nicht erschrecken, ich bin nur gerade sauer auf für mich nicht nachvollziehbares Verschieben von Posts, daher habe ich das aus dem entsprechenden Thread geschnitten und poste es hier in den "Smalltalkthread". Ist also völlig ohne Zuswammenhang zu sehen.
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Natürlich darf ein Bookie nicht strafrechtlich gegen einen Fremdaccount vorgehen, zumindest solange Sportwetten übers Internet in D nicht legal sind.
Denn ein Drogendealer darf den, der ihn abgerippt hat, ja auch nicht auf Schadensersatz oder Herausgabe der Drogen verklagen, oder wegen Diebstahls.
Genausowenig kann ich als unrechtmäßiger Besitzer eines Fahrrades zum Dieb gehen und es mir zurückklauen, wenn es mir geklaut wurde (was der rechtmäßige Besitzer z.B. dürfte).
Sowas (ähnliches) darf nur der Staat, nämllich Gewinne aus Drogengeschäften besteuern.
Ein Argument für die Legalisierung bzw. zumindest rechtliche Billigung der Prostitution war ja, den Frauen die Möglichkeit zu geben, gegen Freier auf Bezahlung zu klagen.
Wirtschaftsrecht (bzw. ZIVILrecht, denn darum geht es ja hier) ist nicht gerade mein Spezialgebiet, aber ich rede die Tage mal mit einem Kollegen drüber.
Dass bei Anwälten die Kosten pro Arbeitsstunde immer um die 250 Euro betragen ist übrigens natürlich Quatsch, denn für uns gibt es die RAVgO (Rechtsanwaltsvergütungsverordnung). Kosten berechnen sich in erster Linie nach Streitwert, für einzelne Leistungen gibt es festgelegte Sätze. Natürlich darf man nach oben (!) per Vereinbarung davon abweichen
edit:
ja. Was das Juristische angeht, da bin ich halt auch Laie. Aber ich denke auch, so ein Wettabschluss ist ja immer (wieder) ein (neues) Geschäft auf Gegenseitigkeit, zwischen dir und dem Bookie. Und wenn der Bookie denn dieses Geschäft mit dir nicht abschliessen will, aus welchen Gründen auch immer, dann wird das halt auch sein gutes Recht sein........
Stimmt fast. Natürlich ist jede Wette ein einzelner Vertrag. Und wie wir wissen, haben wir Vertragsfreiheit. Das Bedeutet auch im Kaufhaus z.B., dass Preise im Schaufenster immer nur eine Aufforderung sind, dem Verkäufer (Laden) ein KAUFAngebot zu machen, das dieser dann ablehnen oder annehmen darf.
Sonst könnte man z.B. bei einem Druckfehler darauf bestehen, den Fernseher für 1000 Euro zu bekommen statt für 10000.
Das Problem ist aber, dass Sportwetten kein Kauf-, sondern ein Dienstvertrag sind.
Beim Dienstvertrag hat man bei sog. "Schlechtleistung" wesentlich weniger juristische Möglichkeiten als beim Kaufvertrag - nominell nämlich GAR KEINE, außer das allgemeine Gewährleistungsrecht (was bei nicht-legalen Sportwetten nicht gilt, genausowenig wie das AGB-Gesetz etc)
ABER: Es ist noch viel schöner: Es besteht WEDER ein Anspruch darauf, dass der Bookie Dich wetten lässt, NOCH, dass er den Gewinn auszahlt! In §762 BGB steht klipp und klar: "Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat"
Heißt also auch: Hat er es ausgezahlt, kann er es nicht mehr zurückfordern.
Etwas anderes gilt natürlich bei Wetten, die in D ausdrücklich gesetzlich geregelt sind. Da es sich bei dem, was wir im Internet treiben, aber um eine juristische Grauzone handelt, die nur wegen einer Ausnahme noch aus DDR-Zeiten funktioniert, gilt das oben genannte.
Wie gesagt, ich spreche mal mit jemandem, der sich vielleicht besser auskennt, aber ich sehe kaum eine Chance, einen ausländischen Bookie in D wegen Limitierung zu belangen, solange Internet-Sportwetten nicht ausdrücklich erlaubt sind.
Ach, und auch das nur am Rande: Der Glücksspielstaatsvertrag wurde vom EuGH letztes Jahr übrigens wegen einer Klage von Betfair gekippt, das mit der Beschränkung auf 7 (andere) Buchmacher nicht einverstanden war
