Nein, leider nicht. Das Mitgliedsland hat hier eindeutig die Gesetzgebungskompetenz. Entscheidend für die Vereinbarkeit mit Europarecht ist, dass ein Mitgliedsland grundsätzlich allen Anbietern aus der EU die Chance gibt, sich auf eine Konzession zu bewerben. Das war beim vorherigen GlüStV nicht gegeben, weil man die Anzahl der Konzessionen begrenzen wollte.
Aber, solang die Anbieter ohne Lizenz dies nicht selbst machen, soll verhindern das die Wetten angeboten werden? Stand jetzt machen die meisten genauso weiter wie vorher. Klar sind ein paar gegangen, werden auch noch welche folgen, aber der Großteil hat bisher nicht reagiert und hat es scheinbar auch nicht vor.