§ 148 StGB "Gewerbsmäßiger Betrug":
Wer einen Betrug gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wer jedoch einen schweren Betrug in der Absicht begehtm sich durch dessen wiederkehrende Begehung eine fortlaufenden Einnahme zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Natürlich ists Betrug, oder wie willst du auf ehrliche Weise an soviel Geld kommen
Wer einen Betrug gewerbsmäßig begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wer jedoch einen schweren Betrug in der Absicht begehtm sich durch dessen wiederkehrende Begehung eine fortlaufenden Einnahme zu verschaffen, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
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