Sehr geehrter Kunde, per 04.07.2019 wurde ein neues Wettunternehmergesetz beschlossen, welches weitreichende Eingriffe und Verschärfungen für uns als Wettunternehmen beinhaltet. Diese Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Fristen per 03.02.2020 vollständig auf unserer Webseite umgesetzt. Die Änderungen im Wettunternehmergesetz beinhalten: 1. Eine Änderung im Livewetten-Angebot, es mussten manche Angebote deaktiviert werden. 2. Maßnahmen zur Minderung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung. 3. Änderungen in unseren Wettbestimmungen (Wettreglement). 4. Zusätzliche Maßnahmen zum Spieler- und Jugendschutz sowie neue gesetzliche Regeln hinsichtlich Kontosperren. Diese Einschränkungen sowie die Erhöhung der Auflagen führen zu einem erheblichen Mehraufwand für uns als Unternehmen mit Wirtschaftsstandort Österreich. Aus diesem Grund wird per 03.02.2020 eine zweiprozentige Wettgebühr bei Wettabgabe an unsere User verrechnet. Wir arbeiten nun bereits seit 1982 und gehören zu den ältesten Wettanbietern in Österreich. Wir hoffen, dass Sie Tradition, Verlässlichkeit und unseren Service schätzen und uns weiter treu bleiben. Unser Team steht Ihnen für Fragen via E-Mail jederzeit zur Verfügung.
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Vierklee Sportbets Marketing Team
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Vierklee Sportbets Marketing Team