EU bestätigt Glücksspielmonopole

Hier das Original: http://www.eu-sports-office.com/de/?categories_id=2&topics_id=5&articles_id=932

In seinen Schlussanträgen kommt der Generalanwalt zu folgendem Ergebnis:

„Die Artikel 43 EG und 49 EG sind in dem Sinne auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die das Sammeln, die Annahme, die Registrierung und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Konzession oder Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaats für Rechnung eines Unternehmens, das eine solche Konzession oder Genehmigung für die Erbringung derartiger Dienstleistungen in dem betroffenen Mitgliedstaat nicht erlangen kann, aber eine in dem Mitgliedstaat seiner Niederlassung hierfür erteilte Zulassung besitzt, verbietet, indem es die genannten Tätigkeiten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.“

Wie bereits erwähnt, es ist erst ein Schlußantrag, aber wenn er durchgeht, droht der Sachsen-Staupe und den deutschen Ministerpräsidenten zumindest nach den Buchstaben der Knast. [[rofl]]

Somit ist die jetzige Eile kein Wunder. Vielleicht kann man ja versuchen, vorher vollendete Tatsachen schaffen.
 
Pechvogel schrieb:
Hier das Original: http://www.eu-sports-office.com/de/?categories_id=2&topics_id=5&articles_id=932

In seinen Schlussanträgen kommt der Generalanwalt zu folgendem Ergebnis:

„Die Artikel 43 EG und 49 EG sind in dem Sinne auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die das Sammeln, die Annahme, die Registrierung und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Konzession oder Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaats für Rechnung eines Unternehmens, das eine solche Konzession oder Genehmigung für die Erbringung derartiger Dienstleistungen in dem betroffenen Mitgliedstaat nicht erlangen kann, aber eine in dem Mitgliedstaat seiner Niederlassung hierfür erteilte Zulassung besitzt, verbietet, indem es die genannten Tätigkeiten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.“

Wie bereits erwähnt, es ist erst ein Schlußantrag, aber wenn er durchgeht, droht der Sachsen-Staupe und den deutschen Ministerpräsidenten zumindest nach den Buchstaben der Knast. [[rofl]]

[[rofl]] [[rofl]] jaaaa rein mit ihnen [[winkewinke]] [[winkewinke]]
 
Daniel schrieb:
Pechvogel schrieb:
Hier das Original: http://www.eu-sports-office.com/de/?categories_id=2&topics_id=5&articles_id=932

In seinen Schlussanträgen kommt der Generalanwalt zu folgendem Ergebnis:

„Die Artikel 43 EG und 49 EG sind in dem Sinne auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, die das Sammeln, die Annahme, die Registrierung und die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Konzession oder Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaats für Rechnung eines Unternehmens, das eine solche Konzession oder Genehmigung für die Erbringung derartiger Dienstleistungen in dem betroffenen Mitgliedstaat nicht erlangen kann, aber eine in dem Mitgliedstaat seiner Niederlassung hierfür erteilte Zulassung besitzt, verbietet, indem es die genannten Tätigkeiten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht.“

Wie bereits erwähnt, es ist erst ein Schlußantrag, aber wenn er durchgeht, droht der Sachsen-Staupe und den deutschen Ministerpräsidenten zumindest nach den Buchstaben der Knast. [[rofl]]

[[rofl]] [[rofl]] jaaaa rein mit ihnen [[winkewinke]] [[winkewinke]]

Eine Frage:Gilt dieses Gesetz auch für Annahmestellen in Deutschland oder nur fürs Internet? [[nixweiss]]
 
Legale Volten zum eigenen Nutzen

Das Verbot privater Wettbüros dient offiziell dem Kampf gegen die Spielsucht, tatsächlich nützt es den Finanzministern


Dem in Gibraltar ansässigen privaten Sportwettenanbieter bwin (früher: betandwin) ist die rote Karte gezeigt worden: von einem Schiedsrichter, der in Personalunion Gegenspieler ist. Pünktlich zum Auftakt der Fußballbundesliga untersagen die zuständigen Bundesländer dem Trikotsponsor von Werder Bremen und 1860 München unter Berufung auf das staatliche Wettmonopol die Geschäfte hierzulande und versiegeln zahlreiche Wettbüros. Während sie ihr ungewohnt einträchtiges Handeln mit dem Kampf gegen Spielsucht, Betrug und Manipulation begründen, geißeln Wettbetreiber und viele Kommentatoren die Maßnahme, weil diese in Wahrheit nur die Staatseinkünfte aus dem Wettmonopol schützen solle.

Es geht um viel Geld: milliardenschwere Wettgewinne, Steuereinnahmen, Sponsorengelder, Breitensportförderung. Der Spiel- und Wettindustrie werden - auch dank Internet - riesige Potenziale bescheinigt, die, abgesehen von den Monopoleinnahmen der öffentlichen Hand, nunmehr an Deutschland vorbeizufließen drohen. Darüber hinaus steht der Konflikt aber auch stellvertretend für grundlegende politische und ökonomische Zielkonflikte: Individualismus oder Paternalismus? Wettbewerb oder Monopol? Arbeitsplätze um jeden Preis?

