Suche durch betandwin geschädigte Wetter (Betrugsverdacht)

Heast, sowas von sinnlos das ganze Herumgequake vom Bananerl... [[sleep]]

Wenn du der Meinung bist, dass dir Unrecht widerfahren ist, bitte dann klag doch. Ich bin ja sogar deiner Meinung dass es eine Unverschämtheit ist, dass BAW für sich andere Regeln gelten lässt, denn das widerspricht den Grundlagen des Konsumentschutzrechtes in Österreich, aber was willst denn jetzt hier hören ??

Ich bin grundsätzlich deiner Meinung dass der Passus mit den Stornomöglichkeiten eigentlich eine Frechheit ist (v.a. dass ich ale Kunde keine Möglichkeit habe, einen Fehler zu korrigieren, ich muss damit leben wenn ich eine falsche Wette gespielt habe, selbst wenn ich Sekunden nach der Wettabgabe um Korrektur bitte), aber deine Beschwerde liegt halt ein bisserl anders, denn bei einem offensichtlichen Fehler wie er bei dir vorliegt, da empfinde ich es als starkes Stück, sich so aufzupudeln.

Also klag oder lass es sein, aber die Absolution wirst von uns hier nicht kriegen...

Shining
 
Banane03 schrieb:
AbanoAs schrieb:
Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!

Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???

Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!

MfG AbanoAs

Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
rechtlich nicht mehr haltbar.

Dies glit selbstvertändlich für beide Vertragsparteien. Der Wetter kann, nachdem das Resultat bekannt ist, auch nicht mehr geltend
machen, wenn er irrtümlich statt Euro 10.00 Euro 100.00 gewettet hat.

P.S. Die AGB's von BWIN untersagen dem Wetter sogar seine Wette VOR dem Event zu stornieren.

@ Banane03

Da muss ich dich leider korrigieren. Es ist rechtlich so, dass man einen Vertag der auf einem irrtum beruht UNVERZÜGLICH anfechten muss, dass heißt ohne schuldhaftes Zögern (Dies findest du in jedem BGB [[winkewinke]] )
Dies bedeutet für den Wetter, dass er sobald er den Fehler festgestellt hat anfechten muss. Wenn er nun eine Wette 10 Sek. vor dem Spielbeginn abgibt, und er ruft unverzüglich bei dem Buchmacher an und macht ihn auf seinen Fehler aufmerksam, muss die Wette sogar NACH Spielbeginn storniert werden bzw. der Vertrag auf die richtige Summe angepasst werden! [[yo]]
Klar kann Bwin in seinen AGB´s untersagen Wetten vor dem Event zu stornieren, dies gilt aber nur für den Fall, das jemand daher kommt und sagt, "ach entschuldigung ich will doch lieber auf den anderen setzen, ich habe es mir anders überlegt."
Für die Fälle, in denen Irrümlich etwas falsches eingeben wurde gelten die AGBs natürlich nicht.
Für den Buchmacher gilt dasselbe, hier darf er die Wetten auch nur stornieren, wenn er den Fehler unverzüglich anzeigt. Jetzt werden die Wetten natürlich immer erst nach dem Spiel storniert, das bedeutet aber nicht, dass der Buchmacher nicht schon vorher den fehler angezeigt hat. Um ihn dies zu widerlegen müsstest du dagegen klagen und er müsste offenbaren, wann er den Fehler angezeigt hat, dies wird aber nicht zu beweisen sein, somit gilt die unschuldsvermutung und du verlierst.
Also das Fazit ist, dass die AGBs alle korrekt sind und man hier nicht rummaulen sollte.
BWin hat einen haufen Anwälte, die sich nur mit sowas beschäftigen, denkt ihr da wirklich, dass jede AGB Klausel falsch oder nicht rechtmäßig ist??? Etwas solltet ihr doch auch mal überlegen! [[winkewinke]] Und wenn eine AGB falsch wäre, denkt ihr nicht, dass da irgendjemand schon mal dagegen geklagt hätte? Jetzt fragt euch mal, warum noch keiner dagegen geklagt hat! Genau: Die AGBs nicht alle rechtmäßig.
Also und wer trotzdem dagegen klagen möchte, kann mir lieber das Geld für die Anwalts- und Gerichtskosten geben, denn es ist einfach rausgeschmissenes Geld!


@Shining
Du hast wieder mal recht, bei so offensichtlichen Fehler seitens des Wetters sollte man lieber auf dem Teppich bleiben und seinen Fehler eingestehen!

