zum Zeitpunkt der Quotenerstellung waren die 3,75 für die Schweiz definitiv kein gravierender Quotenfehler!
Man darf nicht vergessen,daß auch die Schweizer Nationalspieler,zumidest diejenigen die im eigenen Land spielen bis vor wenigen Tagen nur Trainingsspielpraxis hatten und zudem als Auswärtsmannschaft antreten.
Ausserdem waren auch die Quoten der restlichen Buchmachergilde im Bereich von 2,9 bis 3,3.
Erst die Infos um das ganze Hickhack mit B-Elf oder Spielabsage hatten Einfluß auf die jetzige Quotenentwicklung.
Die Quotenkonstellation vor 2 Tagen basierte auf der dort angenommenen Wahrscheinlichkeit des zu erwartenden Spielausgangs.
Wären Quoten um 3,3 bis 3,7 offensichtliche Quotenfehler,hätte jeder Buchmacher das Recht die Wetten zu stornieren.
Ich kenn jetzt nicht die Statuten sämtlicher Bookies auswendig,aber doch wohl fast jedes Wettbüro hat irgendwo die Klausel,daß der Buchmacher sich das Recht vorbehält Wetten zu stornieren,welche offensichtlich durch Irrtum des Buchmachers so angeboten wurden,siehe nachfolgender Auszug aus den AGB's von BAW.
2. betandwin übernimmt keine Haftung für Eingabe-, Übertragungs- und/oder Auswertungsfehler. Insbesondere behält sich betandwin vor, offensichtliche Fehler, insbesondere bei der Eingabe von Wettquoten und/oder bei der Auswertung von Wettergebnissen (z.B. das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen, Mannschaften, etc) - auch nachträglich - zu berichtigen.
Des Weiteren behält sich betandwin das Recht vor, auch nachträglich Wetten (inklusive Wetten auf Ziehungen bei balls-of-fire.com) zu stornieren, sofern die Wette aufgrund eines technischen Fehlers vom User gewonnen wurde und die Gesellschaft den/die Fehler mittels technischer Aufzeichnungen nachweist. Die Beweislast für das Vorliegen eines technischen Fehlers liegt bei der Gesellschaft. Dem Spieler wird der Wett-/Spieleinsatz auf das Spielerkonto rückgebucht.
Und solche oder ähnlich lautende Bestimmungen hat absolut jeder Buchmacher.
Gruss
Wettfuxx