Wenn sich der erste Pulverdampf verzogen hat, wird die Stunde der Gerichte schlagen, denn die Wettanbieter werden sich ihrem Schicksal nicht fügen. Den Ausschlag wird geben, inwieweit ein staatliches Wettmonopol mit deutschem Verfassungsrecht und europäischem Gemeinschaftsrecht (die meisten Wettanbieter verfügen über Lizenzen anderer EU-Mitgliedstaaten) vereinbar ist. Bereits 1999 und vor allem 2003 (Italien betreffend) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Begründungspfade vorgezeichnet; das Bundesverfassungsgericht folgte in einer im März 2006 ergangenen Entscheidung zum bayerischen Lotteriegesetz. Das Angebot von Sportwetten steht grundsätzlich unter verfassungsrechtlichem und europarechtlichem Schutz. Die Monopolisierung des Wettangebots zugunsten des Staates greift in diese Rechte ein. Da Grundrechtseinschränkungen nicht beliebig zulässig sein können, muss die öffentliche Gewalt bestimmte Standards erfüllen. Diese als Verhältnismäßigkeitsprinzip bekannten Standards hat das Bundesverfassungsgericht bereits in den fünfziger Jahren entwickelt. Der EuGH hat sie übernommen und vier Kriterien entwickelt, an denen die Einschränkung euroaprechtlicher Grundfreiheiten zu messen ist. Danach muss geklärt sein, dass eine Beschränkungaus zwingenden Erwägungen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist; dass sie in nichtdiskriminierender Weise angewendet wird; dass sie geeignet ist, die Verwirklichung des durch sie verfolgten Zieles zu erreichen; und die Beschränkung darf nicht über das zur Zielerreichung Notwendige hinausgehen.

Der Kampf gegen Spielsucht und der Schutz vor Betrug, nicht jedoch die Förderung von Staatseinnahmen - selbst bei deren gemeinnütziger Verwendung - erfüllen nach Ansicht beider Gerichte grundsätzlich das erste Kriterium. Hier aber liegt zugleich einer der größten Schwachpunkte des Staatsmonopols, denn in Deutschland wurden bis März 2006 kaum wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Spielsucht ergriffen. Im Gegenteil wurde das staatliche Wettangebot Oddset aggressiv beworben, Wetten wurde als sozial adäquate Tätigkeit vermarktet. Das Bundesverfassungsgericht hat darum einen radikalen Kurswechsel bis Ende 2007 eingefordert.

Allerdings ist zu bezweifeln, dass der EuGH bei einer Fristsetzung ähnlich großzügig wäre - hat er doch die gleichen Prinzipien schon vor drei Jahren klar formuliert, ohne dass die Bundesländer daraus die Konsequenzen gezogen hätten. Von einem "kohärenten und systematischen System zur Begrenzung der Wetttätigkeit" kann jedenfalls zwischen 2003 und heute in Deutschland nicht die Rede sein. Auf "Bewährungsfristen" zur Beseitigung einer unzulässigen Grundfreiheitsbeschränkung wird man beim EuGH vergeblich hoffen. Allerdings wäre es nicht das erste Mal, dass deutsche Behörden die einschlägige EuGH-Rechtsprechung zu lange unbeachtet gelassen haben. Zumindest in Sachen DocMorris und Niederlassungsrecht für Apotheken scheint man aus Schaden klüger geworden zu sein.

Zwar ist das deutsche System nicht diskriminierend, weil inländische und ausländische private Anbieter gleich schlecht behandelt werden (siehe Kriterium Nummer 2), doch ist an der Eignung des Staatsmonopols zur Bekämpfung der Spielsucht (Nummer 3) zu zweifeln, weil Spieler in Zeiten des Internet unkontrollierbar ins Ausland ausweichen können. Allerdings kann kein Verbot das inkriminierte Verhalten vollständig verhindern. Es genügt also, dass ein Monopol zur Bekämpfung der Spielsucht nicht völlig ungeeignet ist - was zu bejahen wäre.