MfG AbanoAs
 
Danke für deine Bestätigung. Wie du selbst sagst muss der Wetter bei einem Irrtum diesen VOR Beginn geltend machen. Dann ist die Klausel
in den rechtswidrigen AGBs von BWIN ungültig, die besagt, dass der Wetter seine Wette nie stornieren darf.

Auch BWIN muss einen Quotenfehler umgehend und VOR dem Resultat geltend machen. NACHHER ist rechtswidrig! Die Beweispflicht liegt nicht beim Wetter sondern bei BWIN, da diese ja den Vertrags stornieren will!

Nur wissen die genau, dass niemand wegen ein paar 100 Euro klagt und zu dem verstecken sie sich auf Gibraltar:

bwin International Ltd.
Firmenbuchnummer: 71839
Firmenbuchgericht: Register of Companies, Gibraltar
Zuständige Aufsichtsbehörde: Government of Gibraltar
 
Banane03 schrieb:
Nur wissen die genau, dass niemand wegen ein paar 100 Euro klagt und zu dem verstecken sie sich auf Gibraltar:

bwin International Ltd.
Firmenbuchnummer: 71839
Firmenbuchgericht: Register of Companies, Gibraltar
Zuständige Aufsichtsbehörde: Government of Gibraltar

Schon mal was von sammelklage gehört , [[nixweiss]]
 
@ man kann den agbs zustimmen und trotzdem später sein recht einklagen :mrgreen: man denke nur and as stichwort knebelvertrag... oh und für frauen stichwort: ehevertrag [[grin]]

@ die idee einer sammelklage... ich glaube da gibs viele die mitmachen würde... die liste der vorwürfe ist lang... wunder mich sowieso schon, dass die nicht auf der blacklist stehen... denn das einzig positive bei bwin ist die masse an angeboten [[droh]]
 
Gerinho schrieb:
Schon mal was von sammelklage gehört , [[nixweiss]]


Gibt es in Deutschland nicht....

aus http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage:

Eine Sammelklage ist eine Klage, bei der eine Vielzahl von Klägern gegen einen oder mehrere Beklagte klagen. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action Verfahren (Rule 23 der Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland und Österreich gibt es sie nicht (siehe unten).
[....]
[....]
In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass die Sammelklage auch verfassungswidrig wäre. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die zulässigen Klagen bei einen Zivilprozess. Eine Sammelklage würde gegen Vorschriften der ZPO verstoßen. Zum einen gibt es in Deutschland nur in sehr begrenztem Maße präjudizielle Entscheidungen. Selbst wenn ein Gericht ein Urteil spricht und eine Rechts- oder Tatsachenfrage in einer bestimmten Weise beantwortet, sind andere Gerichte hieran nicht gebunden. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
 
Energienudel schrieb:
@ man kann den agbs zustimmen und trotzdem später sein recht einklagen :mrgreen: man denke nur and as stichwort knebelvertrag...

Du sagst es: Knebelvertrag ist ein Stichwort, aber kein juristischer Begriff

http://www.unternehmerinfo.de/Lexikon/K/Knebelvertrag.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Knebelvertrag

Also mußt erst die AGB von BAW totklagen und dann auf Deinen Wettgewinn.

Viel Spaß. [[grin]]

Btw: Welches Unrecht ist Dir denn bei BAW geschehen?
 
naja, also ich werde mich natürlich zuerst versuchen gütlich zu einigen. via mail. wenn das nciht hilft, mal die verbraucherzentrale bemühen...

1.) habe einen bonus versprochen bekommen (per brief), bei aufzahlung (von mind 10 euro) 10 euro bonus. -> nicht erhalten

2.) spiel per sms als richtig gewertet, dann storniert (nicht schön, aber man gewöhnt sich dran)... problem: spiel wurde nicht als storniert eingetragen (ergebnisliste, dort steht normalerweise der stornogrund) und bei den offiziellen seiten finden sich keine hinweise (nicht falsche mannschaft, ansetzung, usw, quoten waren normal) auf unregelmäßigkeiten.
3.) die rundungen... fällt das eigentlich keinem auf ?? mal ehrlich bei kombi die quote 2,155, dann wird 2,16 angegeben aber 2,15 berechnet ! mag für einen 1euro-im-jahr-wetter nicht viel sein, aber rechnet mal für ein dutzend spiele in der woche und ein paar hundert euronen je ! (das finde ich ist der größte hammer und wirklich dreist).
ach übrigens! paddy hat mir beim brd-spiel ne 1,01 gegeben, beim wetten als gewinn (einsatz 50 euro, wegen des bonus) nen potenziellen gewinn von 50,76 angegeben ( :mrgreen: ) und den dann auch gutgebucht!

