Skandal in der Kreisliga?

FussballJunkie90

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März 3, 2015
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Hallo Freunde,

wir spielen, wie der Titel bereits sagt, in der Kreisliga und dort wurde am Wochenende ein Pokalspiel ausgetragen. Alles lief nach Maß, 3:0 Führung und dann kam die ca. 65. Minute. Es fing gestern an heftig zu regnen, stürmen und zu gewittern. Der Schiri hat das Spiel unterbrochen und die Spieler in die Kabine geschickt. Nach 30 Minuten hat er das Spiel abgebrochen, obwohl wir ihn gezeigt haben (laut Wetterapp), dass in 10-15 Minuten das Unwetter vorbei ist. Der Schiedsrichter lässt nun das Spiel komplett wiederholen, d.h. 0:0 und es geht von vorn los.

Ist das überhaupt alles vorschriftsmäßig oder kann man da irgendwie vorgehen?


MfG
 
Hallo Freunde,

wir spielen, wie der Titel bereits sagt, in der Kreisliga und dort wurde am Wochenende ein Pokalspiel ausgetragen. Alles lief nach Maß, 3:0 Führung und dann kam die ca. 65. Minute. Es fing gestern an heftig zu regnen, stürmen und zu gewittern. Der Schiri hat das Spiel unterbrochen und die Spieler in die Kabine geschickt. Nach 30 Minuten hat er das Spiel abgebrochen, obwohl wir ihn gezeigt haben (laut Wetterapp), dass in 10-15 Minuten das Unwetter vorbei ist. Der Schiedsrichter lässt nun das Spiel komplett wiederholen, d.h. 0:0 und es geht von vorn los.

Ist das überhaupt alles vorschriftsmäßig oder kann man da irgendwie vorgehen?


MfG

Anweisung Nr. 5 des DFB zur Regel 5: "Der Schiedsrichter kann ein Spiel wegen der Witterungsverhältnisse oder
aus einem anderen Grund unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung soll 30 Minuten nicht überschreiten. Ist jedoch abzusehen, dass das Spiel wenige Minuten nach dieser Zeit fortgesetzt werden kann, soll der Schiedsrichter großzügig verfahren."

Der Schiedsrichter entscheidet mit Sicherheit nicht das es wiederholt wird, denn dafür gibt es den Verband der dies wenn tut.
SKANDAL halte ich auch etwas sehr übertrieben in der Überschrift
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Spiel in der 2. Halbzeit abgebrochen wird, dann sollte nur die Restzeit mit dem aktuellen Spielstand nachgeholt werden. So wurde es zumindest in Österreich schon öfters praktiziert - vielleicht sind die Statuten für eure Kreisliga diesbezüglich anders.
 
Ob der Abbruch durch höhere Gewalt oder Tumulte entstanden ist, ist erst einmal egal.
Spielabbrüche kommen immer vor das Sportgericht, also kann der Schiedrichter
gar nichts eintscheiden.
Bei einem Spielabbruch, der durch Unregelmäßigkeiten auf
dem Feld entstanden ist, wird der Sportrichter
immer ein Urteil fällen. Bei Spielabbruch durch höhere
Gewalt steht in der Regel die Wiederholung an.

Hier ein paar Beispiele:

1. April 2011: FC St. Pauli - Schalke 04
(beim Stand von 0:2 nach 88 Minuten wegen
einem Becherwurf eines Zuschauers abgebrochen)
Sportgericht entscheidet FC St. Pauli - Schalke 04
wird 0:2 gewertet.

11. April 2008: 1. FC Nürnberg - VfL Wolfsburg
(beim Stand von 1:0 in der Halbzeit wegen widrigen
Platzverhältnissen auf Grund von Dauerregen abgebrochen)
Spielwiederholung am 20. April 2008
1. FC Nürnberg - VfL Wolfsburg 1:0

27. November 1976: 1. FC Kaiserslautern - Fortuna Düsseldorf
(beim Stand von 0:1 in der 76 Minute wegen einem
Flaschenwurf eines Zuschauers abgebrochen)
Sportgericht entscheidet 1. FC Kaiserslautern - Fortuna Düsseldorf
wird 0:2 gewertet.

31. Oktober 1972: Eintracht Braunschweig - Eintracht Frankfurt
(beim Stand von 3:0 nach 45 Minuten wegen Nebel abgebrochen)
Spielwiederholung am 28. November 1972
Eintracht Braunschweig - Eintracht Frankfurt 2:1

2. Dezember 1967: VfB Stuttgart - Borussia Neunkirchen
(beim Stand von 0:0 nach 54 Minuten wegen Nebel abgebrochen)
Spielwiederholung am 16. Dezember 1967
VfB Stuttgart - Borussia Neunkirchen 2:1