naja. ma weiss ja nicht was da für seilschaften im hintergrund sind. aber wenns nüchtern runterläuft kann das für hoeness sehr hart enden:
von rechts wegen lief ja alles faktisch schief:
ab 100k unterschlagung ist eine unbedingte auszusprechen.
hoeness lag selbst mit den ursprünglich gestandenen 3,5millionen bereits um das 34fache(!) über dieser "harmlosigkeitsgrenze", mit den nun diskutierten fast 27,2millionen ist man schon beim fast 300fachen "limit"
dann kommt noch erschwerend hinzu, dass die selbstanzeige viel zu spät erfolgt ist und nochmals erschwerend ist, dass die datenübermittlung von hoeness verschleppt worden ist, sodass der richter eigentlich den bösen vorsatz des angeklagten vermuten muss, in arglistigkeit gehandelt zu haben indem er sich den pelz hätte waschen lassen wollen ohne naß zu werden.
faktisch hat hoeness also glück wenn er ein paar jahre absitzt um dann wegen (hoffentlich) guter führung vorzeitig entlassen zu werden.
persönlich erspar ich mir eine einschätzung was ich als richter mit dem guten uli tun würd. naheliegend wär ihn zur höchststrafe zu verdonnern - nämlich einer liebesnacht mit der von ihm so geschätzten bundeskanzlerin:mrgreen: