AGB-Änderung bwin

joker

Bad Motherf*cker
März 29, 2003
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Auf vielfachen Kundenwunsch [[nixweiss]] haben wir die Sonderregeln für Tenniswetten in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen übersichtlicher gestaltet und geringfügig aktualisiert.

https://www.bwin.com/help.aspx?mode=content&page=agb_sportwetten

hab die alten AGBs nicht bei hand, betrifft aber imo folgenden passus:

WETTERGEBNIS:

..

Für alle Wetten gilt der Grundsatz "Play or Pay". Dies bedeutet, dass bei Nichtteilnahme des gewetteten Starters, aus welchen Gründen auch immer, die Wette verloren ist, wenn das Wettereignis stattfindet. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz bildet Tennis; wo bei Nichtantreten eines Spielers (bzw. eines Doppelpaares) der Wetteinsatz zurückbezahlt wird (Auswertung mit Quote 1,00). Diese Ausnahme kommt allerdings nicht zur Anwendung, wenn eine Wette auf den Gesamtsieger eines Tennis-Events platziert wird. Die Spezialwette "Welcher Spieler steigt in die höhere Turnierrunde auf?" wird dann als gültig gewertet, sobald beide Spieler zum Turnier antreten und mindestens einen Ball spielen. Ein w.o. eines Spielers hat keinen Einfluss auf die Wette. Falls beide Spieler ins Finale kommen, gilt die Wette für jenen Spieler als gewonnen, der dieses Finale auch gewinnt..

also eine änderung diesbezüglich, dass turniersiegwetten als verloren gelten, wenn der betreffende spieler gar nicht antritt (analog zu eg nordic usw.).

[[nixweiss]]
 
Sind Buchmacher eigentlich verpflichtet AGB-Änderungen bekannt zu machen?
Bzw wie kann ich herausbekommen wann und wie AGBs geändert wurden?

Gitb doch einige Juristen unter uns...

ps: ich kenne das zb so, dass man via Mail kontaktiert wird und die alten, bzw neuen Abschnitte markiert wurden.


edit: geht mir jetzt mehr um wesentliche Änderungen, bzw einschneidende.
 
Das Gesetz sagt, dass AGB vom Verwender "gestellt" werden müssen. Die Rechtsprechung interpretiert das meines Wissens nach sp: Es muss jede Änderung der AGB - insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen- dem Vertragspartner bekannt gegeben werden. Man sieht das ganz gut bei Banken, die einem jede noch so unwichtige Kleinigkeit mitteilen.
Ich lese die Newsletter von BWin nicht, vielleicht haben sie eine Änderung dort "erwähnt"?
 
lord_jojo schrieb:
Jalladud schrieb:
Das Gesetz sagt...

Man sollte hier nicht vergessen, dass bwin in Gibraltar sitzt und dass denen deutsche bzw. europäische Gesetze (theoretisch) recht schnuppe sein können.

Neben dem berechtigten Einwand von Nobody: Wenn Bwin deutschen Kunden gegenüber in deutscher Sprache auftritt, ein deutsches Bankkonto nutzt und über eine .de-DOMAIN erreichbar ist, müssen sie das deutsche (also europaweit geltende) Verbraucherschutzrecht anwenden. Und wenn sie in Timbuktu säßen.