Banane03 schrieb:
AbanoAs schrieb:
Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!
Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???
Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!
MfG AbanoAs
Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
rechtlich nicht mehr haltbar.
Dies glit selbstvertändlich für beide Vertragsparteien. Der Wetter kann, nachdem das Resultat bekannt ist, auch nicht mehr geltend
machen, wenn er irrtümlich statt Euro 10.00 Euro 100.00 gewettet hat.
P.S. Die AGB's von BWIN untersagen dem Wetter sogar seine Wette VOR dem Event zu stornieren.
@ Banane03
Da muss ich dich leider korrigieren. Es ist rechtlich so, dass man einen Vertag der auf einem irrtum beruht UNVERZÜGLICH anfechten muss, dass heißt ohne schuldhaftes Zögern (Dies findest du in jedem BGB [[winkewinke]] )
Dies bedeutet für den Wetter, dass er sobald er den Fehler festgestellt hat anfechten muss. Wenn er nun eine Wette 10 Sek. vor dem Spielbeginn abgibt, und er ruft unverzüglich bei dem Buchmacher an und macht ihn auf seinen Fehler aufmerksam, muss die Wette sogar NACH Spielbeginn storniert werden bzw. der Vertrag auf die richtige Summe angepasst werden! [[yo]]
Klar kann Bwin in seinen AGB´s untersagen Wetten vor dem Event zu stornieren, dies gilt aber nur für den Fall, das jemand daher kommt und sagt, "ach entschuldigung ich will doch lieber auf den anderen setzen, ich habe es mir anders überlegt."
Für die Fälle, in denen Irrümlich etwas falsches eingeben wurde gelten die AGBs natürlich nicht.
Für den Buchmacher gilt dasselbe, hier darf er die Wetten auch nur stornieren, wenn er den Fehler unverzüglich anzeigt. Jetzt werden die Wetten natürlich immer erst nach dem Spiel storniert, das bedeutet aber nicht, dass der Buchmacher nicht schon vorher den fehler angezeigt hat. Um ihn dies zu widerlegen müsstest du dagegen klagen und er müsste offenbaren, wann er den Fehler angezeigt hat, dies wird aber nicht zu beweisen sein, somit gilt die unschuldsvermutung und du verlierst.
Also das Fazit ist, dass die AGBs alle korrekt sind und man hier nicht rummaulen sollte.
BWin hat einen haufen Anwälte, die sich nur mit sowas beschäftigen, denkt ihr da wirklich, dass jede AGB Klausel falsch oder nicht rechtmäßig ist??? Etwas solltet ihr doch auch mal überlegen! [[winkewinke]] Und wenn eine AGB falsch wäre, denkt ihr nicht, dass da irgendjemand schon mal dagegen geklagt hätte? Jetzt fragt euch mal, warum noch keiner dagegen geklagt hat! Genau: Die AGBs nicht alle rechtmäßig.
Also und wer trotzdem dagegen klagen möchte, kann mir lieber das Geld für die Anwalts- und Gerichtskosten geben, denn es ist einfach rausgeschmissenes Geld!
@Shining
Du hast wieder mal recht, bei so offensichtlichen Fehler seitens des Wetters sollte man lieber auf dem Teppich bleiben und seinen Fehler eingestehen!
MfG AbanoAs