Nobody schrieb:Jetzt wissen wir endlich, warum seriöse Buchmacher wie bet-at-home dort zu schlecht stehen. Die nehmen einfach alles auf, was ihnen gemailt wird, ohne es überhaupt zu prüfen.
Das heißt, da könnte man fröhlich Konkurrenten denunzieren, interessiert die von sportsbookreview.com überhaupt nicht, die nehmen alles auf, gerechtfertigt oder nicht.
Giggs schrieb:Absichtlichen Betrug will ich BetandWin nicht unterstellen,
aber bin durch Falschinformationen bei LIVE-Spielen zb" ROTE KARTEN",
die sich später als Falsch raustellten, reingefallen.
- Vorsicht : bei LIVE PGA Golfturnieren werden Loch Wetten angeboten
die in Wirklichkeit schon gespielt sind, immer
pgatour.com nebenbei mitlaufen lassen.
AbanoAs schrieb:Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!
Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???
Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!
MfG AbanoAs
Shining schrieb:AbanoAs schrieb:Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!
Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???
Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!
MfG AbanoAs
Höchst kluges Posting in meinen Augen... [[yo]]
Shining
Duke schrieb:Gestern bwin geschrieben, ob man das heutige FS-Spiel 1. FC Köln- RB Salzburg aufnehmen könnte und Antwort bekommen, man hätte es nun den Buchmachern weitergegeben und eingestellt. [[winkewinke]]
AbanoAs schrieb:Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!
Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???
Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!
MfG AbanoAs
Insbesondere behält sich die Gesellschaft vor, offensichtliche Fehler bei der Eingabe von Wettquoten und/oder bei der Auswertung von Wettergebnissen (z.B. das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen, Mannschaften, etc) - auch nachträglich - zu berichtigenBanane03 schrieb:Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
rechtlich nicht mehr haltbar.
Wettfuxx schrieb:@bananerl
bist so lieb und hörst endlich auf?
Insbesondere behält sich die Gesellschaft vor, offensichtliche Fehler bei der Eingabe von Wettquoten und/oder bei der Auswertung von Wettergebnissen (z.B. das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen, Mannschaften, etc) - auch nachträglich - zu berichtigenBanane03 schrieb:Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
rechtlich nicht mehr haltbar.
Gerinho schrieb:@Banane03
Die welt kann so grausam sein, also wenn von einen unternehmen die AGBS mir nicht gefallen lasse ich es sein....
Gerinho schrieb:Wenn man wirklich haben möchte, daß keine wetten storniert werden muß man halt in einer Wettbörse like BF wetten.