssprecher nannte keine Details, bestätigte aber, dass die Vertragsverletzungsverfahren gegen die genannten Staaten auf der Tagesordnung der Brüsseler Behörde stünden.

Kommission wird in bwin-Causa aktiv
Nach der Verhaftung der beiden österreichischen bwin-Vorstände in Frankreich im September hatte die EU-Kommission weitere Schritte gegen EU-Staaten angekündigt, die den freien Wettbewerb auf dem Gebiet der Sportwetten und des Glücksspiels einschränken.

Bereits im April hatte die EU-Behörde in dieser Angelegenheit Mahnschreiben an Deutschland, Dänemark, Finnland, Italien, Ungarn, die Niederlande und Schweden gerichtet. In Österreich sind Sportwetten weitgehend liberalisiert.