4.) find ich bestimmt noch... [[rofl]]

ich hoffe, ich hab in der kürze alles verständlich rübergebracht. wenn nicht, bitte erstmal nachfragen (meinetwegen auch per pn) und nicht gleich ne hexenjagd eröffnen...

p.s.: dank der etwas unklaren wettsituation könnte ich mir das "argument ministerpräsident" als sehr wirkunugsvoll vorstellen ... die warten sicher nur auf nen richtigen grund ... :mrgreen:

p.s.s.: alles in allem muss ich aber auch sagen, ich bleibe bei baw, weil die ein sehr gutes angebot haben. man muss sich da irgendwie arrangieren...
 
zu 1. Den Support hast Du selbstverständlich kontaktiert
zu 2. Möglicherweise falsche Spielzeit. BAW hat manchmal sogar Ereignisse im Angebot, die bereits begonnen haben, oder gar beendet sind.
zu 3. Skandal, bei Banken weiß man wenigstens vorher, daß sie prinzipiell abrunden, aber bei anderen Bookies bekommt man für dieselbe Kombi vielleicht sogar 2.4

zu P.S.: Sehr vernünftiges Vorgehen - Eine überzeugende Argumentation, die vielleicht sogar ein Ministerpräsident verstehen würde [[stupid]]
zu P.S.S: Wird sich nach P.S. eventuell für alle erledigen, aber Du hast mal auf Dich aufmerksam gemacht.

Eigenes PS: Ich schließe mich anderen an, die sich wundern, mit welcher Selbstverständlichkeit Boni von den Bookies erwartet werden.
 
Unseriöse Bookies mit rechtswidrigen AGB's wie BWIN und andere gehören verboten!!

Es braucht eine europaweite Gesetzesgrundlage aufgrund welcher seriöse Buchmacher lizenziert und kontrolliert werden können.

Bin überhaupt nicht für ein Monopol!! Nur für Kontrolle.

Es tummeln sich viel zu viele Banditen und Halsabschneider in dieser Branche. Es geht leider nicht ohne strenge Kontrolle.

Dies funktioniert bei den Casionos in Europa, dies funktioniert in England mit den Buchmachern, dies funktioniert bei Pferdewetten, auch alle Casionos in Las Vegas werden streng kontrolliert.

So wurde zum Beispiel vor 10 Jahren das Stardust sofort geschlossen, als dieses Casino seine Kunden nachweislich betrogen hatte.

Nur so können die Wetter sicher sein nicht abgezockt zu werden.

Aber eigentlich ist jeder Wetter (mich eingerechnet) selber Schuld der seine Kohle an Bookies schickt welche sich hinter ominösen Lizenzen von irgendwelchen Inselstaaten verstecken. [[wc]]
 
Energienudel schrieb:
naja, also ich werde mich natürlich zuerst versuchen gütlich zu einigen. via mail. wenn das nciht hilft, mal die verbraucherzentrale bemühen...

1.) habe einen bonus versprochen bekommen (per brief), bei aufzahlung (von mind 10 euro) 10 euro bonus. -> nicht erhalten

..
War bei mir genauso.
Hab da angerufen und nachgefragt. Die haben mir gesagt, dass es bei der Post Überschneidungen gegeben hätte und ich schon den 10 EUR Bonus für einen Einzahlung in diesem Zeitraum erhalten hätte. Dann hat er sich für diese Überscheidung entschuldigt und mir einen erneuten Bonus von 10 EUR gegeben. [[yo]] Topservice.
Und wenn hier wer bisher ausschließlich gepostet hat, weil er denkt eventuell eine Fehlerquote erpressen zu können ist mir das eigentlich Banane
 
Pechvogel schrieb:
zu 1. Den Support hast Du selbstverständlich kontaktiert
zu 2. Möglicherweise falsche Spielzeit. BAW hat manchmal sogar Ereignisse im Angebot, die bereits begonnen haben, oder gar beendet sind.
zu 3. Skandal, bei Banken weiß man wenigstens vorher, daß sie prinzipiell abrunden, aber bei anderen Bookies bekommt man für dieselbe Kombi vielleicht sogar 2.4

zu P.S.: Sehr vernünftiges Vorgehen - Eine überzeugende Argumentation, die vielleicht sogar ein Ministerpräsident verstehen würde [[stupid]]
zu P.S.S: Wird sich nach P.S. eventuell für alle erledigen, aber Du hast mal auf Dich aufmerksam gemacht.

