die geht meiner Meinung nach gegen Null.
Auch welchen Artikel beziehst du dich?
was ist in dem Fall denn der "Schwarzmarkt"? Der gewöhnliche Buchmacher ohne deutsche Lizenz?
.... und dann gibt es noch einen Satz eines renommierten Anbieters, über dessen Korrektheit ich nicht zu urteilen vermag und ihn einfach mal so dahingestellt lasse: "Livewetten aber sind sowohl nach der bisherigen wie auch nach der zukünftigen Regelung erlaubnisfähig."
https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/160129Leitlinien%20Sportwetten_0.pdf
"Wetten auf den Ausgang beziehen sich auf das Ergebnis der Sportveranstaltung und auf Vorgänge, die sich im Ergebnis unmittelbar niederschlagen, sich aus diesem herleiten lassen oder sich auf andere leistungsrelevante Merkmale des Ergebnisses der Sportveranstaltungbeziehen. Entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung zum bloßen Vorgang (Ereignis) ist damit ein Ergebniszusammenhang, eine Ergebnisbezogenheit. Ein Vorgang, also ein Ereignis, das sich nicht im Ergebnis niederschlägt, sich nicht aus diesem ableiten lässt und auch keinen leistungsrelevanten Bezug zum Ergebnis hat, scheidet als zulässiger Bezugspunkt einer Sportwette aus Gründen des Schutzes der sportlichen Integrität aus. Damit wären Wetten auf gelbe Karten, Einwürfe, Fouls, nächster Strafstoß und Platzverweise keine zulässigen Wettgegenstände, da diesen Vorgängen die Ergebnisbezogenheitbzw. der Ergebniszusammenhang fehlt.Der „Ausgang“ von Sportereignissen würde demnach Folgendes umfassen:
• das Ergebnis der Sportveranstaltung;
• Vorgänge, die sich im Ergebnis unmittelbar niederschlagen oder aus diesem herleitenlassen oder sich auf andere leistungsrelevante Merkmale des Ergebnisses der Sportveranstaltung beziehen."
[...]
Hier findest du eine Aufschlüsselung welche Livewetten zu "Endergebnisewette" (erlaubt) und welche als "Ereigniswette" (verboten) zählen:
https://add.rlp.de/fileadmin/add/Ab...unzulaessige_Wettarten_im_Fussball_in_RLP.pdf
(das Ganze betrifft allerdings nur RLP, andere Länder können das ggf. anders auslegen, und Niedersachsen z.B. tut das auch. Also wie es dann ggf. online aussieht, muss man mal schauen.)
Interessant dürfte es auch sein, wie dabei mit Kombi-Wetten verfahren wird...
Ein kleines Beispiel:
Ich setze 500 Euro auf ein Spiel und gewinne.
Nun darf ich aber nur noch 500 Euro auf weitere Spiele setzen.
So richtig viel kann man damit ja nicht gewinnen, aber wir wissen ja alle, dass 90% der Tipper emotional & gierig werden - gerade, wenn man den Verlust aus der ersten verlorenen Wette wieder hereinholen will...
Spiele ich die 500 Euro nämlich in einer Kombi, wird einem ein so hoher Gewinn - rein rechtlich - in Aussicht gestellt, den ich mit Einzelwetten aufgrund des Einsatzlimits gar nicht erreichen könnte.
Ob das nun zukünftig vermehrt zu Kombiwetten verleitet oder nicht, kann nur spekuliert werden. Aber wurde sich darüber Gedanken gemacht?
(Vorausgesetzt natürlich, dass der Einsatz bei einer Kombiwette auch nur durch den ursprünglichen Einsatz berechnet wird und nicht durch die weiteren gedachten Einsätze der weiteren Spiele einer Kombi. Dazu habe ich bisher noch nichts gefunden.)
Immerhin gibt es noch die Möglichkeit, bei Nachweis entsprechender Bonität das Limit zu erhöhen/auszusetzen. Trotzdem ist das alles mehr als lächerlich.