Unibet CEO in Holland festgenommen!

Interessant, dass du Pinnacle ansprichst. Ich bin mir nicht sicher, ob die eine EU-Lizenz haben, da sie auf den Niederländischen Antillen sitzen.
Falls das keine EU-Lizenz sein sollte - das gilt dann auch für andere Buchmacher, die nicht in der EU angesiedelt sind, wäre ja das Wetten bei denen quasi jetzt schon illegal, denn die Dienstleistungsfreiheit des Konsumenten bezieht sich ja logischerweise nur auf EU-Gebiet.
Schon Post von Schäuble bekommen in den letzten Monaten?
 
Nobody schrieb:
Interessant, dass du Pinnacle ansprichst. Ich bin mir nicht sicher, ob die eine EU-Lizenz haben, da sie auf den Niederländischen Antillen sitzen.
Falls das keine EU-Lizenz sein sollte - das gilt dann auch für andere Buchmacher, die nicht in der EU angesiedelt sind, wäre ja das Wetten bei denen quasi jetzt schon illegal, denn die Dienstleistungsfreiheit des Konsumenten bezieht sich ja logischerweise nur auf EU-Gebiet.
Schon Post von Schäuble bekommen in den letzten Monaten?

Ich dachte, das liegt daran, daß Schäuble Pinnacle für eine Tochterfirma von United Fruits hält.

Bei deutschen Behörden sind im Moment doch nur BWin und eventuell Interwetten als Internet-Wettbüros bekannt.
 
Und vielleicht noch Gera, deren "DDR-Lizenz" komischerweise anders behandelt wird von Behörden als die von bwin.de - vielleicht weil die keine so große Konkurrenz sind!?

Allgemein: Am Grad eures Pessimismus gemessen, müsste man fast annehmen, der Bund hätte vor kurzem ein Gesetz verabschiedet, dass ALLE dt. Internet-Provider dazu verpflichtet, eine ellenlange Liste von IP-Adressen zu sperren, nämlich die von ausländischen Buchmachern. (Dass ein Proxy-Zugang diese Sperre sowieso umgehen könnte, sei hier man vernachlässigt.)
Aber weder ist dies geschehen, noch ist es geplant, noch wurde auch nur im Ansatz bisher darüber nachgedacht, so etwas durchzuführen. Sollte sich auch nur ein einzelner dt. Politiker mal in diese Richtung äußern, kann ich mir das Echo der Öffentlichkeit und insbesondere der EU vorstellen - Vergleiche mit Zensur in China wären da eher noch harmlos ...
Welche Möglichkeiten gäbe es noch, um Wetten im Internet für Deutsche exekutiv zu kriminalisieren? Ausländischen Buchmachern drohen - nicht möglich, diese unterliegen nicht der dt. Gesetzgebung, allenfalls der EU. Und dort hätte eine Klage von Deutschland gegen Bet365 z. B. natürlich nie eine Chance. Wie man es auch dreht und wendet, sehe kein Durchkommen für Oddset.

Also kein Grund zur Panikmache, insbesondere nicht, was das Wetten im Internet anbelangt.
 
Pechvogel schrieb:
Die haben sich von Westlotto durchaus Angst machen lassen.
Jap, die sind selbst schuld. Rechtlich verpflichtet waren sie natürlich in keiner Weise, dt. Spieler auszuschließen. - Wie man ja daran sieht, wie erfolgreich diese Strategie vom Lottoblock bei all den vielen Dutzenden anderen ausländischen Buchmachern so war. Denn es gibt ja nicht nur Ladbrokes und Will Hill, und gerade diese beiden dürften einen extrem geringen Anteil dt. Wetter gehabt haben in Vergleich zu anderen.

Dass ein Buchmacher sich aus eigenen Stücken heraus aus einem Markt zurückzieht, auch wenn dazu keine rechtliche Notwendigkeit besteht wie in diesem Beispiel, wirst du nie verhindern können. Sehe allerdings keine Anzeichen dafür, dass diese Dummheit sich irgendwie infektiös ausbreitet.

