DIENSTach, 19.10.2015

DIENSTach, 19.10.2015


  • Umfrageteilnehmer
    78
Kurze Frage zu einem Testbeispiel:

Frau Huber ist als Wirtschaftsprüferin bei einer Kanzlei in Bregenz angestellt. Weiters erziehlt Sie einkünfte aus ihrer Funktion als Aufsichtsmitglied bei der ABC GmbH und aus der Vermietung einer einzelnen Wohnung in Zell am See. Aus einer privaten Sparbucheinlage bezieht sie Zinsen. Welche der folgenden Aussagen im Zusammenhang mit der Zuordnung der Einkünfte zu den Einkunftsarten des EStG trifft zu?

A)Bei den Einkünften als Wirtschaftsprüferin handelt es sich um Einkünfte als Gewerbebetrieb.

B)Bei den Einkünften alsAufsichtsrat handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

C)Bei den Einkünften aaus der Vermietung der Wohnung handelt es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

D)Bei den Einkünften aus der Sparbucheinlage handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen.

1 Antwort Richtig, tendiere zwischen B und D?

https://www.bmf.gv.at/steuern/Allgemeine-Informationen-zu-EaKV.html

Eindeutig D
 
Hab noch was lustiges gefunden:

Herr Holz ist Arbeitnehmer. Er arbeitet als Forstarbeiter im forstwirtschaftlichen Betrieb Von Herrn Graf. Herr Holz ist überwiegend körperlich tätig und unterliegt der Pensionsvericherung der Arbeiter. Welche Aussage trifft zu?

A) Da Herr Holz in einem forstwirtschaftlichen Betrieb arbeitet, erwirbt er Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft.

B) Da Herr Holz als Forstarbeiter arbeitet, hat er sein Einkommen durch eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung zu ermitteln

C)Da Herr Holz als Forstarbeiter arbeitet, kann er einen Freibetrag in Anspruch nehmen, der unimttelbar den Betrag der Einkommensteuer reduziert.

D)Da Herr Holz als Forstarbeiter arbeitet, wird seine Einkommensteuer im Wege des Abzuges vom Arbeitslohn erhoben.
 
Hab noch was lustiges gefunden:

Herr Holz ist Arbeitnehmer. Er arbeitet als Forstarbeiter im forstwirtschaftlichen Betrieb Von Herrn Graf. Herr Holz ist überwiegend körperlich tätig und unterliegt der Pensionsvericherung der Arbeiter. Welche Aussage trifft zu?

A) Da Herr Holz in einem forstwirtschaftlichen Betrieb arbeitet, erwirbt er Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft.

B) Da Herr Holz als Forstarbeiter arbeitet, hat er sein Einkommen durch eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung zu ermitteln

C)Da Herr Holz als Forstarbeiter arbeitet, kann er einen Freibetrag in Anspruch nehmen, der unimttelbar den Betrag der Einkommensteuer reduziert.

D)Da Herr Holz als Forstarbeiter arbeitet, wird seine Einkommensteuer im Wege des Abzuges vom Arbeitslohn erhoben.

D, aber was ist daran lustig?
 
Ich mein's nicht böse, aber wenn Du bei solchen Fragen Probleme hast, könnte das morgen ein ungemütlicher Vormittag werden.






Hab noch was lustiges gefunden:

Herr Holz ist Arbeitnehmer. Er arbeitet als Forstarbeiter im forstwirtschaftlichen Betrieb Von Herrn Graf. Herr Holz ist überwiegend körperlich tätig und unterliegt der Pensionsvericherung der Arbeiter. Welche Aussage trifft zu?

A) Da Herr Holz in einem forstwirtschaftlichen Betrieb arbeitet, erwirbt er Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft.

B) Da Herr Holz als Forstarbeiter arbeitet, hat er sein Einkommen durch eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung zu ermitteln

C)Da Herr Holz als Forstarbeiter arbeitet, kann er einen Freibetrag in Anspruch nehmen, der unimttelbar den Betrag der Einkommensteuer reduziert.

D)Da Herr Holz als Forstarbeiter arbeitet, wird seine Einkommensteuer im Wege des Abzuges vom Arbeitslohn erhoben.