Die Stadt Burgdorf/Hannover hat für mehrere Millionen Euro eine Sportanlage bauen lassen. Die Ersatzbank hat man auf das Fußballfeld gesetzt, weswegen dieses nicht genutzt werden kann. Die Laufstrecke um das Spielfeld ist nur 300 anstelle von 400 Meter lang. Außerdem weist sie keine vier, sondern nur zwei Spuren auf. Sie ist daher nutzlos. Man streitet seit längerer Zeit mit dem Bauunternehmer um die Abnahme der Anlage. Daher wurde diese bislang weder genutzt noch gepflegt. Das Unkraut sprießt und die neue Anlage sieht aus wie ein Kartoffelacker.
Den Boden der Sporthalle hat man mit Spielfeldmarkierungen in falschen Formaten versehen. Der Bereich für die Spielleitung ist so plaziert, dass man von dort aus das Spielfeld nicht sehen kann. Die Tribüne wurde so gebaut, dass man nur von den beiden vorderen Rängen das Spielfeld sehen kann, die Besucher auf den hinteren Rängen können es hingegen nicht sehen. Die Halle wurde trotz der Mängel abgenommen. Damit hat man Gewährleistungsansprüche praktisch sausen lassen.
Öffentliche Bauvorhaben benötigen von der Entschlussfassung, über die Planung, den Bau und die Fertigstellung zig Jahre. Hier hat natürlich niemand etwas gesehen und gemerkt.
Derartige Fehlleistungen sind im besten Deutschland aller Zeiten nicht die Ausnahme, sondern mittlerweile die Regel. Wenn die öffentliche Hand in irgendeiner Weise beteiligt ist, dann geht ein Vorhaben mit hoher Wahrscheinlichkeit in die Binsen.