Im persönlichen Kontakt mit einem Verantwortlichen von Ladbrokes konnte ich außerdem erfahren, dass dieser Markt-Austritt aus strategischen Gründen erfolgte. Man erhoffte sich so bessere Chancen auf eine Lizenz in Deutschland (nach der offiziellen Marktöffnung), wenn man sich einfach kooperativ zeigt. Mit anderen Worten: Es lässt sich nicht schlussfolgern, dass dieser Rückzug rechtliche Gründe hat. Die Strategie an sich ist natürlich fürn Eimer (der Markt ist später längst aufgeteilt in Deutschland) - aber das ist ja Ladbrokes`Problem.
 
Ich versuche hier mal einen groben, freihändigen Abriss
zum Stand der Dinge zu geben, natürlich ohne Gewähr:

Bis zum Frühjahr 2006 bestand ein Lottostaatsvertrag, welcher
durch Urteil des BVerfG für rechtswidrig erklärt worden ist. Das
BVerfG gab dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2007
eine neue, verfassungsgemäße Grundlage zu schaffen. In seinem
Urteil führte das BverfG -durchaus konform mit der Ansicht einiger
EUGH-Urteile- aus: Ein Monopol sei gegenüber einer innerhalb
der EU bestehenden Dienstleistungsfreiheit nur dann gerecht-
fertigt, wenn höherstehende Interessen (z.B. Verbrechens-
bekämpfung, Suchtschutz) verfolgt werden und zwar kohärent.
Fiskalische Interessen seien unbeachtlich.

Was innerhalb der Übergangszeit (03/06-12/07) zu geschehen
habe blieb offen und wurde durch einzelne Gerichte in Vorlage-
verfahren verzögert oder im Ergebnis unterschiedlich ausgeurteilt.

Die Länder formulierten daraufhin Ende 2006 den sogenannten
Glücksspielstaatsvertrag.










Bis Ende 2007 galt es nun, den Vertrag über Abstimmungen
und Ratifizierungen in den Landtagen der Bundesländer zum
Gesetz werden zu lassen. Nach zwischenzeitlichem "Störfeuer"
seitens des Bundes (der in Betracht zog, diesbezüglich die
Gesetzgebungskompetenz an sich zu ziehen) und diversen
Einwänden der EU-Komission, haben sich die Länder nicht
von ihrem Vorhaben abbringen lassen.

Immer wieder angeführt, wird die Verfassungs- und Europarechts-
widrigkeit des Vertrages, wobei im wesentlichen folgende Punkte
vorzubringen sind:

1) Es werden lediglich fiskalische Interessen verfolgt und eine
Spielsuchtprävention nur vorgespiegelt. Erkennbar daran, dass
Glücksspielautomaten, Casinos und Pferdewetten in dem Vertrag
ausgenommen sind (da Pferdewetten und Automaten
bundesrechtlich geregelt sind).
Daran dass eine Lottogesellschaft als GmbH
firmiert, also wirtschaftliche Interessen verfolgt,

"Abweichend von § 10 Abs. 2 kann das Land Rheinland-Pfalz seine Aufgabe nach § 10 Abs. 1 durch ein betrautes Unternehmen wahrnehmen.",

was schlechterdings ein Witz in diesem Gesamtzusammenhang
sein muss. Dies hat offenbar auch der Gesetzgeber erkannt und
versucht/hat versucht eine Mehrheit diesem Unternehmen zu
erlangen. Hier spielt aber offenbar das Kartellamt nicht mit und
hat abgemahnt.

2) Die Länder müssen ihre Ausführungsgesetze (in denen u.a.
Rechtsfolgen bei Verstoss geregelt sind) der Europäischen
Kommission zur Notifizierung vorgelegen. Im Rahmen
dieser Vorlage kann es zu einer Stillhaltefrist von drei Monaten
kommen, innerhalb derer die Gesetze nicht verkündet werden
dürfen. Hier wurden ggf. z.T. Fristen nicht eingehalten und z.T.
nur Teile von Ausführungsgesetzen vorgelegt, sprich an dieser
Stelle sind juristische Folgen unausweichlich.

3) In der derzeitigen Fassung ist das Verhalten der Staaten
in keinem Fall kohärent an einer Spielsuchtprävention aus-
gerichtet. In der Folge könnte dies bedeuten, dass sowohl
Lottoannahmestellen vermindert und Spielanreize vermindert
werden müßten. Nach meiner persönlichen Auffassung darf
es z.B. einen Lotto-Jackpot keinesfalls geben.
Subbeispiele sind die Schaffung von Kundenkarten für Keno/
Oddset, während für das Lotto keine Kundenkarte vorgesehen
ist. Nun könnte zwar argumentiert werden, Lotto sei nicht
derartig suchtgefährdend, dass eine Kundenkarte erforderlich
sei, aber genau mit diesem Argument wird natürlich die Recht-
fertigung des Lottomonopols ansich in Frage gestellt.

