Es wäre interresant mal bei so einer "stornierte" wette ein gegenüber zu finden , halt jemanden der auf den favo getippt hat wieso taucht da nie wer auf [[nixweiss]]
pmraku schrieb:Aber es steht jedem frei, dort zu wetten wo es ihm gefällt..
also lass BWIN einfach und somit haben dann auch wir hier Ruhe [[aetsch]]
Shining schrieb:Hmmm, liest sich ein bisserl wie öffentliche Stimmungsmache gegen die privaten Buchmacher (siehe Verweis auf Las Vegas), aber egal, Bananerl, du hast halt ein bißchen zu wenig Ahnung vom Wetten... Macht ja nix, aber schrei net so herum... [[bussi]]
Shining
Redel schrieb:sag meinst du das ernst mit den 10k? bei ebay. wenn ja bist du ja wohl das letzte was hier rumläuft.... [[bang]] [[kotz]]
swidrigailov schrieb:Hallo Zwiebel05!
Mir hat kürzlich jemand bei ebay 10000 Euro anstatt 100,00 Euro überwiesen und der fordert jetzt sein Geld zurück (und mein Anwalt sagt der Typ hätte gute Chancen)!
Da ich das Geld aber niemals kampflos aufgeben werde, tue ich es dir gleich und müll alle Foren zu die ich kenn, und es kümmert mich herzlich wenig wenn ein klein wenig contra von Leuten kommt, die mehr Ahnung von der Thematik haben. Ob ich es allerdings zu deiner Perfektion bringe und meinen Sachverhalt auch noch günstig in aktuelle Diskussionen miteinbinden kann wie du z.B. im Spiegel Forum, bezweifel ich ein wenig.
Aber egal, solange mich niemand Betrüger ruft, weil ich Geld haben will, dass der andere in der Form nicht herausgeben wollte, mach ich weiter! Und ich hoffe, du auch!
Schöne Grüße
swidrigailov
Redel schrieb:sag meinst du das ernst mit den 10k? bei ebay. wenn ja bist du ja wohl das letzte was hier rumläuft.... [[bang]] [[kotz]]
Flow schrieb:also sorry, aber wenn mich bwin um fast 1000 schweizer franken bringt, dann würd ich aber auch zerplatzen vor wut. quotenfehler hin oder her. da kann man schon in solchen sonderfällen - wie schon vorher erwähnt - mit ein wenig kulanz daherkommen, sprich die wette zur richtigen quote 5.5 werten.
und auf manche obergscheite sprüche hier im forum zu dem thema könnt ich auch verzichten...
joker schrieb:die forderung von banana, dass baw die 55 auszahlt (und die argumentation, warum sie dies tun sollten) ist so lächerlich, dass ich gar nicht drauf eingehen will, aber mich interessieren zwei andere fragen, nämlich:
1. ist der Schlüssel bei baw in diesen märkten so schlecht, dass nicht einmal eine @ 55 anstatt einer @ 5,5 (und eine @ 21 anstatt einer @ ? noch dazu) zu einem overround book in diesem markt führt? bzw. 1b - warum lässt baw softwaremässig nicht überprüfen, ob sie einen markt > 100% anbieten?
und 2. - ist die wette mit den @ 21 - offensichtlich der selbe fehler im selben markt - genauso behandelt worden wie die @ 55? - nämlich mit quote 1,0 - oder nicht? Dort würde dann nämlich die Schweinerei liegen...
chinaboy schrieb:Daher kann diese Fehler 5.5 -> 55 nicht durch Software entdeckt werden.
Flow schrieb:also sorry, aber wenn mich bwin um fast 1000 schweizer franken bringt, dann würd ich aber auch zerplatzen vor wut. quotenfehler hin oder her. da kann man schon in solchen sonderfällen - wie schon vorher erwähnt - mit ein wenig kulanz daherkommen, sprich die wette zur richtigen quote 5.5 werten.
und auf manche obergscheite sprüche hier im forum zu dem thema könnt ich auch verzichten...
joker schrieb:die forderung von banana, dass baw die 55 auszahlt (und die argumentation, warum sie dies tun sollten) ist so lächerlich, dass ich gar nicht drauf eingehen will, aber mich interessieren zwei andere fragen, nämlich:
Unterzeichne mal einen autokaufvertrag für Euro 500
nimm das Auto nach Hause und am nächsten Tag steht der Verkäufer vor der Tür und sagt dir. Gib mir das Auto zurück ich hätte es dir für Euro 5000
verkaufen müssen. Selbstverständlich würdest du sofort den Vertrag zerreissen und Ihm die Schlüssel zurück geben!! [[stupid]]
VERTRAG IST VERTRAG Im Wettgeschäft und beim Autokauf
Dies sieht übrigens Sportsbookreview auch so. Sie haben mir heute ein e-mail geschrieben, dass sie mit dem Management von BWIN sprechen werden........
You have valid points. The only fair way to analyze this is to look at all the bets they offered on that event, and ask what they intended to offer.
