Dienstag, 16.09.2014

Dienstag, 16.09.2014

  • Real Madrid gegen Basel

    Stimmen: 33 29.2%
  • Juventus gegen Malmö

    Stimmen: 34 30.1%
  • Liverpool gegen Ludogorets

    Stimmen: 46 40.7%

  • Umfrageteilnehmer
    113
Richtig die ZUSTELLUNG beweisen...das was im brief drin ist ist egal......das muss dann der Empfänger nachweisen!!!!

Halb richtig [[yo]]

2 verschiedene Fälle:

1) Es waren Konzertkarten im Paket.

Es gilt das Prinzip der Schickschuld. Der Absender des Einschreibens muss nur den Einlieferungsbeleg beweisen. Damit ist er raus.
Wenn die Konzertkarten nicht angekommen sind, kann der Empfänger bei der Post versuchen, Schadensersatz geltend zu machen.

2) Bei Kündigungen muss der Absender nachweisen, dass wirklich die Kündigung im Einschreiben drin war.
Das ich etwas nicht erhalten habe, kann ich als Empfänger nachweisen, indem ich einfach ein leeres Papier oder ein Hauch von Nichts vorzeige. Worin sollte da der Sinn liegen? Also: Der Absender muss es in solchen Fällen beweisen. Will ich beispielsweise wirksam kündigen, gehe ich den Weg über einen Boten mit allem was dazu gehört. Alles theoretisch, aber kommt in der Praxis durchaus vor...
Man kann auch einen Gerichtsvollzieher in solchen Fällen heranziehen, kosten um die 20 Euro.

So viel zum Exkurs sicheres Einschreiben, vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit :mrgreen:



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