4) Weiter werden einzelne Normen juristisch bemängelt, was
von mangelnder Bestimmtheit bis Vorbehalt des Gesetzes reicht.
Da hier ohne vertiefte juristische Vorkenntnisse quasi nichts
zu verstehen ist, behandle ich diesen Bereich mal etwas stief-
mütterlich. Weiter muss das Gesetz geeignet (den verfolgten Zweck zu erreichen) sein und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (u.a. Grundsatz des mildesten Mittels=
weniger einschneidende Maßnahmen, um einen verfolgten
Zweck zu erreichen) gewahrt sein, wobei an beidem Zweifel bestehen.

5) Es existieren aus der Zeit der Wiedervereinigung noch
vier unbefristete "DDR-Sportwetten-Lizenzen, die im Rahmen
des Einigungsvertrages übernommen worden sind. Während
die Gültigkeit der Lizenzen, soweit überblickbar, unstreitig ist,
herrschen unterschiedliche Ansichten bzgl. der Reichweite
der Lizenzen (von bundesweit - nur in dem jeweiligen Bundes-
land - nur in den neuen Ländern ist alles vertreten).
Was mit den jeweiligen Lizenzen bei Gültigkeit des Staatsver-
trages zu geschehen hat, ist bestenfalls unklar. M.E. kann
Gültigkeit bis 31.12.2008, und unbegrenzte Gültigkeit vertreten
werden.

6) Ein Internet verbot sei technisch nicht machbar, womit
ein Gesetz etwas verlange, was nicht möglich sei.

7) Ungerechtfertigte Verletzung/Beschränkung der Zahlungs-
verkehrsfreiheit.

8) Zwar nicht eingewandt, aber meine persönliche Meinung:
Was hat § 10 "Sicherstellung eines ausreichenden Glücksspiel-
angebots" in einem Gesetz zu suchen, welches sich die Spiel-
suchtprävention primär auf die Fahnen geschrieben hat. Das
weiss wohl auch der Gesetzgeber nicht.
Ich zitiere hier in diesem Zusammenhang mal einen Auszug
aus dem EFTA Gerichtshof Ladbrokes-Urteil vom 30.05.07 :
...
"Auch die Absicht, die kommerzielle Ausbeutung des Glücksspiels zu verhindern, kommt als Rechtfertigungsgrund nur dann in Betracht, wenn in der darauf gestützten Gesetzgebung Bedenken moralischer Natur zum Ausdruck kommen. Wo ein staatliches Monopol eine ganze Reihe von Glücksspielvariationen anbieten kann, kann nicht davon ausgegangen werden, dass damit tatsächlich die kommerzielle Ausbeutung des Glücksspiels verhindert werden soll."
...
Die Frage stellt sich für mich hinsichtlich der Suchtprävention
ebenso. Eine Reihe von staatlichen Glückspielvarianten stellt
für mich keine kohärente, systematische Spielsuchtprävention da.


Sollte ich die eine oder andere Sache offensichtlich falsch dar-
gestellt haben oder sollte jemand eine Ergänzungsbedürftigkeit
feststellen, dann ruhig posten. Ich werden dann den Beitrag
ggf. editieren.
 
Hört sich gut an. Betonen muss man von Seiten der EU noch mal - du erwähnst das ja auch in Punkt 4) -, dass ein Monopol nur dann gerechtfertigt ist, wenn dargelegt werden kann, warum keine andere (weniger radikale) Lösung die gewünschten Ziele erreichen kann.
Bis heute haben die deutschen Bundesländer nur behauptet, nicht aber plausibel begründet, warum sie kein privates Lizenzierungsverfahren wählen wie in England z. B., wo das bestens funktioniert und es bestimmt nicht mehr Spielsüchtige gibt.
Statt dessen wurde in der Presse nur mal eingeworfen, man habe jetzt bis Ende 2007 nicht mehr ausreichend Zeit, um so ein Modell zu entwickeln. Was ja wiederum sehr peinlich ist und indiskutabel. Man hat sich nach dem Urteil aus Karlsruhe (März 2006!!) einfach ausgeruht und gehofft, man werde seine Pfründe schon irgendwie übers Ziel retten ...
 
Recht hin oder her. In Deutschland gelten auch noch Steuergesetze vom Herrn Waigel die von Karlsruhe als falsch interpretiert werden. Wenn es ums Geld geht, dann kennen deutsche Politiker keine Grenzen.
Ich wette aber darauf das sich die Wettanbieter durchsetzen, da du als EU Bürger einfach im Ausland wetten kannst.
Hab mir vor längerer Zeit bwin Aktien ins Depot beigemischt und bis jetzt gutes Geld verdient (wetten mal anders )
 
Kleine Ergänzung noch zur Historie: Vor ein paar Monaten gab es ein Kompromiss-Angebot seitens der EU-Kommission an Deutschland: Man werde sich mit einem Lotto-Monopol abfinden, sofern der Sportwetten-Markt geöffnet wird.
Darauf konntem die Politiker allerdings nicht eingehen, denn das hätte auch dem Letzten deutlich gemacht, dass das Spielsucht-Argument immer nur vorgeschoben war und es eigentlich um die Staatseinnahmen ging, die man sich sichern wollte. Dazu muss man wissen: Der Lotto-Block hat nur einen winzigen Teil seiner Einnahmen, weniger als 10%, aus der Oddset-Sparte. Kohle gemacht wird also entscheidend beim Lotto.
Na ja, jetzt verlieren sie halt bald alles, man wollte ja kein Kompromiss eingehen. Die Bundesländer spielen bewusst auf Zeit. Sie wissen, dass das Monopol nicht auf Dauer Bestand haben kann, versuchen aber, den Fall so lange wie möglich rauszuzögern. Was für Vorbilder: Ignoriert das Recht einer höheren Instanz, sofern es euch nutzt.
 
Brisantes Thema und Nobody (sehr gut auch von massu formuliert) hier mit einer "Lebensaufgabe" die man als gerechtigkeitssuchender Mensch auch nachvollziehen kann. Uns Österreicher kann das Ganze ja am A vorbeigehen - ich denke auch d. in D das Monopol früher oder später fallen muss.

Trotzdem bin ich nicht ganz so optimistisch das Wetten in jedem Fall für D bei ausländischen Bookies möglich bleiben wird. Es wird schon einen Grund geben warum einige Anbieter Kunden aus D, USA etc. nicht annehmen. Ich denke dass hier ganz einfach die Gefahr zu groß ist dass man bei diesen Kunden entstandene Verluste eines Tages ausgleichen wird müssen. Ich bin kein Jurist aber wenn ich bei einem Wettbüro 10.000,- verliere obwohl ich dort von Gesetz her gar nicht wetten kann dann wird ein findiger Anwalt ev. einen Möglichkeit finden dass ich mein Geld zurückbekomme. Alleine diese Gefahr wird wohl einige Wettbüros sicherheitshalber den Schwanz einziehen lassen - Kämpfer wie BWIn etc. werden sich nicht so leicht ausbooten lassen aber ich bin mir sicher dass wir diesen Satz " darf nicht in D, USA,.... genutz werden" noch häuffiger lesen werden. So kann man zwar nicht verhindern d. ein Deutscher bei einem ausländischen Anbieter spielt - man vergrault aber die Gegenseite, also die Anbieter.......
 
@Caliph: Zu Buchmachern, die keine dt. Kunden annehmen weiter oben etwas, hat wie gesagt keine rechtlichen Gründe.
Buchmacher, die keine USA-Spieler annehmen, sind hier irrelevant, denn die USA sind bekanntlich kein Mitglied der EU.

Wettverluste bezahlen müssen? Wohl kaum, nicht denkbar, denn ausländische Buchmacher unterliegen nicht der dt. Gesetzgebung. Es müsste also Deutschland oder der Spieler im Heimatland des Buchmachers klagen oder aber vor der EU. Bei beiden keine Chance zur Erfolg - im Gegenteil, so eine Klage würde ja den Fall des Monopols enorm beschleunigen.

Selbst das dürfte aber reine Spekulation sein, denn es scheinen sich ja nicht mal Buchmacher vom dt. Markt fernzuhalten, die keine EU-Lizenz besitzen. Wenn eine Rückzahlung von Wettgeld Erfolg haben dürfte, dann hier. Ist aber bisher noch nicht vorgekommen ...
 
