Quelle: www.sport1.de
Gutachten gegen Wettmonopol
München - Die von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Aufrechterhaltung des Sportwetten-Monopols verstößt gegen das Grundgesetz und das Europarecht.
Zu diesem Ergebnis kommen die Experten Prof. Rupert Scholz und Prof. Clemens Weidemann in einem Gutachten, das vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) und Deutscher Fußball-Liga (DFL) in Auftrag gegeben wurde.
Das Gutachten ist für DFB und DFL Grundlage einer erneuten politischen Initiative.
Post für Merkel und Co.
Es wurde unter anderem an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Justizministerin Brigitte Zypries, Finanzminister Peer Steinbrück, Wirtschaftsminister Michael Glos sowie an die Ministerpräsidenten der Länder und die Fraktionsvorsitzenden aller Landtage geschickt.
Der ehemalige Verteidigungsminister Scholz und Weidemann kommen zu dem Ergebnis, dass der Staatsvertrag die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern, Vereinen, werbetreibender Medien und anderen Interessengruppen verletzt.
Glücksspielvertrag verletzt Eigentumsrechte
Betroffen sind laut Gutachten die in Artikel 12 des Grundgesetzes verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und der Gleichheitssatz (Artikel 3 GG).
Der Glücksspielvertrag verletze außerdem die Eigentumsrechte von Sportwettanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma bwin.
Europarechtlich beschränke er die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG) und verstoße aufgrund der uneinheitlichen Bundes- und Landesgesetzgebung gegen das Europarecht.
Gutachten gegen Wettmonopol
München - Die von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene Aufrechterhaltung des Sportwetten-Monopols verstößt gegen das Grundgesetz und das Europarecht.
Zu diesem Ergebnis kommen die Experten Prof. Rupert Scholz und Prof. Clemens Weidemann in einem Gutachten, das vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) und Deutscher Fußball-Liga (DFL) in Auftrag gegeben wurde.
Das Gutachten ist für DFB und DFL Grundlage einer erneuten politischen Initiative.
Post für Merkel und Co.
Es wurde unter anderem an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Justizministerin Brigitte Zypries, Finanzminister Peer Steinbrück, Wirtschaftsminister Michael Glos sowie an die Ministerpräsidenten der Länder und die Fraktionsvorsitzenden aller Landtage geschickt.
Der ehemalige Verteidigungsminister Scholz und Weidemann kommen zu dem Ergebnis, dass der Staatsvertrag die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern, Vereinen, werbetreibender Medien und anderen Interessengruppen verletzt.
Glücksspielvertrag verletzt Eigentumsrechte
Betroffen sind laut Gutachten die in Artikel 12 des Grundgesetzes verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und der Gleichheitssatz (Artikel 3 GG).
Der Glücksspielvertrag verletze außerdem die Eigentumsrechte von Sportwettanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma bwin.
Europarechtlich beschränke er die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG) und verstoße aufgrund der uneinheitlichen Bundes- und Landesgesetzgebung gegen das Europarecht.
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