Licht ins Dunkel hat mir nun einige Härtefälle geschickt. Bitte lests sie euch durch und gebt Bescheid welche für euch in Frage kämen. Bis Montag sollten wir uns entschieden haben, dann im Lauf der Woche Spenden sammeln und damit zum Wetten beginnen. Ich tendiere stark zur 6. Familie.
1.)
Familie T. aus Pinsdorf (Oberösterreich)
Frau T. hatte kurz nach der Geburt ihres 4. Kindes einen Gebärmutterriss und starb daran. Der Vater ist nun mit den 3 Kindern im Alter von 3, 6, 10 Jahren und dem Neugeborenen alleine. Der Vater war bei der Energie AG beschäftigt und muss jetzt in Karenz gehen, damit er sich um seine Kinder kümmern kann. Er hat leider keine Angehörigen, die ihm bei der Erziehung der Kinder helfen könnten, da er selbst adoptiert wurde. Zu dem schweren Verlust der Mutter kommen nun auch noch finanzielle Sorgen auf den Vater zu, da Herr T. aufgrund einer Kreditrückzahlung monatlich hohe Kosten hat. Wir werden um eine Aushilfe gebeten, da die Zukunft der Familie derzeit sehr ungewiss ist.
2.)
Familie H. aus Allentsteig (Niederösterreich)
Am 23.8.2008 stürzte der Vater bei Baumarbeiten im eigenen Garten und verstarb noch an der Unfallstelle. Er hinterlässt seine Gattin und 4 Kinder im Alter von 10, 11, 15 und 18 Jahren. Durch den plötzlichen Verlust des Vaters ist die Fam. in eine finanzielle Notlage geraten. Bis zum Zeitpunkt der Abhandlung werden noch einige Monate vergehen und Frau H. hat auf das Konto des verstorbenen Gatten keinen Zugriff. Es gibt auch Kredite welche nicht zur Gänze gedeckt sind. Derzeit erhält die Mutter nur die Familienbeihilfe in der Höhe von monatlich € 825,--.
Die älteste Tochter hat im heurigen Sommer das Gymnasium mit Matura abgeschlossen und hatte vor, im Oktober mit einem Studium zu beginnen. Die 3 mj. Kinder benötigen für den Schulanfang Schulsachen und Kleidung. Selbst für Lebensmittel ist Frau H. gezwungen, bei den Geschwistern und Freunden Geld auszuborgen. Derzeit ist die Lage äußerst angespannt.
3.)
Familie H. aus Kitzeck (Steiermark)
Das alte Bauernhaus der Familie überstand bereits mehrere Generationen, bis am 8. September 2008 ein Brand das Haus komplett zerstörte. Erst in den letzten Monaten und Jahren wurde das Bauernhaus im Rahmen der Möglichkeiten der Familie saniert und auch neue Einrichtungsgegenstände hat man sich von dem geringen Einkommen gekauft. Die 23-jähr. Tochter ist seit Geburt behindert und auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen. Vor kurzem bekam die Tochter einen neuen PC samt Drucker und Bildschirm. Beim Brand wurde alles vernichtet, auch die gesamte Kleidung und Einrichtungsgegenstände. Die Tochter benötigt durch ihre Behinderung diverse Hilfsgeräte und Medikamente, welche auch beim Brand vernichtet wurden. Herr H. ist bereits in Pension und hat nur ein äußerst geringes Einkommen. Trotz Versicherungsentschädigung wird es nicht möglich sein, das Haus neu aufzubauen. Die Familie steht vor dem Nichts.
4.)