Nobody schrieb:
Hört sich gut an. Betonen muss man von Seiten der EU noch mal - du erwähnst das ja auch in Punkt 4) -, dass ein Monopol nur dann gerechtfertigt ist, wenn dargelegt werden kann, warum keine andere (weniger radikale) Lösung die gewünschten Ziele erreichen kann.
Bis heute haben die deutschen Bundesländer nur behauptet, nicht aber plausibel begründet, warum sie kein privates Lizenzierungsverfahren wählen wie in England z. B., wo das bestens funktioniert und es bestimmt nicht mehr Spielsüchtige gibt.
Statt dessen wurde in der Presse nur mal eingeworfen, man habe jetzt bis Ende 2007 nicht mehr ausreichend Zeit, um so ein Modell zu entwickeln. Was ja wiederum sehr peinlich ist und indiskutabel. Man hat sich nach dem Urteil aus Karlsruhe (März 2006!!) einfach ausgeruht und gehofft, man werde seine Pfründe schon irgendwie übers Ziel retten ...


Nobody, machen wir uns doch nichts vor. Einzig und allein finanzielle Interessen sind hier von
Staatsseite entscheidend. Wenn es um viel Geld geht, haben den Gesetzgeber moralische
Bedenken noch nie interessiert. Außerdem dürfte der Anteil der Bevölkerung, die spielsüchtig
sind derart gering sein, dass hier nach dem Motto "mit Kanonen auf Spatzen" agiert wird.

Die Wahrheit ist: Die Länderhaushalte brauchen die Knete und alles andere wäre haushalts-
politischer Selbstmord. Man braucht sich doch nur reinzuziehen, dass hier quasi alle Bundes-
länder unisono einer Meinung sind. Sowas gibt es außer bei Diätenerhöhung in Deutschland
nicht. Wenn jemandem ab diesem Punkt nicht die Motive einleuchten, dem ist nicht mehr
zu helfen.

Das einzige, was den Staatsvertrag retten könnte, sind europapolitische Mauscheleien oder
der Kunstgriff eines Gerichts, Sportwetten und Pokern zu Geschicklichkeitsspielen zu erklären,
was allerdings problematisch ist, weil Sportwetten im Staatsvertrag ausdrücklich genannt sind,
d.h. der Gesetzgeber stillschweigend davon ausgeht, es handle sich um ein Glücksspiel.

(In der Vorschau sah der Text vernünftig aus und warum ist er jetzt so zerstückelt ??)
 
Das mit den DDR Lizenzen finde ich auch aus folgendem Grund interessant: Wenn DDR-Lizenzen gültig sind und bleiben (sei es auch nur auf dem Gebiet der ehemaligen DDR), dann hat jeder Wettanbieter, der die Bedingungen erfüllt ebenfalls ANSPRUCH auf eine solche Lizenz. Dies folgt IMO aus dem Placanica-Urteil gegen Italien.
 
"Eingedenk der Tatsache, dass unsere Kassen leer sind, haben sich meine Freunde entschlossen, dieser Vorlage in allen Teilen zuzustimmen. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass jeder sein Geld so leichtfertig ausgeben soll, wie er das will; wenn er das aber tatsächlich will, soll sich der Staat durch Steuern daran beteiligen."

Siehe:
Zeit ist Geld und jede Sekunde zählt - eine Kolumne von Bodo Stade

Erkenntnis: Ein verschuldeter Staat ist automatisch korrupt und nicht mehr in der Lage, angemessene Entscheidungen zu treffen, vor allem, wenn sie den eigenen Finanzen schaden.
Zum Glück erhält die EU keine Steuern aus dem dt. Glücksspiel-Monopol ...
 
Ergänzung zur USA: Wie man hier sieht, bekommen die anscheinend ziemliche Probleme mit der WTO:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100718

Würde also die EU das Problem in Deutschland nicht lösen, sollte ein betroffendes Mitgliedsland vielleicht mal die WTO konsultieren, damit die den dt. Korruptions-Politikern einheizen ...
 
Stradivarius schrieb:
Das mit den DDR Lizenzen finde ich auch aus folgendem Grund interessant: Wenn DDR-Lizenzen gültig sind und bleiben (sei es auch nur auf dem Gebiet der ehemaligen DDR), dann hat jeder Wettanbieter, der die Bedingungen erfüllt ebenfalls ANSPRUCH auf eine solche Lizenz. Dies folgt IMO aus dem Placanica-Urteil gegen Italien.


