gut, das ist in deutschland so - aber die uefa ist doch ein europäischer verband und wie verbindlich ist ein urteil von gericht x aus dem land x ?
Also...vorweg, ich bin kein praktizierender Jurist, insofern kann ich nur weitergeben was man mir in der Theorie vermittelt hat.
Ist zudem verzwickt, selbst EUG und EUGH stehen sichd a kontrovers gegenueber manchmal (zB in Sachen Doping).
Auf jeden Fall gilt das Ein-Platz-Prinzip, das heißt dass die untergeordneten Verbaende die Regelungen der uebergeordneten zu uebernehmen haben. Das Problem dabei ist jedoch die Vereinbarkeit mit staatlichem Recht, das ist nicht einheitlich und deshalb gibt es mitunter Umsetzungsrobleme. Da wird unterschieden zw. Spielregeln und Rechtsregeln. Spielregeln, ist klar, sind zB Regeln die die Sportart betreffen aber Rechtsregeln sind zB wirtschaftliche Fragen fuer die es staatliche Rechtsregeln gibt die die Vereine einzuhalten haben. Da werden die Spanier wohl eine diskriminierende Diskrepanz sehen und deshalb klagen.
Ueblicherweise geht man jedoch erst die Vereinsgerichte durch ehe man sich an staatliche Gerichte wendet. Die Vereinsgerichte sind jedoch mit Funktionaeren, Sportlern, Ex-Sportlern etc besetzt, damit liegt der Fokus zum einen weniger auf juristischer Seite, mehr auf Sportverstaendnis und wenn man Pech hat fehlt auch die Unparteilichkeit.
Bosman usw sind ja auch aufgrund der wirtschaftlichen Fragen bis vor´s EuGH gegangen.