Wetten auf French Open verboten

Flo

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März 9, 2003
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Tirol
Wenn das Schule macht...

von orf.at:

Online-Wetten bei Roland Garros gerichtlich verboten
zurückDas Pariser Landgericht hat es in einem Urteil am Freitag den Wettanbietern Unibet und Expekt untersagt, im Internet Wetten auf das Grand-Slam-Tennisturnier Roland Garros zu organisieren. Überdies müssen die beiden Unternehmen dem französischen Tennisverband FFT (Federation Francaise de Tennis), von dem sie gerichtlich belangt worden waren, 800.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Vorwurf des "Parasitismus"
In dem Urteil kam das Gericht zu dem Schluss, dass Unibet und Expekt durch die Organisation der Wetten gegen das Nutzungsmonopol der FFT als Veranstalter des Turniers verstoßen. Den beiden Unternehmen wurde von den Richtern überdies "Parasitismus" vorgeworfen.

Sollten sie die Wetten auf die French-Open fortsetzen, so müssen sie für jeden weiteren Tag 25.000 Euro Strafgeld zahlen, so das Urteil. Die FFT war gegen die Internet-Wettanbieter auch in Belgien gerichtlich vorgegangen, hatte dort allerdings den Prozess verloren.
 
Daniel schrieb:
Wobei ich mir die Frage stelle, was passieren sollte, wenn die Bookies die Strafe nicht zahlen ?

Dann landet es irgendwann vorm europäischen Gerichtshof und da bekommen die Bookies dann eh Recht.

Wäre ja noch schöner, wenn Ausländer mir vorschreiben dürften, was ich verkaufen darf und was nicht.

Hhm, ganz so einfach sehe ich das nicht.
Ist alles eine Rechtefrage.
ManU-Trikots darf man nicht ohne Lizenz verkaufen.
Paparazzi-Bilder von ManU-Spielern schon.
Wetten auf ManU-Spiele würde ich als juristischer Laie irgendwo dazwischen ansiedeln.
 
Pechvogel schrieb:
Hhm, ganz so einfach sehe ich das nicht.
Ist alles eine Rechtefrage.
ManU-Trikots darf man nicht ohne Lizenz verkaufen.
Paparazzi-Bilder von ManU-Spielern schon.
Wetten auf ManU-Spiele würde ich als juristischer Laie irgendwo dazwischen ansiedeln.

Trikots:
als Geschmacksmuster schützbar
in D beim DPMA (dt. Patent- und Markenamt)
Wer mir da als Rechteinhaber in die Suppe spuckt, bekommt eben Besuch vom Zoll und/oder Gerichtsvollzieher.

Spieler-Fotos:
nach dem KunstUrhG müssten sich da schon die Spieler selbst stark machen
das Knipsen selbst ist nicht das Problem - sondern die Veröffentlichung
merke: Promis brauchen Presse, daher passiert auf dem Sektor ziemlich wenig gegen Paparazzis
Was glaubst Du wohl, wie "gross" das Ego eines Ronaldo von ManU ohne Paparazzifotos ("Hurra! Ich steh mal wieder im Mittelpunkt!") noch wäre? Dürfte in eine Streichholzschachtel passen...

Wetten auf Spiele:
kannst Du nicht wie Trikots schützen lassen
- kein Design, somit kein Geschmacksmuster
- keine Neuheit, somit kein Gebrauchsmuster und erst recht nicht patentierbar
Allenfalls könntest Du "FC Sowieso" als Marke eintragen lassen und Bookie XY die Verwendung Deines Markennamens versuchen zu untersagen.
Aber dann heisst es beim Bookie eben nicht mehr "Borussia Mönchengladbach vs. FC Schalke 04" sondern schlicht und einfach "Mönchengladbach vs. Gelsenkirchen".
Kann/würde also auch ins Leere laufen...
 
Wieder mal so ein absurdes, dem gesunden Menschenverstand widersprechendes Urteil. Der Logik der Richter zufolge müsste man ja auch jede Zeitung verklagen, die über Ergebnisse und Spiele der French Open berichtet und so "parasitär" das Turnier für seine Zwecke verfolgt.

Eigentlich dürfen wir ja nicht mal über das Urteil hier sprechen, ohne die Richter um Erlaubnis zu fragen!?
 
Nobody schrieb:
Wieder mal so ein absurdes, dem gesunden Menschenverstand widersprechendes Urteil. Der Logik der Richter zufolge müsste man ja auch jede Zeitung verklagen, die über Ergebnisse und Spiele der French Open berichtet und so "parasitär" das Turnier für seine Zwecke verfolgt.

Eigentlich dürfen wir ja nicht mal über das Urteil hier sprechen, ohne die Richter um Erlaubnis zu fragen!?

Klar ist es absurd, aber erklär mir mal warum Zeizungen für lau berichten dürfen, das Fernsehen aber für Übertragungsrechte zahlen muß.