Imho nicht unbedingt. M.E. kann man diesen "Betriebsunfall" mit den
DDR-Lizenzen nicht mit dem Italo-Urteil vergleichen. Bei dem Urteil
war der Sachverhalt doch glaube ich so, dass ein paar Lizenzen
erteilt werden sollten und ein Grossteil bei den Altinhabern ver-
blieb (Grund Besitzstandwahrung usw.). Das ist ja nun wirklich
ein anderer Fall. Hier bekommt überhaupt keiner eine Lizenz.
 
Ich will mich mal melden, da ich eine Wettbude habe, und wetten von stanleybet vermittle.
Ich wohne in Niedersachsen, und der Staat hat nun uns untersagt, weiter zu vermitteln.
Nun, das Lustige is einfach, das es Leute von GESUNDHEITSAMT!!!!! waren, die uns herschickt wurden.
Die kamen rein, und erzählten mir, stanleybet in Malta, deshalb verboten.
Auf meine Anfragem auf welche Paragraphen sie sich stüzen, sagten sie mir, wir sind vom Ordnungsamt geschickt worden.
Nachdem ich den beiden Kaffee gebracht habe, und wir bisserl erzählten gaben sie zu, 0 Ahnung zu haben, ich hab sie dann gebeten, mal unsere Kühllschränke zu überprüfen, damit sie was sinnvolles tun, was sie dann auch mit einem Lachen gemacht haben.
Ich habe Hubertus Heil, Staatssekretär der SPD und aus Peine, meiner Stadt dann eine Mail geschickt, was denen einfällt, solche armen Menschen loszuschicken, als Antwort kam nur:
Ihre Mail wird bearbeitet....

Dann rief mich ein Wettanbieter an von der Insel, die ab Januar 2008 ein grosses Netz in D an Wettbuden aufbauen wollen(ein sehr grosser und bekannter auch im inet) und hat mit Sachen gelockt, ich wollte gleich den Porsche bestellen.

Fakt ist:
Deutschland weiss nicht, was sie tun, die Kasper vom Amt kommen rber wie deppen
Die Buchmacher wissen was sie tun, und werden auch den richtigen Weg einschlagen

eine lustige Anekdote habe ich noch

Wetten vermitteln ist ja irgendwie grenzwertig, aber, wenn du livewetten anbietest im Laden bist du kein Vermittler sondern Veranstalter, das heisst, eigentlich darfste das nur, wenn du eine Buchmacherlinzenz in D hast.
aber wieso das nun ist, da waren sie im Rathaus absolut ratlos, ich wurde zu jemand geschickt, der im Wohngeldamt arbeitet
"Ich glaub, der macht was mit den Wetten..."

Ich sehe hier einfach nur, wie sich unser Staat bis auf die Knochen blamiert
 
Falls der Staatsvertrag kommt, wird mit Sicherheit alles
geschlossen, was keine DDR-Lizenz hat und selbst da
wär ich mir nicht so sicher. Die rechtliche Grundlage
in der Vergangenheit war schon ohnehin etwas
zweifelhaft..."ich bin kein Buchmacher, ich vermittle
die Wetten nur", würde ich als Gericht oder Behörde
nicht gelten lassen.

Wichtig ist, Rechtsmittel gegen etwaige Bescheide
einzulegen und eine umfangreiche Buchhaltung
für eine etwaige Schadensersatzklage (entgangener
Gewinn) vorzuhalten. Wenn der GlüStV europarechtlich
gekippt wird, kann das teuer für das Bundesland werden.

Das eine normale Behörde keine Sachbearbeiter für
Glücksspielrecht hat, halte ich nicht für so sonderbar.
Klar hat da keiner Ahnung. Wenn ich nicht nicht wetten
würde, hätte ich weniger als 0 Ahnung, na ja, vielleicht
1.
 
Landgericht Bremen entscheidet gegen bwin.de


Was denn jetzt? Hamburg sagt ja, Bremen sagt nein. Ein Landgericht in Bremen kann doch nicht sagen wie es in ganz Deutschland laufen soll!
Vielleicht sollte man auch drauf schauen wer die Nachricht öffentlich gemacht hat. Hier wars jemand von Lotto Bremen! Schon klar dass die da etwas ausschmücken!

