Glücksspielstaatsvertrag - was ändert sich 2020-2021?

penisvergleich bringt uns jetzt auch nicht weiter... fest steht, dass die 1000€ pro person und nicht pro anbieter nicht gut für uns sind... mal ganz von den anderen Einschränkungen zu sprechen

ich frage mich immer noch, wieso man mir das zocken verbieten darf, aber saufen und rauchen darf ich soviel wie ich will?!
 
Ich denke du überschätzt dich hier massivst.

Ok,ich muss mich korrigieren. Das sind 2-3 Mio Einzahlungen über die Zahlungsanbieter, das Entspricht etwa +-10 Mio Umsatz ;-)
Ich kenn niemand,der mehr Umsatz generiert. Ist auch egal, darum geht es hier nicht.
Mein persönliche Einschätzung....sie boxen diese 1000 Euro durch (irgendwie),aber die Buchmacher rechnen dann Guthaben in Coins oder sonstwas um, machen Sie ja im Prinzip beim Casino nicht anders. Trotzdem ist es schei..
 
Ok,ich muss mich korrigieren. Das sind 2-3 Mio Einzahlungen über die Zahlungsanbieter, das Entspricht etwa +-10 Mio Umsatz ;-)
Ich kenn niemand,der mehr Umsatz generiert.

Ja, du bist ein ganz cooler Typ. Stimmt auch ganz sicher. Ist hier aber nicht der Platz um sich nette Stories auszudenken um Bestätigung zu suchen und sich supertoll zu finden.

Daher bitte zurück zum Thema.
 
Muss man gleich beleidigend werden....musst es mir nicht glauben...mir egal!

Scheinbar nicht, sonst würdest du ja nicht so drauf pochen. Ne Beleidigung ist da auch nirgendwo drin.

Schröck

Der neue Vertrag ist europarechtskonform, das stimmt, aber können alle anderen Anbieter nicht trotzdem darauf pochen hier anbieten zu dürfen? Die Lizenz ist eine Sache, aber nach Europarecht, könnte Deutschland das doch niemandem verbieten. Oder wie sieht das aus? [[nixweiss]]
 
(...) aber können alle anderen Anbieter nicht trotzdem darauf pochen hier anbieten zu dürfen?

Nein, leider nicht. Das Mitgliedsland hat hier eindeutig die Gesetzgebungskompetenz. Entscheidend für die Vereinbarkeit mit Europarecht ist, dass ein Mitgliedsland grundsätzlich allen Anbietern aus der EU die Chance gibt, sich auf eine Konzession zu bewerben. Das war beim vorherigen GlüStV nicht gegeben, weil man die Anzahl der Konzessionen begrenzen wollte.