Kann ein Hartz4 Antrag zum Problem werden?

lalilu23

New member
März 28, 2015
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Hallo,
ich hoffe das ist der richtige Bereich. Ich habe studiert und musste abbrechen habe während der Zeit gewettet. Viel zum Einzahlen und Auszahlen Paypal genutzt und Sofortüberweisung, dann natürlich Banküberweisung zum auscashen. Nun möchte das Amt beim Erstantrag die letzten 3 Monate Kontoauszüge sehen. Könnte das Problematisch werden? Werde mit dem ALG natürlich dann nicht mehr wetten!
 
Hallo,
ich hoffe das ist der richtige Bereich. Ich habe studiert und musste abbrechen habe während der Zeit gewettet. Viel zum Einzahlen und Auszahlen Paypal genutzt und Sofortüberweisung, dann natürlich Banküberweisung zum auscashen. Nun möchte das Amt beim Erstantrag die letzten 3 Monate Kontoauszüge sehen. Könnte das Problematisch werden? Werde mit dem ALG natürlich dann nicht mehr wetten!

Wenn auf deinen Kontoauszüge in den letzten 3 Monaten mehrer Tausend Euro drauf sind die auf dein Konto geflossen sind interessiert es das Arbeitsamt natürlich.
Ohne mich da genau auszukennen, gehe ich schwer davon aus das defintiv Probleme haben wirst.
 
Danke für deinen Beitrag ich hoffe dieses Urteil hat noch Bestand, wenn ja brauche ich mir ja keine Sorgen zu machen.

Wetten Darfste und was du in der Vergangenheit gemacht hast ist dene Völlig Egal. Solange du kein Vermögen besitzt passiert nichts. Wenn ich heute reich war und alles verloren haben und morgen einen Antrag stelle, können die mir ja kein Geld verweigern nur weil ich mal welches hatte !
 
Wetten Darfste und was du in der Vergangenheit gemacht hast ist dene Völlig Egal. Solange du kein Vermögen besitzt passiert nichts. Wenn ich heute reich war und alles verloren haben und morgen einen Antrag stelle, können die mir ja kein Geld verweigern nur weil ich mal welches hatte !

Dann bin ich erstmal etwas beruhigter, man will ja die Behörden nicht unbedingt gerne in die Finanzen gucken lassen. Gerade DE Behörden reagieren ja auf Online Wetten bzw. Glücksspiel allgemein allergisch.
 
Kenn mich da auch nicht wirklich aus, wäre da auch ein wenig vorsichtiger. Wenn es für dich abzusehen war, dass du zeitnah arbeitslos wirst, gilt auch eine gewisse Eigenverantwortung. Sprich, wie bist du seit dem mit deinen finanziellen Möglichkeiten umgegangen, hast du gut gewirtschaftet oder dein Geld auf den Kopf gehauen. Gibt bestimmt auch Freigrenzen, aber je nachdem wie und was, kann es auch zu Sperrzeiten kommen. Wahrscheinlich wirst du dein Geld auch erst verbrauchen müssen, bevor du finanzielle Hilfe bekommst, sofern es da keine Freigrenzen geben sollte.
Auch dein Wettkonto, sofern du ihnen die Wahrheit sagst, werden sie sicherlich genauer prüfen wollen, könnte sich ja noch Guthaben darauf befinden.
 
Kenn mich da auch nicht wirklich aus, wäre da auch ein wenig vorsichtiger. Wenn es für dich abzusehen war, dass du zeitnah arbeitslos wirst, gilt auch eine gewisse Eigenverantwortung. Sprich, wie bist du seit dem mit deinen finanziellen Möglichkeiten umgegangen, hast du gut gewirtschaftet oder dein Geld auf den Kopf gehauen. Gibt bestimmt auch Freigrenzen, aber je nachdem wie und was, kann es auch zu Sperrzeiten kommen. Wahrscheinlich wirst du dein Geld auch erst verbrauchen müssen, bevor du finanzielle Hilfe bekommst, sofern es da keine Freigrenzen geben sollte.
Auch dein Wettkonto, sofern du ihnen die Wahrheit sagst, werden sie sicherlich genauer prüfen wollen, könnte sich ja noch Guthaben darauf befinden.

Gibt Freigrenzen bin ich aber locker noch drin, also zahlen müssen Sie eigentlich und die Wettkonten sind seit anfang des Monats bis auf den Glückscent bei bet leer. Mit Geld Haushalten kann ich eigentlich, aber danke für den Hinweis. Ich werde solange ich ALG beziehe auch nicht mehr wetten damit die nicht auf dumme Ideen kommen.