Beim Hamburg Urteil war es bwin ek! hmmm...die werden natürlich auch etwas ausschmücken!
 
Stefan schrieb:
Landgericht Bremen entscheidet gegen bwin.de


Was denn jetzt? Hamburg sagt ja, Bremen sagt nein. Ein Landgericht in Bremen kann doch nicht sagen wie es in ganz Deutschland laufen soll!
Vielleicht sollte man auch drauf schauen wer die Nachricht öffentlich gemacht hat. Hier wars jemand von Lotto Bremen! Schon klar dass die da etwas ausschmücken!

Beim Hamburg Urteil war es bwin ek! hmmm...die werden natürlich auch etwas ausschmücken!
ich denke die Sache wird alle Instanzen durchlaufen und beim europäischen Gerichtshof enden. Dann bekommt Bwin seine Milliarden und ich freu mich als Aktionör
 
Stefan schrieb:
Vielleicht sollte man auch drauf schauen wer die Nachricht öffentlich gemacht hat.
Allerdings, die ist nämlich von Sabine Bote, E-Mail: bote@lotto-bremen.de.
Und ich muss sagen, ich hab selten so eine parteiische Pressemitteilung gesehen, da schreibt sie doch allen Ernstes (!!) folgendes:
Damit kristallisiert sich eine klareRechtsprechung dahin gehend heraus, dass das Angebot und die Bewerbungdes Angebots von bwin.de jedenfalls in den alten Bundesländern – nachder Entscheidung des LG Bremen auch in den neuen Bundesländern –untersagt ist.
Jeder, der nur halbwegs mit klarem Verstand die Urteile mitverfolgt, wird zustimmen, dass sich hier überhaupt nichts "herauskristallisiert", erst Recht nicht pro Monopol. Ich Moment herrscht in Deutschland reines Chaos, was mich wieder mal glücklich macht, dass es ja noch die EU gibt.
Überhaupt erwähnt sie natürlich nicht das Hamburg-Urteil und die Entscheidungen aus Bayern und Hessen, die ebenfalls pro bwin gefallen sind. Und warum ihrer Meinung nach das Urteil von Bremen einfach das von Sachsen überstimmt, LOOOL, das bleibt wohl auch ihr Geheimnis.
Wie stellt sie sich das vor? Da werden jetzt die Richter in Sachsen sagen: "Ah, Bremen sieht das anders, okay, dann ändern wir natürlich sofort unsere Auffassung, ist doch klar."

Merke: Die staatlichen Stellen hinken etwas hinterher in glaubwürdiger Pressearbeit.
Wenn 2 Urteile sich widersprechen, dann müsste man meinen, dass gar nichts klar ist, nicht aber Sabine Bote von Lotto Bremen. Bei ihr läuft das so: Sachsen und Hamburg stehen unter Bremen und werden überstimmt, basta.
 
noch zu erwähnen dass es sich hier nur um ein landgericht handelt, dessen urteil genauso wie zum x-ten male zuvor von der nächsthöheren instanz zu recht revidiert wird, mit einem dann vergleichbaren urteil wie letztinstanzlich(!) zuvor in hessen, bayern und hamburg.
hier sieht man eindrucksvoll wie der staat unwissenheit erzeugt, fördert und ausnutzt(für umfragen mit denen man sich ja so gern schmückt).
es ist sehr traurig dass man hier mittlerweile schon mit bewussten fehlinterpretationen und unwahrheiten propaganda macht. ganz zu schweigen von der grossen lüge rund um die suchtprävention und glücksspiel überhaupt.
hoffentlich wird diesen lottobonzen bald das handwerk gelegt.
 
Zu erwähnen ist vielmehr etwas ganz anderes.
In Bremen handelt es sich um ein Zivilgericht, d.h.
der Rechtsgegenstand muss ein ganz anderer ge-
wesen sein, als bei den anderen Entscheidungen.
Es ist ja auch von Schadensersatz die Rede. Ich
gehe mal davon aus, dass es sich um eine Fest-
stellungsklage handelte.
Insofern ist das Urteil des LG Bremen mit Vorsicht
zu geniessen, da Zivilgerichte geringere Sachkunde
im Verwaltungsrecht/Verfassungsrecht haben,
worum es sich hier aber vorwiegend dreht.
Ich vertraue da lieber den Verwaltungsgerichten.