Der zweite und letzte wichtige Angriffspunkt für die Anwälte der Wettbetreiber ist darum die Erforderlichkeit des Monopols (Nr. 4). Das gilt insbesondere europarechtlich, weil der EuGH den Mitgliedstaaten zwar verbal, nicht aber in der Sache einen derart weiten Ermessensspielraum einräumt, wie ihn das Bundesverfassungsgericht zuzugestehen bereit war. Er prüft recht genau, über welche milderen Alternativen ein Mitgliedstaat verfügt. Während das Bundesverfassungsgericht sich im Wesentlichen auf die korrekte Handhabung durch den Gesetzgeber verließ, gab der EuGH 2003 nicht umsonst zahlreiche Hinweise für in diesem Zusammenhang zu prüfende Einzelfragen mit auf den Weg. Das deutsche System sähe bei nahezu allen diesen Gesichtspunkten schlecht aus - schon weil die ausländischen Konzessionäre einer strikten Kontrolle durch ihren Heimatstaat unterliegen und Betrug wirksam auch gegenüber privaten Anbietern bekämpft werden kann. Es ist zudem mindestens überraschend, dass man ein Staatsmonopol für das mildeste Mittel hält, Spielsucht zu bekämpfen, im Kampf gegen Nikotin- und Alkoholabhängigkeit indes auf die Wachsamkeit von Einzelhandel und Wirten setzt.

Verfassungsrechtlich können die Bundesländer also gerade noch bestehen, wenn sie sich jetzt richtig gegen das Wetten ins Zeug legen. Europarechtlich sieht es dagegen düster aus. Statt auf dem Staatsmonopol zu beharren, sollten die Ministerpräsidenten die Privaten in eine ausgewogene, europarechtskonforme Lösung einbeziehen - schon um horrende Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Im Duell vor dem EuGH werden sie sonst kläglich scheitern. Wetten?

(SZ vom 18.8.2006)
 
YES! [[yo]]

Das Landgericht Berlin bestätigt, dass die Vermittlung von Sportwetten keine strafbare Handlung darstellt


Pressemitteilung von: Tipico Deutschland Marketing und Vertriebs GmbH Archiv Archiv
Veröffentlicht auf openPR am 17.08.2006 um 10:00

(openPR) - Frankfurt am Main, den 17.08.2006. Das Landgericht Berlin hat durch Beschluss vom 31. Juli 2006 -526 Qs 190/06 – einen Entschädigungsanspruch eines Sportwettvermittlers bestätigt und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen stattgebenden Beschluss des AG Tiergarten außer Kraft gesetzt. Das Landgericht Berlin teilt dabei insbesondere mit, dass das Vermitteln von Sportwetten kein strafbares Veranstalten laut § 284 StGB ist, wobei dies insbesondere auch unter Berücksichtung der Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts im Urteil vom 28.3.2006 und des EuGH (Gambelli Urteil
Az.: C-101/01) festzustellen ist.

Der Beschluss, der in gleich mehreren Strafsachen nach Einstellung der Verfahren ergangen ist zeigt sehr deutlich an, dass sich die Behörden auf erhebliche Schadenersatzforderungen der Sportwettvermittler einstellen dürfen, die mit dem Beschluss des Landgerichts Berlin auch rechtens sind.
 
Gerade aufgeschnappt...
Klingt gut finde ich, auch wenn es zunächst nicht um Sportwetten, sondern "nur" um Lotto geht. Zumindest für den Bereich wurde Lotto Deutschland aber erstmal das Grossmaul gestopft:


27. August 2006
Das staatliche Lotterie-Monopol wird weiter gelockert. Nachdem sich der Markt für Sportwetten durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon im Umbruch befindet, wird es nach einer Entscheidung des Bundeskartellamts privaten Vermittlern jetzt möglich sein, Spiele etwa an Tankstellen oder in Supermärkten anzubieten. Das Bundeskartellamt untersagt es dem Deutschen Lotto- und Totoblock mit sofortiger Wirkung und unter Androhung hoher Geldbußen, die Lottogesellschaften zum Boykott von gewerblichen Vermittlungsstellen aufzurufen.

Auch die Vereinbarung der Lottogesellschaften, Lotterien und Sportwetten nur in dem Bundesland anzubieten, in dem sie ihren Sitz haben, verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Dagegen sind die gewerblichen Spielvermittler nicht an dieses Regionalitätsprinzip gebunden: Sie vermitteln Spielaufträge gegen Provision an Lottogesellschaften ihrer Wahl, mit der dann der Verbraucher einen Lotterievertrag schließt.

Der Versuch der Lottogesellschaften, das zu unterbinden, wurde schon 1999 vom Bundesgerichtshof untersagt. Zunächst ging es nur um die Anwerbung von Kunden durch Postversand oder Internet. Nun wehrt sich der Lottoblock gegen stationäre Annahmestellen; dafür war er schon Ende Mai vom Kartellamt abgemahnt worden.


„Geringes Gefährdungspotential“


In der Entscheidung des Kartellamts, die der F.A.Z. vorliegt und die an diesem Montag veröffentlicht werden soll, wird hervorgehoben, daß der Verbraucher bisher keine Möglichkeit habe, die billigste Lottogesellschaft und die mit den für ihn interessantesten Spielangeboten zu wählen. Das beschränke „in spürbarer Weise“ den Wettbewerb und beeinflusse auch den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Denn das Bundesgebiet sei unter den Lottogesellschaften aufgeteilt und auch der grenzüberschreitende Wettbewerb in der EU werde spürbar beschränkt.

