H2H Wetten

esteban

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Nov. 12, 2006
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Bet-at-home hat mir heute die Wette Meillard vs Casse - Tipp 1 als verloren gewertet. Beide Fahrer sind ausgeschieden und es handelte sich um eine 2-Weg-Wette., Es hätte selbstverständlich mit 1,0 ausgewertet werden müssen.

Auf Nachfrage im Chat wurde auf die Bestimmung 20. in den AGBs verwiesen, wonach bei Ausscheiden beider Fahrer alle Wetten verloren sind. Dies kann natürlich nicht rechtmäßig sein, da es eine 2-Weg Wette war und somit das Wettbüro mit diesem Ereignis 100 % Gewinn einstreifen würde. Mein Einwand im Chat, dass dies nicht rechtmäßig sei wurde natürlich weggewischt.

Hat bereits jemand Erfahrung mit dieser Bestimmung gemacht bzw hat Tipps wie ich bet-at-home dazu bekomme richtig auszuwerten?

Die Bestimmung lautet: "Bei Head-to-Head-Wetten müssen beide Starter am Wettereignis teilnehmen. Sollte ein oder beide Starter nicht am Wettereignis teilnehmen, gilt die Wette als abgesagt. Fallen beide Teilnehmer bei einer Head-to-Head-Wette aus (oder keiner erreicht das Ziel z. B.) werden beide Teilnehmer als falsch gewertet. Sollte sich ein Läufer nicht für den 2. Durchgang qualifizieren, wird dies nicht als Ausfall bewertet."
 
Das mit den AGBs ist ein Irrglaube. Auch AGBs können mitunter rechtswidrig sein. Und eine solche Klausel halte ich tatsächlich für klar sittenwidrig.

Tipp3 bietet für diese Fälle eine 3-Weg Wette an und man kann "Beide Fahrer scheiden aus" ebenfalls tippen. Somit ist erstens klar was passiert, wenn beide ausfallen und zweitens streifen sie sich nicht 100 % des Wetteinsatzes ein.
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Schon klar, man wird sich schwer tun wegen ein paar Euro sein Recht durchzusetzen.

Vielleicht kann Flo ja da trotzdem was machen. Wenn nicht sollten zumindest alle gewarnt sein. Denn unter den Umständen kann man Skiwetten zu den Quoten natürlich vergessen, nachdem es eigentlich eine versteckte 3-Weg-Wette ist. Quoten bieten sie an als wäre es eine 2-Weg-Wette.
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das ist richtig, dass die AGB mitunter rechtswidrig sein können, du kannst dem Anbieter aber nicht vorschreiben, dass er Wetten wegen dir anders auswertet.
Am besten vorher bei den Anbietern durchlesen, wie in solchen Fällen vorgegangen wird.
Jeder Anbieter wertet das anders. Vorher genau informieren, wie wann ausgewertet wird und dort wetten, wo dir die Bedingungen am besten passen.
 
Es geht hier gar nicht, um eine unterschiedliche Auswertung bei H2H Wetten.
Hier hat jeder Buchmacher seine eigenen Regeln, das ist ganz klar.

Hier geht es aber darum, dass eine 2-Weg Wette wie eine 3-Weg Wette ausgewertet wird. Der Buchmacher holt sich hier also Körberlgeld ab und versteckt dies auf ziemlich miese Art und Weise. Man stelle sich vor beim Fußball würde man bei einer 2-Weg-Wette plötzlich in die AGBs schreiben bei Remis verlieren alle Tipper ihren Einsatz.
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Man darf doch nicht alle Tipps eines Ereignisses als verloren werten. Ich hatte auch ein paar Euro drauf und werde dort nachfragen.

0tt0 Cashpoint wertet in so einem Fall nicht beide Tipps als verloren. In deren AGB steht, dass bei H2H in "Toten Rennen" der Einsatz zurückgezahlt wird (11.3.). Mir ist sonst kein Bookie bekannt, der h2h so auswertet wie bet-at-ahome und habe sowas in bald 30 Jahren Wetterei auch noch nicht erlebt.
 
Nach nochmaligem Hinweis auf Ihre AGBs und nochmaliger Intervention von mir, dass mir bewusst ist, dass dies so in den AGBs steht ich dies aber trotzallem für rechtswidrig halte, wurde nunmehr kommentarlos die Wette richtigerweise mit Quote 1,0 ausgewertet.

Ob noch eine Antwort erfolgt und was dies für zukünftige Wetten bedeutet, weiß ich nicht.

Update: Spannend. Gerade kam per Email wieder nur die Antwort, dass richtig gemäß AGB ausgewertet wurde.
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Bei mir wurde die Wette nun auch stillschweigend mit 1,0 gewertet. Auf meine erste Email wurde so wie bei dir auch geantwortet, dass die Wette den AGB entsprechend ausgewertet wurde. Ich habe dann nochmals nachgefragt ob sie diese Vorgehensweise für fair halten, Antwort kam darauf keine mehr. Solange die AGB nicht geändert werden, sind h2h Wetten bei bah keine Option. Vielleicht sollte man auch bei der Regulierungsbehörde nachfragen, ob sie bei lizenzierten Anbietern solche AGB tatsächlich dulden...
 
ich habe nur meine Ansicht mitgeteilt. Habe auch geschrieben dass ich die Bestimmung für komisch halte und darauf hingewiesen, dass man sich AGB besser durchliest bevor man wettet. AGB durchlesen ist bei jedem Vertrag den man eingeht (dazu gehören auch Wetten) sinnvoll.....
 
Sorry aber du warst hier von Anfang an auf Stunk aus, indem du mir einfach gesagt hast ich hab Pech gehabt und soll halt nicht dort Wetten, wenn mir die AGBs nicht passen. Obwohl ich mehrfach gesagt habe, dass ich das in Zukunft zwar berücksichtigen werde, aber in diesem speziellen Fall mit einer solch komischen Bestimmung in den AGBs nicht rechnen musste und es mir demnach auch bei Abschluss der Wette nicht bekannt war.

Nicht umsonst gibt es strenge eigene gesetzliche Regelungen für die Gültigkeit von AGBs. Weil eben nicht sein kann, dass dort Dinge drin stehen mit denen man absolut nicht rechnen muss (sehr vereinfacht gesagt). Wenn man rechtlich nicht das nötige Wissen hat, könnte man auch einfach gar nichts dazu sagen.

Vielen Dank nochmal an Flo und DrKorn für die rasche Antwort. Genau dafür schätze ich dieses Forum seit Jahren!
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