nur das mit den bestansveränderungen verstehe ich nicht, also berücksichtige ich die bestandsveränderungen, weil ich davon ausgehe, dass sie zu ein und auszahlungen geführt haben und falls nicht, wird das eben über den posten forderung bzw. verbindlichkeit korrigiert? verstehe zum beispiel nicht inwieweit sich eine bestandsveränderung im anlagevermögen auf den cashflow auswirkt..
Der JÜ ergibt sich ja aus der Bilanz. In selbiger sind Bestandsveränderungen mit erfasst. Ein + im Bestand wirkt sich positiv auf den JÜ aus, dem steht aber (weil noch nicht verkauft) keine Einzahlung gegenüber...und zählt daher nicht zum CF...
Ich meinte natürlich Bestände, die zum Verkauf gedacht sind (also kein Anlagevermögen). Aber könnte sogar sein, dass tatsächlich Bestände nicht korrigiert werden (weil ja irgendwie bezahlt - müsste man nachsehen)
