Wie sind Einkünfte aus einem Paid-Service steuerechtlich einzustufen?

acanth

New member
Nov. 10, 2013
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Hi,

die Paid-Services schießen bei blogabet ja nur so aus dem Boden. Auch einige User, die auch hier im Wettforum aktiv sind, bieten dort ihre Tipps an. Wie sind daraus resultierende Einkünfte in Deutschland eigentlich steuerrechtlich einzustufen, kann dazu jemand etwas sagen?

acanth
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Warum? Kannst doch auch als Privatmann das ganze machen. Bin mir aber relativ sicher, dass man ab dem 1. € das auch angeben muss in der Einkommenssteuererklärung.

Service als Einkommen nicht steuerfrei.
Wetten als Einkommen steuerfrei (gibt es zumindest im Steuergesetz keine Definition für).

Naja wo trägst es dann ein in die Steuererklärung?

Ich denke mal schon, dass es laut Definition unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb fällt. Sonstige Einkünfte glaube ich eher nicht aber im Zweifel mal im Finanzamt nachfragen die sind da ganz hilfsbereit. Irgendwelche Freigrenzen wirds sicher auch geben.
 
Die Frage ist halt, wie viele melden ab dem ersten Euro, den sie mit einem Paid Service verdienen ein Gewerbe an, wohl eher wenige.
Was würde den passieren, wenn ich bereits ein paar Monate Geld durch meinen Paid Service verdiene aber das ganze nicht als Gewerbe angemeldet habe?

Danke für die Hilfe!
 
Die Frage ist halt, wie viele melden ab dem ersten Euro, den sie mit einem Paid Service verdienen ein Gewerbe an, wohl eher wenige.
Was würde den passieren, wenn ich bereits ein paar Monate Geld durch meinen Paid Service verdiene aber das ganze nicht als Gewerbe angemeldet habe?

Danke für die Hilfe!

Wie gesagt ich glaube ab 11.000€ sind Einkünfte aus sonstigen Geldanlagen (keine Ahnung wie genau das heißt) anmeldepflichtig, ein Kleingewerbe würde ich persönlich abraten weil man bekommt auch Probleme mit seinem normalen Arbeitgeber. Willst du nur den paid betreiben musst du eh nen richtiges Gewerbe anmelden weil sonst wirst du geschätzt beim FA.
 
Wie gesagt ich glaube ab 11.000€ sind Einkünfte aus sonstigen Geldanlagen (keine Ahnung wie genau das heißt) anmeldepflichtig, ein Kleingewerbe würde ich persönlich abraten weil man bekommt auch Probleme mit seinem normalen Arbeitgeber. Willst du nur den paid betreiben musst du eh nen richtiges Gewerbe anmelden weil sonst wirst du geschätzt beim FA.

Was wären dass Einkünfte unter 11.000€?
Dazu habe Ich keinen "normalen" Arbeitgeber, bin Student und arbeite nebenher auf 450€ Basis.
Dazu hat das Kleingewerbe den Vorteil, dass keine Umsatzsteuer abzuführen ist.
Welche Rechtsform würdest du dann für einen Paid Service wählen?
 
Was wären dass Einkünfte unter 11.000€?
Dazu habe Ich keinen "normalen" Arbeitgeber, bin Student und arbeite nebenher auf 450€ Basis.
Dazu hat das Kleingewerbe den Vorteil, dass keine Umsatzsteuer abzuführen ist.
Welche Rechtsform würdest du dann für einen Paid Service wählen?

Wie groß ist die Auswahl der Rechtsform für ein
Kleingewerbe?
 
Nein... eine Steuerbefreiung gibt es nicht.
Als Kleinunternehmer ist man genauso Steuerpflichtig wie als Inhaber einer GmbH.
Nur kann man keine Mwst ausweisen und ist nicht vorsteuerberechtigt...
Man kann den erwirtschafteten Betrag auch bei der Lohnsteuer auflisten...
Den genauen Unterpunkt auf der Steuererklärung kann ich im Moment leider nicht sagen...
 
Nein... eine Steuerbefreiung gibt es nicht.
Als Kleinunternehmer ist man genauso Steuerpflichtig wie als Inhaber einer GmbH.
Nur kann man keine Mwst ausweisen und ist nicht vorsteuerberechtigt...
Man kann den erwirtschafteten Betrag auch bei der Lohnsteuer auflisten...
Den genauen Unterpunkt auf der Steuererklärung kann ich im Moment leider nicht sagen...

Wo ist das Problem wenn der Paidservice über Neteller läuft , auf Mara oder Steuerbet eingezahlt , umgesetzt und ausgezahlt wird ?
 
Mich betrifft es nicht ?
Zudem sind viele Paids über Neteller am laufen - wie willst du da verhindern das zwangsläufig die Waschmaschine angeworfen wird?
Wie hieß es doch früher in der Schule: Thema verfehlt, setzen, 6!

So wie ich das Thema verstehe, geht es hier aber nicht darum, wie man illegal Einkünfte am Fiskus vorbeischleust.