@hapax: Wir wollens so einfach wie möglich machen, auf Value usw. müssen wir mMn hier keine Rücksicht nehmen.
Hier die 4 Soforthilfefälle die ich von Licht ins Dunkel zugeschickt bekam. Wir sollten uns bis Sonntag einig werden, welcher Organisation oder welche dieser Familien wir unterstützen möchten.
Familie T. aus Traiskirchen (Niederösterreich)
Frau T. ist alleinerziehende Mutter von einer behinderten Tochter. Das 13-jähr. Mädchen leidet an dem Noonan-Syndrom (angeborene Entwicklungsstörung) und musste lange Zeit mit Sonde ernährt werden. Mit 4 Monaten bekam sie einen Wasserkopf, welcher operiert (Shunt) wurde. Kurz danach wurde an der linken Niere eine Nierenbeckenplastik vorgenommen. Etwas später musste die Niere ganz entfernt werden. Das Mädchen konnte erst mit 2 Jahren sitzen und musste ständig einen Ledersturzhelm tragen, da der große Kopf im Verhältnis zum Körper ein Problem war. Bis zum 4. Lebensjahr konnte sie sich nur rutschend fortbewegen. Erst mit 6 Jahren konnte sie frei gehen, stürzte jedoch sehr oft - auch heute noch - über Unebenheiten, da sie in der Wahrnehmung eingeschränkt ist. Das Mädchen kann auch nicht lesen und benötigt bei den meisten Dingen des alltäglichen Lebens Hilfe.
Da es dem Mädchen sehr schwer fällt von sich aus auf andere zuzugehen, wurde die Anschaffung eines Partnerhundes empfohlen. Mit dem Hund müsste sie Spaziergänge machen, die ihr wiederum helfen, ihre Defizite bezüglich ihrer Beweglichkeit und Ausdauer auszugleichen. Weiters ist der Hund als „unkomplizierter Begleiter“ hilfreich, wenn das Mädchen in die Pubertät kommt. Der Partnerhund wird im April 2010 zur Familie kommen.
Der Partnerhund kostet: € 15.000,--
Die Landesregierung hat € 5.000,-- zugesagt
Der Arbeitgeber hat € 4.600,-- zugesagt
Div. Kleinspender € 2.500,--
Restkosten: € 2.900,--
Familie J. aus Wien
Die Familie J. hat eine 5-jähr. behinderte Tochter. Das Mädchen hat durch eine CMV-Infektion im frühen Kindesalter eine cerebrale Bewegungsstörung erworben. Es soll nun ein Kinderpflegebett angeschafft werden. Dieses Spezialbett soll einerseits die pflegerischen Verrichtungen für die Eltern erleichtern und andererseits das Mädchen zu einem ausgeglichenen Ein- und Durchschlafverhalten verhelfen. Die KK bezahlt für das Pflegebett keinerlei Zuzahlung und die Familie kann die Kosten (€ 6.535,--) dafür nicht aufbringen.
Familie I. aus Bregenz (Vorarlberg)
Die Familie I. hat Zwillinge im Alter von 7 Jahren. Ein Bub ist seit Geburt durch eine Hirnblutung und Sepsis behindert. Der Bub wird nun eingeschult und um am Unterricht teilnehmen zu können und möglichst mobil zu sein, soll ein NF-Walker angeschafft werden. Die Eltern können die Kosten (€ 6.655,--) für den dringend benötigten Behelf nicht aufbringen.
Familie D. aus Weißenkirchen (Niederösterreich)
Frau D. ist Mutter von einer 6-jähr. Tochter und einem 3-Monate-altem Sohn. Bei der Tochter wurde 2 Wochen nach der Geburt Trisomie 21 diagnostiziert. Bis etwa zum 7. Lebensmonat entwickelte sich das Mädchen körperlich wie ein „normal gesundes“ Kind mit Down Syndrom. Ab dem 7. Lebensmonat wurde die körperliche Entwicklung jedoch gestoppt bzw. konnte ein Rückschritt in der Entwicklung beobachtet werden. Nachdem das Kind mit 2 Jahren noch immer nicht krabbeln, alleine sitzen und sich umdrehen konnte, wurde eine molekulargenetische Untersuchung vorgenommen. Diese ergab, dass das Mädchen zusätzlich zum Down Syndrom eine spinale Muskelatrophie hat und daher dauerhaft auf einen E-Rollstuhl angewiesen ist. Da die Mietwohnung auf Dauer zu klein und nicht behindertengerecht ist, hat sich die Familie entschlossen, ein Haus zu bauen. Seit 2007 wohnt die Familie in dem behindertengerechten Haus, wofür ein Kredit aufgenommen werden musste. Die finanzielle Situation ist dadurch ständig sehr angespannt.
Zusätzlich zu den Kosten fallen auch ständig Reparaturen für das Auto an, welches für die Therapien und Arztbesuche notwendig ist. Durch die Behinderung der Tochter ist die Familie auf ein rollstuhlgerechtes Auto angewiesen. Zudem wird es immer schwieriger, die Tochter ins Auto zu heben. Daher soll ein behindertengerechtes Fahrzeug mit Rampe angeschafft werden. Da die Familie durch den Hausbau finanziell sehr stark belastet ist, kann ein Auto nicht mehr mittels eines Kredits finanziert werden.
Fahrzeug laut KV: € 25.312,--
Rampe laut KV: € 3.290,--