Eigenes PS: Ich schließe mich anderen an, die sich wundern, mit welcher Selbstverständlichkeit Boni von den Bookies erwartet werden.

da du auf pn nciht reagierst, vielleicht so...
bei aller liebe: lesen und denken, DANN schreiben...
1.) ich werde (Futur I) den support kontaktieren
2.) wie geschrieben: auch NICHT falsche Ansetzung des Spiels...
3.) denk mal drüber nach und tu nicht so überheblich ! das ist definitiv betrug! versuch das mal im geschäftsleben. selbst wenn es "nur" ein Faktor von 0,001 ist ... bist du ganz schön im [[wc]] wenn du das falsch angibst

Argument ministerpräsident... ich wollte darauf hinaus, dass es ein willkommener anlass für den ein oder anderen politiker sein kann, sich damit zu profilieren... von argumentation war und ist nie die rede, zumal politiker ja nicht unbedingt argumente abwägen :mrgreen:

den letzten satz hättest du dir schenken können... du selbst hast mich gefragt, was mein derzeitigen problem mit bwin ist !

Ich danke dir auf jeden fall für deine produktiven kommentare, dein versuch mich - auf ausdrücklichem wunsch hin - bei fragen zu kontaktieren und dein verständnis und die hohe bereitschaft die situation nachzuvollziehen und mitzudenken...
alles klar? [[stupid]]


p.s.: ALLGEMEIN WEGEN STORNO !
OZ, MOntag 11.September 2006
Wie gewonnen, so zeronnen
Fast 15 Stunden lang durfte sich Freddy Howard als reicher Mann fühlen - dann zerplatzte der Traum wie eine Seifenblase. Er habe den Jackpot in Höhe von knapp 260 000 Dollar (205 000 Euro) geknackt, teilten ihm Mitarbeiter des Seminole Hard Rock Casinos in Florida mit. Doch später eröffneten sie ihm, es sei ein Irrtum. Howard hat einen Anwalt engagiert. "Wenn es ein Fehler war, dann sollen sie in den sauren Apfel beißen und zahlen."

Ich finde, dass ist mit Stornos durchausvergleichbar, wenn sie erst als gewonnen gewertet wurden.

Im übrigen (wegen Knebelvertrag usw), nur weil es AGBS gibt und man sie akzeptiert, heisst das nciht, dass sie nicht rechtlich anfechtbar sind. Ich schau mal ob ich den Passus dazu noch finde...
 
azzla schrieb:
Gerinho schrieb:
Schon mal was von sammelklage gehört , [[nixweiss]]


Gibt es in Deutschland nicht....

aus http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage:

Eine Sammelklage ist eine Klage, bei der eine Vielzahl von Klägern gegen einen oder mehrere Beklagte klagen. Die Sammel- oder auch Gruppenklage ist in den USA verbreitet und heißt dort class action Verfahren (Rule 23 der Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). In Deutschland und Österreich gibt es sie nicht (siehe unten).
[....]
[....]
In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass die Sammelklage auch verfassungswidrig wäre. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die zulässigen Klagen bei einen Zivilprozess. Eine Sammelklage würde gegen Vorschriften der ZPO verstoßen. Zum einen gibt es in Deutschland nur in sehr begrenztem Maße präjudizielle Entscheidungen. Selbst wenn ein Gericht ein Urteil spricht und eine Rechts- oder Tatsachenfrage in einer bestimmten Weise beantwortet, sind andere Gerichte hieran nicht gebunden. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.

Jo mei heißt es bei uns Musterprozess [[bussi]]
 
Energienudel schrieb:
da du auf pn nciht reagierst, vielleicht so...
bei aller liebe: lesen und denken, DANN schreiben...
1.) ich werde (Futur I) den support kontaktieren
2.) wie geschrieben: auch NICHT falsche Ansetzung des Spiels...
3.) denk mal drüber nach und tu nicht so überheblich ! das ist definitiv betrug! versuch das mal im geschäftsleben. selbst wenn es "nur" ein Faktor von 0,001 ist ... bist du ganz schön im [[wc]] wenn du das falsch angibst

Argument ministerpräsident...

