@marcopolo
Das ist alles etwas komplizierter, als du es darstellst.
Bei dem Verdacht eines Verbrechens ist der Staat sogar verpflichtet, zu ermitteln. Dazu hat er alle (legal verfügbaren) Beweismittel zu besorgen.
Die Kapitalverbrechen, um die es hier geht, werden in Deutschland sogar verfolgt, wenn sie im Ausland von Deutschen oder wenn sie von irgendwem in Deutschland begangen werden.
An dieser Rechtslage ändert auch das Schweizer Bankgeheimnis nichts. Ebenso hat Pinochet der Verzicht Chiles auf Strafverfolgung nichts genutzt, als er in Europa für seine auch hier strafbaren Handlungen verhaftet wurde.
Das Bankgeheimnis in der Schweiz oder Nichtauslieferungsentscheidungen von Kriegsverbrechern stellen nur ein praktisches Prozesshinderniss dar, machen aber das Verbrechen nicht zum Recht. Bei Kapitalverbrechen kann die Gesellschaft nicht auf die Ahndung verzichten und die Täter sollen gerade wissen, dass die Tat verfolgt wird, sobald das praktisch möglich ist.
Ob die CD nach Schweizer Recht rechtswidrig beschafft wurde, ist nicht einmal sicher. Ob letztlich ein Beweisverwertungsverbot besteht, wird ein Gericht klären. Ich bin aber sicher, dass die CD ein zulässiges Beweismittel ist.