Der Lotteriestaatsvertrag müsse deshalb europarechtskonform ausgelegt werden. „Aus vorrangigem europäischem Recht“ seien die Bundesländer daran gehindert, den Lottogesellschaften anderer Länder von vornherein die Tätigkeit in ihrem Landesgebiet zu untersagen. Zudem sei es kartellrechtswidrig, die Gewinnmöglichkeiten für Spielvermittler zu begrenzen. Der Boykott stationär tätiger gewerblicher Spielvermittler kann nach Ansicht des Kartellamts nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres zu privaten Sportwetten gestützt werden.

Denn sogar ein Ausschluß vom Wettbewerb sei nur aus zwingenden Gründen des Allgemeinwohls zulässig, also etwa zur Bekämpfung der Spielsucht. Hiermit hat sich das Kartellamt in seiner knapp 200 Seiten langen Entscheidung ausführlich befaßt. Es kommt zu dem Schluß: „Insbesondere Lotterien werden von der Wissenschaft nur ein als sehr gering bewertetes Suchtgefährdungspotential zugeschrieben.“ In einer von den Lottogesellschaften vorgelegten Untersuchung sei festgestellt worden, daß nicht das Lottospiel, sondern das Spiel an Geldautomaten zu „Abhängigkeitsproblemen“ geführt habe.


Entscheidung gerichtlich anfechtbar


„Darüber hinaus ist nach den Prüfungen des Bundeskartellamts nicht ersichtlich, daß durch den Wettbewerb der Lottogesellschaften mit ihrem staatlich verantworteten Glücksspielangebot das Glücksspiel angeheizt und eine Suchtgefährdungslage verstärkt wird.“ Schließlich würden die Lottogesellschaften von den Ordnungsbehörden der Länder überwacht. Doch gehe es hier ohnehin nicht um einen Ausschluß Privater, sondern um eine Einschränkung des Wettbewerbs zwischen den Lottogesellschaften.

Die Lottogesellschaften mit ihren insgesamt etwa 25.000 Annahmestellen verfügen auf den jeweiligen regionalen Märkten über Marktanteile von mehr als 80 Prozent. Gegen den Boykott gewehrt hatte sich der Spielvermittler Fluxx, der neben Faber und Tipp 24 zu den größten in Deutschland zählt. Die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs und Widmaier, die Fluxx vertritt, weist darauf hin, daß das Unternehmen bis Ende des kommenden Jahres 2000 Einrichtungen zur Lottoannahme in Supermärkten und Tankstellen plant.

Die Entscheidung des Bundeskartellamts ist gerichtlich anfechtbar. Sie wurde jedoch für sofort vollziehbar erklärt und - offenbar weil es in diesem Punkt Zweifel gibt - mit einem warnenden Hinweis an die Lottogesellschaften versehen: „Auch wenn nicht davon auszugehen ist, daß die Verantwortlichen der maßgeblich von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften die sofort vollziehbaren Verfügungen des Beschlusses mißachten werden, wird darauf hingewiesen, daß jede fahrlässige oder vorsätzlich Zuwiderhandlung“ eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Gegen die Lottogesellschaften könnten Geldbußen bis zu einer Million Euro verhängt sowie darüber hinaus bis zu zehn Prozent des vergangen Jahresumsatzes verlangt werden. Insgesamt betrug der Jahresumsatz der Lottogesellschaften 2005 mehr als acht Milliarden Euro.

Text: Mü., F.A.Z., 28.08.06


[[rofl]] [[winkewinke]] [[aetsch]]
 
Und das meint die SZ:

Schwere Niederlage für die Bundesländer

Kartellamt schränkt Lotto-Monopol ein

Staatliche Gesellschaften müssen Markt für private Vermittler öffnen und sollen untereinander konkurrieren

Von Hans Leyendecker



München - Die Bundesländer haben bei ihrem Kampf um das Glücksspiel-Monopol eine schwere Niederlage erlitten. Das Kartellamt untersagt in einem noch vertraulichen Beschluss den staatlichen Lottogesellschaften, den Markt weiterhin unter sich aufzuteilen. Die Verbraucher müssten die Möglichkeit haben, zwischen den Anbietern, deren Gebühren erhebliche Unterschiede aufweisen, zu wählen. Die regional klar voneinander abgegrenzten Gesellschaften sollen sich künftig Konkurrenz machen. Zudem dürfen die privaten Vermittler von den staatlichen Gesellschaften nicht mehr boykottiert werden.

Der 197 Seiten umfassende Beschluss stammt vom 23. August und liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Die Entscheidung muss sofort vollzogen werden. Der Beschluss, der am Montag veröffentlicht werden soll, wurde nicht nur in der Glücksspielbranche, sondern auch in der Politik mit Spannung erwartet. Möglicherweise wird dies auch Auswirkungen auf den Liberalisierungsprozess im deutschen Markt für Sportwetten haben.

