Jalladud schrieb:BalkanSurfer schrieb:das gesetz juckt unsere freunde in der landtagen eh nur manchmal. sonst wär ihnen ja mal eingefallen, dass das europäische recht bei missachtung auch keine übergangsfristen gewährt. in karlsruhe wurde dennoch eine gegeben. gesetz ist in der richtigen position "biegsam".
Wo hast Du denn diese Informationen her? Die Urteile des EuGH sehen aber ganz andere - teilweise sehr lange - Fristen zur Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes vor.
Bist Du Europarechtler?
nein, bin keiner aber berufsbedingt arbeite ich auf grund der aktuellen lage jeden tag mit europarechtlern oder verwaltungsrechtlern zusammen und im normalfall sieht das eu-recht eigentlich keine fristen vor, insbesondere nicht wenn der zustand leicht änderbar ist, was er in diesem fall ja wäre. dies war auch die hauptkritik am urteil aus karlsruhe damals.