Ich habe Dich nicht um eine PN gebeten, und die die Du mir geschickt hast, war diese - die drei Punkte gehören zum Original, sind also keine Auslassungspunkte:


und Moin Moin!
bevor ich auf deinen Beitrag (Thema Bwin, Betrugsverdacht) antworte wollte ich dich bitten, nochmal drüber nachzudenken, ob du das so stehen lassen willst...

Grueße und Gute Values fürs Wochenende

Was ist an dieser PN so weltbewegend, daß ich darauf antworten müßte?

Ich denke weiterhin, Du schwingst die große Keule für nichts.
Du forderst Sammelklage, Knebelvertrag, Blacklist, Verbraucherschutzbund und Ministerpräsidenten gegen Bwin.

Mit sehr fadenscheinigen Gründen. Ein Bonus, der nicht mal reklamiert wurde. Das Storno eines anonymen Spiels. Einige Tausendstel in der Quotenberechnung. Ein weiterer Grund, der Dir noch nicht eingefallen ist.

Zu dem Spruch mit dem Abrunden der Banken:
Ich wollte die Diskussion damit eigentlich lediglich killen (im Sinne von beenden), da ich keinen Bock habe, die Algorithmen in den Berechnungsprogrammen von BAW nachzuvollziehen, nur um hier mit Dir zu schwätzen. Eine Quote von 2.155 kann man bespielsweise nicht durch die Kombination zweier Einzelquoten erreichen.
Ich bin mir aber fast sicher, daß sie manchmal auch aufrunden.
 
[[help]] [[help]] [[help]] [[help]] [[help]] [[help]] [[help]] [[help]]
BWin-Manager gegen Kaution frei
Die beiden Co-Vorstände des Sportwettenanbieters BWin sind wieder auf freiem Fuß. Am Freitag waren Manfred Bodner und Norbert Teufelberger in Frankreich festgenommen worden. Der Untersuchungsrichter hat ein Verfahren wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen glücksspielrechtliche Vorschriften eingeleitet.
Wien - Die verhafteten beiden Co-Vorstände des Sportwettenanbieters BWin Interactive Entertainment , Manfred Bodner und Norbert Teufelberger, sind gegen Zahlung einer Kaution von 300.000 EUR frei gelassen worden. Zuvor waren sie von der der Staatsanwaltschaft in Nanterre bei Paris angehört worden.
[[help]] [[help]] [[help]] [[help]] [[help]] [[help]] [[help]] [[help]]

ALLES WIRD GUT [[grin]]

Die BWIN Abzocker wurden bereits verhaftet, nun werden sie angeklagt und bald wird der unseriöse Laden, welcher seine Kunden nach Strich und Faden ausnimmt, geschlossen.

Habe meine Kohle sicherheitshalber mal ins Trockene gebracht
 
Banane03 schrieb:
Die BWIN Abzocker wurden bereits verhaftet, nun werden sie angeklagt und bald wird der unseriöse Laden, welcher seine Kunden nach Strich und Faden ausnimmt, geschlossen.

[[rofl]] [[rofl]] Du hast einfach ne Meise, die nicht mehr zu retten ist.

1.) Ist die Nachricht uralt.
2.) Ist sich die gesamte Sportwettenbranche einig darüber, dass diese Verhaftung ein Skandal ist.
3.) Würde Bwin selbst ohne Lizenz in Deutschland kaum an Bedeutung verlieren, dann würden sie halt wie jeder Buchmacher sonst auch aus dem Ausland heraus agieren.

Aber mach du nur weiter deine lachhaften Einwände hier. [[rofl]] [[yo]]
 
[[grin]] [[grin]] [[grin]] [[grin]] [[grin]] [[grin]]

1. Das Verfahren ist eröffnet und läuft.
2. Sicher halten die unseriösen Anbieter zusammen. Ist bei der Mafia auch so.
3. Es gibt seriöse Anbieter die Ihre Kunden nicht betrügen und nicht gegen Gesetzte verstossen. z.B. William Hill und Ladbrokes. SBR rating A + A+

BWIN RATING bei www.sportsbookreview.com C-

C- to C+ Average to below average cust. service with some risk to
players funds.

SBR recommends players choose sportsbooks with a minimum rating of B+

BWIN gilt selbst in der Sportwettenbranche als unseriös!!!!