Bislang wird in Deutschland die Lotteriebranche mit einem Jahresumsatz von etwa 8,5 Milliarden Euro von den staatlichen Lottogesellschaften beherrscht, die in jedem der 16 Bundesländer eine eigene Gesellschaft gegründet haben und durch strikte Gebietsaufteilung keinen Wettbewerb zulassen. Vor allem für die Länder ist das Glücksspiel eine einträgliche Geldquelle, die sie nur ungern mit privaten Konkurrenten teilen. Die "wirtschaftlichen Interessen der Bundesländer" bestimmen nach Auffassung der Wettbewerbshüter "die Geschäftstätigkeit der Lottogesellschaften, weil sie von ihrem jeweiligen Bundesland maßgeblich beeinflusst werden".

Die Bonner Behörde hatte den Lottogesellschaften bereits im Mai eine Abmahnung geschickt. Demnach hat der Deutsche Lotto- und Totoblock (DTLB) in der Vergangenheit mehrmals "gegen europäisches und deutsches Kartellrecht" verstoßen. Dabei sei der DTLB "eine Vereinigung von Unternehmen" ohne hoheitliche Aufgaben. Die von Politikern und Managern häufig verwendete Argumentation, die Gesellschaften würden auf der Grundlage staatlicher Kompetenzen agieren oder seien gar Träger staatlicher Verwaltung, stünde "im Widerspruch zur Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte. Die Behörde stört sich auch daran, dass Gesellschaften versucht hätten, gewerbliche Spielvermittler zu boykottieren. Im Frühsommer hatten einige Lottogesellschaften ihre Verträge mit einem Spielvermittler gekündigt. Das Bundeskartellamt zitiert aus dem Protokoll einer Sitzung der so genannten Lotto-Blockgesellschaften, dem zufolge der von den Ländern forcierte Regionalisierungsstaatsvertrag, worin die Einnahmen aus dem Lottogeschäft unter den Bundesländern aufgeteilt werden sollen, das Ziel habe, die "gewerblichen Spielvermittler vom Markt zu verdrängen".

Die Entscheidung des Kartellamts dürfte den Wettbewerb verschärfen. Die Behörde will die Staatsbetriebe zwingen, untereinander zu konkurrieren und mit Privatfirmen zu kooperieren. Bislang geben die Spieler ihre Tippscheine vor allem in den 25 500 Annahmestellen ab, die von den Lotteriegesellschaften zugelassen sind. Jetzt plant eine schleswig-holsteinische Vertriebsfirma bis Ende 2007 in 2000 Supermärkten und Tankstellen Tipp-Automaten aufzustellen. "Das öffentliche Interesse und das Interesse" der Privatfirmen überwiegen nach Ansicht des Kartellamts "die Interessen der Lottogesellschaften".

Der Beschluss steht nach Meinung der Wettbewerbshüter in Einklang mit dem Sportwetten-Urteil des Verfassungsgerichts vom März. Karlsruhe hatte zwar das staatliche Wettmonopol als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit" kritisiert, aber zugleich der Politik ein Hintertürchen gelassen. Das Monopol könne dann bestehen bleiben, wenn "es dem Ziel der Suchtbekämpfung" nicht zuwiderlaufe. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter besteht bei Zahlenlotto "nur ein geringes Suchtgefährdungspotenzial", das durch den Einstieg privater Vertriebsfirmen nicht wesentlich vergrößert werde.

(SZ vom 28.8.2006)
 
Und noch einer:


Angst vor den Spielverderbern

Die Lockerung des Lotto-Monopols stößt auf heftigen Widerstand
Von Hans Leyendecker


Der Lotto-Toto-Beschluss des Bonner Bundeskartellamts wird das Lottowesen in Deutschland vermutlich stark verändern. So plant die in Altenholz bei Kiel ansässige Fluxx AG, die zu den Verfahrensbeteiligten gehörte und in dem Verfahrensstreit von der Bonner Kanzlei Redeker vertreten wurde, in zunächst 2000 Supermärkten und Tankstellen auszustellen, an denen die Kunden dann ihre Lottotipps eingeben und bezahlen können. Seit Anfang dieses Jahres hatte das Unternehmen, das seit Ende der neunziger Jahre Glücksspiele in Deutschland vermittelt, in Schleswig-Holstein in einer Testphase rund 100 Lottostationen errichtet. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DTLB), die Vereinigung der Lottogesellschaften der Bundesländer, lag im Streit mit Fluxx. Zwei Lottogesellschaften hatten im Sommer ihre Verträge mit der Firma gekündigt.

