Vielleicht helfen dir diese Threads ein wenig weiter:
https://www.sportsbookreview.com/for...s-betting.html
https://www.sportsbookreview.com/for...isdiction.html
Was die Situation in D angeht: Es gibt unterschiedliche Interpretationen des Steuerrechts. Das Hauptargument FÜR eine Besteuerung ist das Vorliegen von Merkmalen einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des EStG, z.B. selbstständig, regelmäßig, mit Gewinnabsicht, nachhaltig. Da diese Merkmale aber auch auf Spieler zutreffen könnten, die einer normalen Erwerbsarbeit nachgehen und Sportwetten nur nebenbei und zur Aufbesserung der Reisekasse betreiben, dürfte die entscheidende Frage sein, ob es sich bei Sportwetten um die Haupteinkommensquelle des Spielers handelt, was bei prof. Sportwettern in der Regel der Fall sein dürfte.
Das beste Argument GEGEN eine Besteuerung habe ich vor einer Weile auf einem Blog einer Fachanwältin für Steuerrecht gelesen:
https://www.ahs-kanzlei.de/2019/03/e...etten-gewerbe/
Darin heißt es, das für ein Gewerbe notwendige Merkmal der "Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" sei beim prof. Sportwetten nicht erfüllt, weil keine am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbare Tätigkeit, die auf einem Austausch von Leistungen oder Gütern beruht, vorliege. Im Unterschied z.b. zum Turnierpoker (weshalb sich die verschiedenen sog. "Glücksspiele" steuerrechtlich auch nicht einen Topf werfen lassen)!
Soweit ich weiß, gibt es noch immer keinen Präzedenzfall in D. Mir persönlich ist niemand bekannt, der Einkommensteuer auf seine Wettgewinne abführt. Die These, dass Steuerfahnder deshalb nicht gegen prof. Sportwetter vorgehen würden, weil eine durchgesetzte Besteuerung im Umkehrschluss bedeuten würde, dass man auch Verluste geltend machen könnte, was für den Staat ein riesiges Verlustgeschäft wäre, erscheint mir nicht abwegig. Andererseits könnte ein Finanzgericht im Einzelfall die individuelle Qualifikation des Spielers als maßgebend dafür betrachten, ob er als prof. Sportwetter gilt und damit einkommensteuerpflichtig ist und außerdem das von Fr. Dr. Antoni ausgeführte Argument bzgl. der Beteiligung am allg. wirtschaftl. Verkehr schlicht ignorieren oder anders bewerten. Unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
In AT ist die steuerrechtliche Situation der deutschen wohl sehr ähnlich. Ich empfehle dazu folgenden Podcast, wo u.a. ein deutscher und ein österreichischer Anwalt einen Blick auf die steuerrechtliche Situation in ihren Ländern werfen:
https://youtu.be/Xj_W3kKMEso Geht zwar eigentlich um Poker, allerdings lässt sich die vom österr. Anwalt vorgetragene Argumentation des Finanzamts prinzipiell auch aufs Sportwetten übertragen, wenn man andere Aspekte der Steuerrelevanz außen vor lässt.
In UK und Irland, das sich rechtlich stark an UK orientiert, sind Sportwetten wohl grundsätzlich steuerfrei, egal ob Nebenerwerb oder Haupteinkommensquelle:
https://www.gov.uk/hmrc-internal-man...anual/bim22017
http://www.taxandlegal.ie/ITRQ42014.pdf
https://www.justanswer.com/ireland-l...e-ireland.html
Allerdings sind dort Broker ohne nationale Lizenz, was auf alle bekannten Agenten für den asiatischen Wettmarkt zutrifft, illegal. Entscheidend ist allerdings: Eine Strafverfolgung findet wie in D wohl nicht statt.
Meines Wissens gibt es die eierlegende Wollmilchsau nicht. Am Ende wird man bei der Wahl des Wohnsitzes immer Abstriche machen und Kompromisse eingehen müssen. UK+Irland scheinen aber eine gute Wahl für prof. Spieler zu sein. In D+AT gibt es deutlich mehr Fragezeichen, wenngleich das Risiko einer Besteuerung in beiden Ländern aktuell sehr gering zu sein scheint.