Bjelica schrieb:Eine rechtliche Frage:
Wenn man übers Internet (z.B. via e-Mail) Wetttipps verkaufen will, muss man diese Einkünfte versteuern?
Nein, muss er nicht. Verstehe deshalb nicht, was du damit sagen willst?Densa85 schrieb:gegenfrage wenn du wetterträge hast musst diese auch gebenüber des Fiskus geltend machen?
Nobody schrieb:Nein, muss er nicht. Verstehe deshalb nicht, was du damit sagen willst?Densa85 schrieb:gegenfrage wenn du wetterträge hast musst diese auch gebenüber des Fiskus geltend machen?
Oje, ich glaube nicht, dass du ihm einen Gefallen tust, wenn du ihm zum Hinterziehen von Steuern ermutigst ...Densa85 schrieb:warum sollte man dann seine Wetttipps die man verkauft dann versteuern? Das musst du mir dann mal sagen!
Nobody schrieb:Oje, ich glaube nicht, dass du ihm einen Gefallen tust, wenn du ihm zum Hinterziehen von Steuern ermutigst ...Densa85 schrieb:warum sollte man dann seine Wetttipps die man verkauft dann versteuern? Das musst du mir dann mal sagen!
Das eine hat mit dem anderen jedenfalls nichts zu tun, sind 2 verschiedene Dinge. Um deine Frage weiterzuführen: "Warum zahlt dann überhaupt jemand der arbeitet Steuern?"
Nunja, wer da anfängt Steuern zu bezahlen is doof.Nobody schrieb:Oje, ich glaube nicht, dass du ihm einen Gefallen tust, wenn du ihm zum Hinterziehen von Steuern ermutigst ...Densa85 schrieb:warum sollte man dann seine Wetttipps die man verkauft dann versteuern? Das musst du mir dann mal sagen!
Das eine hat mit dem anderen jedenfalls nichts zu tun, sind 2 verschiedene Dinge. Um deine Frage weiterzuführen: "Warum zahlt dann überhaupt jemand der arbeitet Steuern?"
st schrieb:Selber wetten = steuerfrei (Wettgewinne sind grundsätzlich nicht zu versteuern)
Pick-Service = gewerbliche Tätigkeit (?), denn du erbringst ja für andere eine Leistung und die bezahlen dich dafür. Also grundsätzlich steuerpflichtig
st schrieb:Selber wetten = steuerfrei (Wettgewinne sind grundsätzlich nicht zu versteuern)
Pick-Service = gewerbliche Tätigkeit (?), denn du erbringst ja für andere eine Leistung und die bezahlen dich dafür. Also grundsätzlich steuerpflichtig
Das war leider nicht gefragt, siehe Ausgangsposting.Missi schrieb:Nunja, wer da anfängt Steuern zu bezahlen is doof.
Daniel schrieb:st schrieb:Selber wetten = steuerfrei (Wettgewinne sind grundsätzlich nicht zu versteuern)
Pick-Service = gewerbliche Tätigkeit (?), denn du erbringst ja für andere eine Leistung und die bezahlen dich dafür. Also grundsätzlich steuerpflichtig
Gibt aber nen gewissen Freibetrag.
Nobody schrieb:Das war leider nicht gefragt, siehe Ausgangsposting.Missi schrieb:Nunja, wer da anfängt Steuern zu bezahlen is doof.
Es ging um die Frage, ob man rechtlich verpflichtet wäre, Steuern zu zahlen. Es ging nicht darum, ob es klug ist, kleinere Einnahmen aus diesem Bereich auch tatsächlich anzumelden. Das hängt wohl auch sehr von der Höhe, die Bjelica nicht genannt hatte ...
P. S.: bwin zahlt meines Wissens mehrere Millionen Euro Steuern pro Jahr an den Fiskus. Und das obwohl sie was mit Wetten zu tun haben. Vielleicht wurden sie ja falsch beraten!?
st schrieb:Selber wetten = steuerfrei (Wettgewinne sind grundsätzlich nicht zu versteuern)
Pick-Service = gewerbliche Tätigkeit (?), denn du erbringst ja für andere eine Leistung und die bezahlen dich dafür. Also grundsätzlich steuerpflichtig