Glücksspielstaatsvertrag - was ändert sich 2020-2021?

Wow, also wirklich Einsatzlimit und nicht Einzahlungslimit.

Damit sind Sportwetten hier tot.

Also noch mal (Ich war wohl vorhin nicht freigeschalten ...). In dem Link, der hier vorhin auch schon mal gepostet wurde, steht:

Für die der Sperrdatei unterliegenden Glücksspiele im Internet wird zudem ein ver-pflichtendes anbieterübergreifendes Einzahlungslimit(siehe § 6c) eingeführt, dessen Höhe vom Spieler im Voraus selbst bestimmt werden muss, grundsätzlich jedoch 1.000 Euro pro Monat nicht übersteigen kann. Dieses Limit soll ein bewusstes Spie-len fördern und die finanziellen Folgen einer unerkannt gebliebenen Spielsuchter-krankung für Spieler und Angehörige reduzieren. Zugleich dient es dazu, densucht-präventiven Nachteilender Spielteilnahme über das Internet (z.B. fehlende soziale Kontrolle durch Angehörige, Personal des Anbieters oder Dritte und hohe Verfügbar-keit eines Internetangebots, vgl. EuGH, Urteil vom 30. Juni 2011, Zeturf, Rs. C-212/08, Rn. 80) zu begegnen.Die Ausgestaltung des Limits erfolgt anbieterübergrei-fend, da eine ausschließlich anbieterbezogene Limitierung in einem Erlaubnismodell mit mehreren Anbietern aufgrund der jederzeitigen Möglichkeit der Anmeldung bei mehreren Anbietern kaum begrenzend wirkt und daher kaum zur Erreichung der Ziele dieses Staatsvertrags beitragen kann. Die Limitierung im Internet dient damit auch dazu, die Begrenzungen im stationären Bereich nicht zu konterkarieren. Durch das Limit werden die Einzahlungen bei Glücksspielanbietern für jeden Spieler individuell begrenzt. Auch nach Erreichen des Limits darf mit auf dem Spielkonto vor-handenemGuthaben weitergespielt werden. Diese Art des Limits dient der Akzep-tanz bei Spielern, der Gleichbehandlung unterschiedlicher Spielformen, der prakti-schen Umsetzbarkeit,der Überprüfbarkeit der Einhaltung sowie der von der Daten-schutzgrundverordnung geforderten Datensparsamkeit. Ein Einsatzlimit,wie es bis-lang im bisherigen Glücksspielstaatsvertrag mit nur anbieterbezogener Wirkung vor-gesehen war, hätte bei anbieterübergreifender Ausgestaltung zum Zwecke der Über-prüfung der Einhaltung des Limits die Übermittlung jeglichen Einsatzes an eine zent-rale Stelle erfordert. Durch das Einzahlungslimit wird der zentralen Behörde hingegen nur bekannt, wann der Spieler eine Einzahlung vornimmt. Was mit den Einzahlungen erfolgt, wannwelchesSpiel gespielt wird, welche Einsätze getätigt werden und ob Auszahlungen erfolgen, bleibt der staatlichen Behörde unbekannt.

https://www.vdai.de/regelwerke/GlueStV/Erlaeuterungen GlueStV 2021.pdf
 
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Reaktionen: Schröck
Ich versteh jetzt nur noch Bahnhof. Laut Anbietern ändert sich für Sportwetten erstmal nix, nur das Einzahlungslimit von 1000 Euro. Alles weitere, sofern es in Kraft tritt, würde dann ab Juli 2021 gelten.

ist das so richtig? Bestätigt? Offiziell?

Irgendwie sagt jeder was anderes. Bzw. scheinen die Anbieter da selber nicht durchzublicken.