Am besten sonst einfach in die örtliche Tipico-Filiale gehen :mrgreen:

Lol wäre ne Möglichkeit, aber die Filialen hier mag ich nicht.[[rofl]]
 
Mit Geld Haushalten kann ich eigentlich
Wollte damit auch nur sagen, dass die Aussage von Daywalker mMn nicht ganz korrekt ist. Wenn ich ab dem Zeitpunkt, an dem ich weiß, dass ich wahrscheinlich arbeitslos werde, zB. 10.000€ Guthaben besitze und den Großteil dieses Geldes dann verwette, könnte es durchaus sein, dass sie einem den sofortigen Anspruch verweigern und eine Sperrzeit setzen.
 
Ich kann Eure eher positive Grundstimmung nicht ganz nachvollziehen.

Laut Gesetz ist man verpflichtet, jedes Vermögen und Kontobewegungen anzugeben. Dazu zählen auch Bargeld, Aktiendepot, Neteller-Konto, Wettkonten etc.
Alle Einnahmen daraus werden angerechnet.

Gerade beim Wetten kann dabei folgendes Gerichtsurteil böse ins Auge gehen:
Hartz IV: Geringer Lottogewinn wird angerechnet

Da ja in der Regel eine @2-Wette gewonnen und eine verloren wird, bedeutet das, die gewonnene Wette wird angerechnet, die verlorene ist Dein Privatvergnügen.

Über die Logik will ich nicht diskutieren, auch nicht, ob der Sachbearbeiter wirklich nach Deinem Wettkonto fragt. Aber wenn Du Deine bisherigen Eingänge mit Wetten erklärst, wird es schon wahrscheinlicher.
 
Ne Bekannte arbeitet bei der Arbeitsagentur (Zwar in Schwerin) aber wird sich wohl nicht so unterscheiden von Bundes zu Bundesland.

Auf den Antragsformular steht schon das man alles Angeben soll (Konton, Kreditkarten, Online Konten, Vermögen, Auto, Immobilien) aber Sie meinte auch das nur ein Bruchteil ehrlich antwortet.
Man ist dort teils so überlastet das es auch selten geprüft wird ob die Angaben denn wirklich stimmen.

Denke aber wenn du deine Kontoauszüge eben vorzeigst, was ja Pflicht ist und dort eben viele Ein- und Auszahlungen über größere Summen sind wird man auch schauen wo und wie die zustande gekommen sind.

Letztendlich ist aber alles reine Spekulation, einfach Antrag stellen und schauen was passiert, mehr als ablehnen können Sie dich ja nicht.
 
Ich kann Eure eher positive Grundstimmung nicht ganz nachvollziehen.

Laut Gesetz ist man verpflichtet, jedes Vermögen und Kontobewegungen anzugeben. Dazu zählen auch Bargeld, Aktiendepot, Neteller-Konto, Wettkonten etc.
Alle Einnahmen daraus werden angerechnet.

Gerade beim Wetten kann dabei folgendes Gerichtsurteil böse ins Auge gehen:
Hartz IV: Geringer Lottogewinn wird angerechnet

Da ja in der Regel eine @2-Wette gewonnen und eine verloren wird, bedeutet das, die gewonnene Wette wird angerechnet, die verlorene ist Dein Privatvergnügen.

Über die Logik will ich nicht diskutieren, auch nicht, ob der Sachbearbeiter wirklich nach Deinem Wettkonto fragt. Aber wenn Du Deine bisherigen Eingänge mit Wetten erklärst, wird es schon wahrscheinlicher.

Die Entscheidung eines Gerichtes muss nicht zwingend richtig sein, denn sonst würden ja nicht übergeordnete
Gerichte solche Urteile aufheben und eben anders entscheiden. Ein Wettgewinn ist nur ein Gewinn wenn die Einnahmen grösser als die Ausgaben sind, über ein ganzes Jahr gerechnet. Verlorene Wetten als Privatvergnügen zu bezeichnen und nur gewonnene hier geltend zu machen ist aus meiner Sicht Sittenwidrig. Wäre interessant wenn so ein Fall vor das Höchstgericht kommt.
Man kann daher nur raten die Dinge so zu regeln das niemand etwas weiss, da gibts genug Möglichkeiten.
 
... Verlorene Wetten als Privatvergnügen zu bezeichnen und nur gewonnene hier geltend zu machen ist aus meiner Sicht Sittenwidrig. ...
bei dem von pechvogel zitierten rechtsspruch ist mir auch das [[kotz]]gekommen. wenigstens sieht man wie lächerlich urteile sein können und wie es um das geistige urteilsvermögen vieler richter bestellt ist[[stupid]]

einerseits, geht so ein deutschi her und zahlt monat für monat auf ein sparbuch ein, wird das komplette vorhandene sparguthaben (inklusive der entsprechenden vorleistungen/einzahlungen) warhrscheinlich auch als vermögen voll eingerechnet (und vom richtsatz abgezogen) und nicht erst ab dem tag wo er arbeitslos geworden ist- bei dem lotteriegewinne sollten hingegen die (negativen einsatz-)leistungen nicht gelten? [[hammer]]

sehe das wie Robär - so eine (un-)rechtsspprechung ist bei anwendung von augenmass grob sittenwidrig!