Das Kartellamt untersagt in seinem Beschluss den Gesellschaften, die Bezugssperre gegenüber einer Fluxx- Tochterfirma aufrecht zu erhalten. Intern hatte der Deutsche Lotto-und Totoblock schon im April 2005 erklärt, durch die Aktivitäten von Fluxx und deren Tochterfirmen werde der "Lebensnerv der staatlichen Lotterieunternehmen angegriffen". Es gelte daher, beim Verkauf von Tippscheinen "geschlossen gegen die Besetzung dieses Vertriebsweges" durch Privatvermittler vorzugehen.

Der Präsident der Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand, Ludger Theilmeier, warnte, die geplante Ausweitung des stationären Vertriebs mit Hilfe gewerblicher Spielvermittler gefährde den "seit Jahrzehnten bewährten Lottovertrieb in seiner Existenz". In Briefen an die für das Lotteriewesen zuständigen Innen- und Finanzminister der Bundesländer hatte Theilmeier für die rund 25 500 mittelständischen Lottoverkaufsstellen "dramatische Umsatzrückgänge" prognostiziert. Fachleute gingen von "mindestens fünfzig Prozent aus. Einem Großteil wird der wirtschaftliche Boden entzogen". Die Lotto-Toto-Vertriebsgemeinschaft der bayerischen Annahmestellen hatte erklärt, "das Problem Lotto im Supermarkt beschäftigt uns wie kein anderes Problem". Der DTLB hatte mit Blick auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres auf Gefahren der Spielsucht durch die neuen Mitspieler hingewiesen.

Das höchste deutsche Gericht hatte entschieden, die Privaten dürften nur dann aus dem Markt gedrängt werden, wenn das Staatsmonopol der "effektiven Suchtbekämpfung" bei den Spielern diene. Im Juni hatten die Ministerpräsidenten der Länder auf einem Treffen beschlossen, das Verhalten der staatlichen Unternehmen müsse "dauerhaft an den Zielen der Begrenzung und Kanalisierung der Spiel-und Wettsucht ausgerichtet" werden.

Probelauf an Tankstellen

Das Bundeskartellamt erklärt in dem Beschluss, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die stationäre gewerbliche Spielvermittlung den Spieltrieb "fördern oder gar kräftig anheizen" werde. Wer spielen wolle, habe dazu bereits heute vielerlei Gelegenheit. Die Lottogesellschaften befürchteten lediglich, dass mit der Errichtung stationärer Vermittlungsstellen Spieler von den bisherigen Annahmestellen zu den Vermittlungsstellen der gewerblichen Spielvermittler wechseln würden. Das aber sei Wettbewerb, der nicht verhindert werden dürfe.

Behauptungen der Vertreter von Lotto-Gesellschaften, dass die "Terminals gewerblicher Spielvermittler in Ladenlokalen wie Tankstellen oder Supermärkten nicht kontrolliert werden könnten" seien "unzutreffend". Eine der Lotto-Gesellschaften hatte in den vergangenen Monaten probehalber bereits einen Probelauf in Tankstellen gemacht, aber das Projekt war dann mit Blick auf die laufenden Verfahren abgebrochen worden.

(SZ vom 28.8.2006)
 
...und DER noch:

Ohrfeige für die staatlichen Zocker

Bundeskartellamt beendet das Lotto-Toto-Monopol der Länder - und die Politiker murren
Von Hans Leyendecker


Beschlüsse des Bundeskartellamts haben ihre eigene Melodie: Mal sind die Töne sanfter, mal härter. So kann beispielsweise der Sofortvollzug ausgesetzt werden, wenn eine "unbillige Härte" vorliegt. Durch Verhandlungen sind Kompromisse möglich. Feilschen ist erlaubt. Der Beschluss der 10. Beschlussabteilung der Wettbewerbsbehörde mit dem Aktenzeichen B 10-92713-Kc-148/05 lässt keine Zweifel zu: Er ist glasklar, knallhart. Das Ende des staatlichen Lotto-Monopols steht bevor. Bei staatlichen Zuwiderhandlungen sind Sanktionen fällig.

Formal zielt der Beschluss nur auf die 16 Lotto-Toto-Gesellschaften, die in der Entscheidung als Verfahrensbeteiligte aufgeführt werden - gemeint sind auch die Staatskanzleien der Bundesländer, die - koste es, was es wolle - ihr Lotteriemonopol retten und Privatfirmen abblocken wollen. Zum Wohlergehen der Bürger, die durch Abgrenzung des Marktes angeblich vor Spielsucht bewahrt werden sollen, handeln sie jedenfalls nicht. Sie wollen nur eigene Pfründen sichern. Jedes Jahr fließen etwa fünf Milliarden Euro Gewinnausschüttungen, Abgaben und Steuern aus dem Wettspielmarkt in die Kassen der Länder und die sollen in mindestens gleicher Höhe weiterfließen.

