Donnerstag, 02.04.2015

Donnerstag, 02.04.2015

  • Keine unlustigen "April-Scherze" mehr

    Stimmen: 39 34.5%
  • Massig Value in div. Fußball-Ligen

    Stimmen: 11 9.7%
  • Jürgen Drews' Geburtstag

    Stimmen: 12 10.6%
  • Panathinaikos - Alba Berlin

    Stimmen: 9 8.0%
  • Vorerst letzter Arbeitstag bis nächsten DI

    Stimmen: 21 18.6%
  • Wird eh Kotztag

    Stimmen: 21 18.6%

  • Umfrageteilnehmer
    113
Hab dir gestern zwar schon geantwortet, aber nochmal.
Doch, du hast dich strafbar gemacht. Nix anderes. §236 StGB.
Wird sicherlich nicht verfolgt werden, ändert aber an der Tatsache nichts.
Und nein, du hast 0,0 Ansprüche auf Erstattung des Geldes.
(Es sei denn, du verklagst zivilrechtlich den Fälscher auf Erstattung).

263 meinst sicherlich, Kinderhandel wäre fieser. :mrgreen: