Donnerstag, 13.1.2011

was kriegst du denn?

Die Erteilung dienstlicher Beurteilungen dient vor allem der Verwirklichung des Leistungs­prinzips. Nach dem Leistungsprinzip hat der Dienstherr bei der Beförderung von Beamten Eignung, Befähigung und Leistung zu berücksichtigen. Wesentliche Grundlage und Entscheidungshilfe in diesem Zusammenhang ist die dienstliche Beurteilung. Die dienstliche Beurteilung kann in Form der Regelbeurteilung oder aber auch in Form der Anlass­beurteilung eingeholt werden.

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Die Erteilung dienstlicher Beurteilungen dient vor allem der Verwirklichung des Leistungs*prinzips. Nach dem Leistungsprinzip hat der Dienstherr bei der Beförderung von Beamten Eignung, Befähigung und Leistung zu berücksichtigen. Wesentliche Grundlage und Entscheidungshilfe in diesem Zusammenhang ist die dienstliche Beurteilung. Die dienstliche Beurteilung kann in Form der Regelbeurteilung oder aber auch in Form der Anlass*beurteilung eingeholt werden.

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achso.Wie alt bist du eigentlich?