Das Bundeskartellamt hat auf vielen Seiten darauf hingewiesen, dass Lottogesellschaften, in deren Aufsichtsgremien oft Parteipolitiker sitzen, "fiskalischen Zwecken" der Länder dienen und keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen. Es handele sich folglich um Unternehmen, die das Kartellrecht zu beachten hätten. Die Berliner Wettbewerbshüter haben sich in den vergangenen elf Jahren immer wieder mit dem Lotteriemonopol beschäftigt. Jedes Mal war das Resultat eine Watschn und jedes Mal haben die zurechtgewiesenen Vorstände, um es milde auszudrücken, flexibel reagiert. Diesmal kommt das Ergebnis einer energischen Ohrfeige gleich.

Dass ausgerechnet die Bundesländer, deren Regierende sich gern marktradikal geben, in eigener Sache Monopolisten sein wollen, ist ein echtes Ärgernis. Ärgerlich ist auch, dass vor der Entscheidung des Kartellamts aus politischen Kreisen signalisiert wurde, die Gesellschaften würden einer solchen Entscheidung des Bundeskartellamts nicht folgen - jedenfalls nicht sofort. Man werde notfalls jahrelange Rechtsstreitigkeiten in Kauf nehmen. Das klingt nach Oddset: "Wer nicht spielt, hat schon verloren".

In Europa werden die deutschen Reaktionen auf den Beschluss des Kartellamts aufmerksam verfolgt werden. Die Brüsseler Kommission drängt seit langem auf die Liberalisierung des Sportwettenmarktes in Deutschland und hat ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Bundesländer spielen alles oder nichts und haben mit dem Verbot des größten privaten Sportwettenanbieters Bwin versucht, das Monopol zu sichern. Auch dagegen gibt es Widerstand. Die Zocker im Amt haben jetzt noch schlechtere Karten.

(SZ vom 28.8.2006)
 
Bitte schickt diese scheiß Staatsschweine nach Sybirien. [[uzi]] [[uzi]]

Lotto: Ziehung nie mehr im TV ?

Essen – Acht Milliarden Euro werden jährlich im Deutschen Lotto- und Totoblock eingesetzt. Noch kontrollieren die staatlichen Lottogesellschaften diesen Markt weitestgehend – und kassieren.

Doch nach dem Beschluss des Bundeskartellamts (BILD berichtete), private Lotto-Vermittler zukünftig nicht mehr zu behindern, sehen sie ihre Gewinne gefährdet! Die Bundesländer wollen sich wehren – mit einem neuen Lotto-Staatsvertrag!

BILD liegt exklusiv der streng vertrauliche Entwurf eines „Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland“ vor.

Wird dieser Vertrag in den Länderparlamenten abgesegnet, können Faber, Fluxx und Tipp 24 einpacken.

Und auch die Werbung im Fernsehen oder Postwurfsendungen sollen verboten werden.

Lottoshows, die SKL-Show und vielleicht auch die Ziehung der Lottozahlen im TV dürfen nicht mehr übertragen werden!

In § 5, Absatz 3 des Vertrages heißt es: „... Werbung für öffentliches Glücksspiel ist im Fernsehen oder im Internet verboten ...“ Die Lottoscheine sollen Warnhinweise wg. Spielsucht bekommen.

Auch die bekannten Postwurfsendungen werden untersagt. Internet-Lotto, Sportwetten im Internet – verboten.

In einer „streng vertraulichen“ Mitteilung des Deutschen Lotto-Blocks an seine Geschäftsführer wurde der Entwurf des Staatsvertrages schon verschickt. Tenor: Lieber auf TV-Werbung verzichten und dafür das Monopol halten...

Quelle: www.bild.de


Drecks Diktatoren. Könnt eurem bekannten Vorgänger die Hand geben. Ihr seid net besser. [[aetsch]] [[droh]] [[hammer]] [[hammer]]
 
Flo schrieb:
Daniel schrieb:
Drecks Diktatoren. Könnt eurem bekannten Vorgänger die Hand geben. Ihr seid net besser. [[aetsch]] [[droh]] [[hammer]] [[hammer]]

Na jetzt aber mal ned übertreiben...
Es gibt glaube ich noch weitaus schlimmere Dinge auf dieser Welt als solche Verbote.

Wieso is das übertrieben ?
Was sind den Politiker bzw. was sollen sie sein ? Sie sollen Volksvertreter sein. Wo wird denn in Deutschland noch die Meinung des Volkes vertreten ? [[nixweiss]]
Es geht nur noch nach dem Motto "Gemacht wird was ich sage". Somit ein diktatorisches Verhalten. Wir haben nun wieder das, was ich damals vor den Wahlen gesagt habe und wofür Shining mir damals "Stammtischparolen" und Sonstiges unterstellte. Man geht die Säcke wählen und nun haben wir schon einen Thread über mehrere Seiten, wo sich aber über die Säcke beschwert wird. Wenn ich Ausländer wäre, würde ich sagen, selbere Schuld ihr Deutschen, wenn ihr so dumm seid und die noch wählen geht. [[nixweiss]]
Das da is ja nur wieder ein typisches Beispiel. So wirds ja auch in anderen Bereichen gemacht. Immer schön an den eigenen Geldbeutel denken. [[droh]]
Hierbei wird nur das Wort "Geldbeutel" durch das Wort "Monopol" ersetzt.
 
Daniel schrieb:
Flo schrieb:
Daniel schrieb:
Drecks Diktatoren. Könnt eurem bekannten Vorgänger die Hand geben. Ihr seid net besser. [[aetsch]] [[droh]] [[hammer]] [[hammer]]

Na jetzt aber mal ned übertreiben...
Es gibt glaube ich noch weitaus schlimmere Dinge auf dieser Welt als solche Verbote.

Wieso is das übertrieben ?
Was sind den Politiker bzw. was sollen sie sein ? Sie sollen Volksvertreter sein. Wo wird denn in Deutschland noch die Meinung des Volkes vertreten ? [[nixweiss]]

echt? ich habe gedacht, Politiker soll Daniel vertreten.
ah stimmt, daniel´s meinung = volksmeinung.

Politiker, ab nach Sybirien!!!
 
Man kann sich über Daniels Wortwahl streiten, aber Fakt ist, man darf einmal "Diese Art staatlicher Fürsorge ist doch lächerlich" rufen, aber dann ist gut.

Am 13.12. wird der Lotto-Staatsvertrag unterschrieben. Er soll Sportwetten (außer Oddset) kriminalisieren. Und wenn der Vertrag von der EU einen vor den Koffer geknallt bekommt, ist er doch erst mal vier Jahre gültig.

Die Landessportbünde sind im Prinzip einverstanden, wenn dem Sport vom Staat 500Mio pro Jahr garantiert werden. Diese Gelder werden im Verhältnis 5:1 zwischen DFB und DSOB aufgeteilt. Klar, da sitzen in den LSB auch ein paar Figuren, die um ihren Arbeitsplatz bangen.

Auch klar ist, es geht den Finanzministern nicht um das bißchen Oddset, sondern man fürchtet eigentlich ums Lottomonopol, das den Länderkassen aktuell jährlich etwa 6Mrd bringt.
 
chinaboy schrieb:
Daniel schrieb:
Flo schrieb:
Daniel schrieb:
Drecks Diktatoren. Könnt eurem bekannten Vorgänger die Hand geben. Ihr seid net besser. [[aetsch]] [[droh]] [[hammer]] [[hammer]]

Na jetzt aber mal ned übertreiben...
Es gibt glaube ich noch weitaus schlimmere Dinge auf dieser Welt als solche Verbote.

Wieso is das übertrieben ?
Was sind den Politiker bzw. was sollen sie sein ? Sie sollen Volksvertreter sein. Wo wird denn in Deutschland noch die Meinung des Volkes vertreten ? [[nixweiss]]

echt? ich habe gedacht, Politiker soll Daniel vertreten.
ah stimmt, daniel´s meinung = volksmeinung.

Politiker, ab nach Sybirien!!!

[[stupid]] [[stupid]]

Das war ja wieder klar, dass du kommst. [[rofl]] [[rofl]]
Hast ja gut reden. Wenns hier verboten wird, setzt dich ins erstbeste Flugzeug und wettest von Asien aus. [[sleep]]

Könntest auch ein deutscher Politker werden, denn was juckts die Sau, wenn sich der Eber reibt. [[sleep]]
 
@Pechvogel

Genau so ist es. Die 6 Mrd. Einnahmen werden angeblich für Sport und Kultur benutzt. So kann man andere Einnahmen nutzen, um wieder zu verplempern.
Gerade kam im ZDF ein interessanter Bericht. Da sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner von der SPD u.a. doch glatt folgenden Satz: "Mit dem Erhalt des staatlichen Monopols werde die Unterstützung für den Sport garantiert."

Das zeigt mal wieder die Blödheit der Politiker. Das durch die Liberalisierung bedeutend mehr möglich ist, davon will man nichts wissen, denn dann kassiert ja nur der Sport und nicht mehr die Haushaltskassen der Länder. [[aetsch]]
So müsste man dann das Geld benutzen, dass man u.a. dafür benutzt, um sich Mitspracherechte zu erkaufen. [[aetsch]]

Wer es verpasst hat, der findet hier den Artikel:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,3973751,00.html
 
Daniel schrieb:
...Wir haben nun wieder das, was ich damals vor den Wahlen gesagt habe und wofür Shining mir damals "Stammtischparolen" und Sonstiges unterstellte...

Um genau zu sein weiß ich nicht genau ob ich dir Stammtischparolen oder eher schreiende Dummheit unterstellen soll, aber im Prinzip gehts immer in die gleiche Richtung... [[aetsch]]

Shining