An additional concern is that the wager was not cancelled until after the event. [[yo]]
I am waiting for their response to my inquiry. Thanks for the update, and I’ll keep you advised of what I hear.
Regards
Nobody schrieb:Jetzt wissen wir endlich, warum seriöse Buchmacher wie bet-at-home dort zu schlecht stehen. Die nehmen einfach alles auf, was ihnen gemailt wird, ohne es überhaupt zu prüfen.
Das heißt, da könnte man fröhlich Konkurrenten denunzieren, interessiert die von sportsbookreview.com überhaupt nicht, die nehmen alles auf, gerechtfertigt oder nicht.
Giggs schrieb:Absichtlichen Betrug will ich BetandWin nicht unterstellen,
aber bin durch Falschinformationen bei LIVE-Spielen zb" ROTE KARTEN",
die sich später als Falsch raustellten, reingefallen.
- Vorsicht : bei LIVE PGA Golfturnieren werden Loch Wetten angeboten
die in Wirklichkeit schon gespielt sind, immer
pgatour.com nebenbei mitlaufen lassen.
AbanoAs schrieb:Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!
Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???
Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!
MfG AbanoAs
Shining schrieb:AbanoAs schrieb:Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!
Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???
Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!
MfG AbanoAs
Höchst kluges Posting in meinen Augen... [[yo]]
Shining
Duke schrieb:Gestern bwin geschrieben, ob man das heutige FS-Spiel 1. FC Köln- RB Salzburg aufnehmen könnte und Antwort bekommen, man hätte es nun den Buchmachern weitergegeben und eingestellt. [[winkewinke]]
AbanoAs schrieb:Jetzt will ich als angehender Jurist auch mal meinen Senf dazu geben!
Nun ist es rechtlich so, dass ziwschen Bwin und dem Wetter zunächst einmal ein Wettvertrag zustande gekommen ist. Dabei macht Bwin mit seiner Quote das Angebot und der Wetter nimmt durch die Bestätigung auf den Wett-Button das Angebot an!
Dieser Vertrag kann aber angefochten werden, wenn auf einer Seite ein Irrtum unterlaufen ist. Das bedeutet für Bwin, wenn sie deutlichst über der Marktüblichen Quote sind, können sie den Vertag anfechten und davon zurücktreten. Sie müssten noch nicht mal die Quote anpassen, da ja rechtlich gesehen der Vertag unwirksam ist.
Für den Wetter bedeutet das, dass dieser, wenn er irrtümlich einen falschen Betrag eingegeben hat, selbstverständlich auch diesen Vertrag anfechten kann.
Es ist doch ganz einfach zu überprüfen ob die @ 55 damals deutlichst über der marktüblichen Quote lag. Wenn sie das war, ist der vertrag unwirksam.
Zu den AGBs: Wenn die AGBs gegen geltendes Recht verstoßen, sind sie selbstverständlich unwirksam!
Bwin zeichnet sich in seinen AGBs von Quotenfehlern frei....dies dürfen sie auch, sofern es wirklcih Quotenfehler waren, z.b. eine @ 55 anstatt 5,5. Wenn es aber eine @ 3,5 anstatt einer @ 3 dann ist es kein Quotenfehler und somit dürfen sie auch nicht stornieren!
Was will man rechtlich auch gegen eine Stornierung machen? Genau: Man müsste dagegen Klagen. Und wenn einer vonn 10000 dagegen klagt, dann juckt es Bwin überhaupt nicht, denn es handelt sich um ein Millionen Geschäft, und wer klagt schon wegen 100 €???
Ich denke wer wettet, weiß was er da tut, und wer offensichtliche Quotenfehler ausnutzt, muss damit rechnen, dass die Wette storniert wird!
MfG AbanoAs
Insbesondere behält sich die Gesellschaft vor, offensichtliche Fehler bei der Eingabe von Wettquoten und/oder bei der Auswertung von Wettergebnissen (z.B. das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen, Mannschaften, etc) - auch nachträglich - zu berichtigenBanane03 schrieb:Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
rechtlich nicht mehr haltbar.
Wettfuxx schrieb:@bananerl
bist so lieb und hörst endlich auf?
Insbesondere behält sich die Gesellschaft vor, offensichtliche Fehler bei der Eingabe von Wettquoten und/oder bei der Auswertung von Wettergebnissen (z.B. das Verwechseln von Quoten oder von Ereignissen, Mannschaften, etc) - auch nachträglich - zu berichtigenBanane03 schrieb:Ich stimme dir zu. Bis auf ein kleines aber entscheidendes Detail:
Buchmacher dürfen rechtlich Wetten nur stornieren falls sie dies VOR
dem Ende des Events tun. Danach ist der Vertrag erfüllt und ein Storno
rechtlich nicht mehr haltbar.
Gerinho schrieb:@Banane03
Die welt kann so grausam sein, also wenn von einen unternehmen die AGBS mir nicht gefallen lasse ich es sein....
Gerinho schrieb:Wenn man wirklich haben möchte, daß keine wetten storniert werden muß man halt in einer Wettbörse like BF wetten.