Oh mann, dann mal ganz langsam für Dich.
Ein Vertrag eine Übereinkunft, welche durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt. Es ist weder ein Stück Papier, noch eine gespeicherte Datei oder sonstwas. Dieses Stück Papier dient nur als Nachweis, nicht mehr. Wenn die Willenserklärungen nicht übereinstimmen, dann ist auch kein Vertag zustande gekommen, fertig. Wenn beide Parteien etwas ganz anderes meinten. dann ist schlichtweg kein Vertag zustande gekommen. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob die Vertragsparteien gleichberechtigt sind oder nicht. Welche Vertagsparteien auch, es ist ja garkein Vertrag zustande gekommen. Damit wir im Nachhinein keine Unstimmigkeiten haben, ziehen wir dieses Stück Papier als Beweis hervor. Wenn sich aber eine der beiden Parteien auf einen Vertagsinhalt beruht, welcher z.B. ein offentsichtlicher Schreibfehler, Zahlendreher etc. ist. Dann können wir dieses Schriftstück vergessen und es ist erstrecht kein Vertrag zustande gekommen, weil ja eindeutig feststeht dass hier überhaupt keine übereinstimmende Willenserklärung vorherrscht. Keine übereinstimmende Willenserklärung = kein Vertag.
Nichts anderes macht der Bookie. Der sagt: "Diese Wette ist nicht zustande gekommen. Ich meinte diese Wette, du meintest diese Wette" Keine übereinstimmende Willenserklärung = keine Wette. Und wenn es nun mal offentsichtlich ist, dass diese Wette nie und nimmer vom Buchmacher so gemeint war, dann ist die Sache klar.
Und nun kommen wir zu deinen gleichberechtigten Vertagsparteien. Das ist nur entscheidend, wann und wie ich anfechte. Aber ändert nix an der Tatsache, dass keine übereinstimmende Willenserklärung = keine wette abgeschlossen wurde.
Ich weiss, verstehst du eh nicht und klugscheisst gleich wieder indem irgendein Begriff in den Raum schmeisst.