zaubermaus schrieb:na toll gilt das auch für andere bookies wenn man sich dort anmeldet,oder nur für bet365 ?
mansscania schrieb:Da wird sich herby ja wieder freuen -
das dürfte seinen Vorurteile (ne Erfahrungen) bei diesem Bookie noch eins draufsetzen.
Das sehe ich anders, Bet365 ist selbst schuld, wenn sie so was machen. Eine Notwendigkeit besteht offenbar nicht - wie man allein schon an der Tatsache sehen kann, dass andere Buchmacher so was nicht durchführen ...Emerson schrieb:Bet365 sind hier die Hände gebunden, bitte nicht die Schuld beim Bookie suchen
Nobody schrieb:Das sehe ich anders, Bet365 ist selbst schuld, wenn sie so was machen. Eine Notwendigkeit besteht offenbar nicht - wie man allein schon an der Tatsache sehen kann, dass andere Buchmacher so was nicht durchführen ...Emerson schrieb:Bet365 sind hier die Hände gebunden, bitte nicht die Schuld beim Bookie suchen
Verwaltungsgericht Berlin hebt Untersagungsverfügung des Landes Berlin gegen Sportwettenvermittler auf: Staatliches Monopol faktisch beendet
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hatte in den letzten Monaten bereits in mehreren Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes rundlegende verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag geäußert und daher von Untersagungsverfügungen betroffenen
Sportwettenvermittlern Vollstreckungsschutz gewährt (siehe Sportwettenrecht aktuell Nr. 102). Nunmehr hob das VG Berlin auch in der Hauptsache die Untersagungsverfügung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin als rechtswidrig auf (Urteil vom 7. Juli 2008, Az. VG 35 A 167.08). Der von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE ( wettrecht.de) vertretene Kläger kann damit weiter Verträge über Sportwetten an einen in dem EU-Mitgliedstaat Malta staatlich zugelassenen Buchmacher vermitteln.
Das neue Urteil betrifft eine auf den Glücksspielstaatsvertrag und das dazu ergangene Ausführungsgesetz (AG GlüStV) gestützte Untersagungsverfügung vom 6. März 2008. Die genauen Urteilsgründe stehen noch aus. Das Gericht hatte allerdings - wie berichtet - bereits in dem Vollstreckungsschutzverfahren erhebliche Bedenken geäußert, ob die neuen Regelungen eine verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage darstellten. Das staatliche Sportwettenmonopol sei als erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit der privaten Anbieter und Vermittler von Sportwetten verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Das VG Berlin hat die Berufung gegen dieses Urteil ausdrücklich zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu entscheiden hat. Angesichts der Tragweite der Entscheidung, mit der der Glücksspielstaatsvertrag für rechtlich nicht haltbar erklärt wird, ist davon auszugehen, dass das Land Berlin dieses Rechtsmittel einlegen wird. Bis auf Weiteres ist das staatliche Monopol jedoch faktisch beendet, da der Sportwettenmarkt in Berlin nicht mehr - wie bisher - gegenüber staatlich zugelassenen Buchmachern aus anderen EU-Mitgliedstaaten abgeschottet werden kann.
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Rechtsanwalt Martin Arendts
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Tel: 089 / 64 91 11 - 75
Fax: 089 / 64 91 11 - 76
E-Mail: [email protected]
Fußballgott schrieb:Das hat zwar jetzt nichts mit Bet365 zu tun,aber bei uns im
Ruhrgebiet haben ab 01.08. die Offline Fillialen von Tipico,digibet
und bet3000 nun auch geschlossen.
Der Betreiber der Tipico Filliale sagte mir,
das es ein neues Urteil für NRW gibt und jetzt auch die letzten Fillialen
hier geschlossen werden.
Da befürchte ich, das bald gar nichts mehr geht aus NRW.
Missi schrieb:Einen offensichtlichen Verstoß gegen das Kohärenzerfordernis kann derVGH auch nicht in der Tatsache erkennen, dass für Pferdewetten undAutomatenspiele kein staatliches Monopol zur Bekämpfung der Spielsuchteingerichtet sei.
Brahahhahahahahaaaaa
Ich sehs jeden Tag im Laden, wie die Leute an Automaten Geld verzocken, und zwar hohe Summen. Aber, bei den Sportwetten haben wir gar keinen, der wirklich hoch spielt.
Ich hasse diesen verdammten Staat, die Richter sollen mal ihren lieber Mensch bewegen und sich anschauen, wie ein Automatensüchtiger am 1. des Monats ein halbes Monatsgehalt verspielt.
Soll er se in den Laden nebendran schicken und somit viel Geld verlieren bzw. Kunden verjagen?Jalladud schrieb:Missi schrieb:Einen offensichtlichen Verstoß gegen das Kohärenzerfordernis kann derVGH auch nicht in der Tatsache erkennen, dass für Pferdewetten undAutomatenspiele kein staatliches Monopol zur Bekämpfung der Spielsuchteingerichtet sei.
Brahahhahahahahaaaaa
Ich sehs jeden Tag im Laden, wie die Leute an Automaten Geld verzocken, und zwar hohe Summen. Aber, bei den Sportwetten haben wir gar keinen, der wirklich hoch spielt.
Ich hasse diesen verdammten Staat, die Richter sollen mal ihren lieber Mensch bewegen und sich anschauen, wie ein Automatensüchtiger am 1. des Monats ein halbes Monatsgehalt verspielt.
Wenn Du mit "Laden" Deinen Arbeitsplatz meinst, dürfest Du Dir bei dem Ausnutzen von Spielsucht durchaus auch an die eigene Nase fassen, oder nicht?