Familie M. aus Krensdorf (Burgenland)
Frau M. ist alleinerziehende Mutter von einem 8-jähr. Sohn. Bei dem damals 5 Jahre alten Buben wurde ein Gehirntumor diagnostiziert und operiert. Die Krebserkrankung konnte dadurch gestoppt werde und er hatte seither keinen Rückfall. Seit der Operation ist er jedoch praktisch blind und sein Sehvermögen wird sich nicht mehr verbessern. Er wurde danach im Kindergarten integriert und nun besucht er die 1.Klasse Volksschule. Um an Unterricht teilnehmen zu können, müssen einige entsprechende Hilfsmittel angeschafft werden. So benötigt er ein Tafellesesystem mit Fern- und Lesekamera. Hinzu kommt nun noch ein PC für einen Sehbehinderten-arbeitsplatz mit entsprechender Software. Der Bub arbeitet bereits seit einem Jahr mit diesen Geräten, diese wurden vorerst nur gemietet. Die Miete wurde vom Gemeindeamt bezahlt und wird nun auch auf den Kaufpreis angerechnet. Da er mittlerweile sehr gut damit arbeiten kann, wird nun die Anlage angeschafft.
Weiters benötigt er nun auch eine Braillezeile und weitere dazugehörende Geräte. Der Gesamtpreis für alle erforderlichen Geräte sowohl in der Schule und auch für zu Hause beträgt ca. € 20.000,--. Frau M. hat bereits bei entsprechenden Stellen angesucht. Um diesen Betrag jedoch aufzubringen ist jede Unterstützung von privaten Stellen notwendig.
Die Mutter ist seit Herbst 2007 geschieden und sie erhielt die Obsorge. Sie arbeitet als Altenpflegerin teilzeitbeschäftigt und hat nur ein geringes Einkommen. Weiters erhält sie Alimente, Pflegegeld und erhöhte Familienbeihilfe für ihren Sohn. Die allgemeine finanzielle Situation der alleinerziehenden Mutter ist nicht besonders gut und wir werden daher um eine Zuzahlung für den Sehbehindertenarbeitsplatz gebeten.
5.)
Familie E. aus Salla (Steiermark)
Die Fam. E. hat 2 Kinder, eine Tochter mit 18 Jahren und einen 16-jähr. Sohn. Der Sohn hatte im Februar einen schweren Schiunfall und ist seither ab dem Brustwirbel-bereich querschnittgelähmt. Er ist derzeit auf Rehabilitation und kommt demnächst nach Hause. Aufgrund der schweren Behinderung sind folgende Umbaumaßnahmen dringend erforderlich:
• Einbau eines Plattformliftes (lt. KV: € 21.840,--)
• Umbau des Bades sowie Toilette
• Behindertengerechter PKW inkl. Umbau (lt. KV: € 20.917,--)
Wichtig ist vor allem ein Plattformlifter, damit der Sohn sich in Zukunft im ganzen Haus selbständig mobil sein kann. Herr E. ist Alleinverdiener und kann aufgrund seines Einkommens die baulichen Maßnahmen nicht alleine finanzieren. Es wurden bereits alle möglichen Ansuchen an die verschiedenen Institutionen für die baulichen Maßnahmen gestellt. Jedoch werden erfahrungsgemäß hohe Selbstbehalte für die Familie zu bezahlen sein.
6.)
Familie Sch. aus Waldneukirchen (Oberösterreich)
Die Fam. Sch. ist eine Großfamilie mit 7 Kindern im Alter von 4, 8, 9, 15, 18, 25 und 26 Jahren, wobei drei Kinder behindert sind. Die 8- und 26-jähr. Töchter sowie der 25-jähr. Sohn leiden an Spinaler Muskelatrophie. Alle drei Kinder sind auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen. Neben der Betreuung aller Kinder muss die Mutter auch die 80-jähr. Großmutter versorgen. Da die Räumlichkeiten im Erdgeschoß nicht mehr ausreichen, ist die Familie gezwungen die Schlafräume in den 1. Stock zu verlegen. Da es für die Eltern und den erwachsenen Sohn unzumutbar ist, die Kinder bzw. die Geschwister in den 1. Stock zu tragen, ist der Einbau eines Plattformtreppenliftes notwendig. Da dieser sehr kostspielig ist und die Familie von der Landwirtschaft lebt, kann der Selbstbehalt für den Lift nicht finanziert werden.
Gesamtkosten: € 8.580,--
Land Oberösterreich: € 2.700,--
Bauernbund: € 500,--
BSA: € 1.500,--
Restkosten: € 3.880,--