EU bestätigt Glücksspielmonopole

KentB

† Niemals vergessen
März 28, 2003
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nau,
jetzt kommen ja fast täglich irgendwelche Meldungen, die Anti-gambling sind (daß Wetten von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sein wird, war schon klar, aber die Begründung liest sich doch etwas heftig) - bin ja nur neugierig wie das im April in Deutschland ausgeht (Artikel kommt allerdings von Casinos Austria, also eventuell nicht ganz objektiv)

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EU-Parlament erteilt grenzüberschreitendem Glücksspiel eine klare Absage
Das Europäische Parlament hat heute, Donnerstag, im Rahmen der Beschlussbefassung über die Dienstleistungsrichtlinie mit überwältigender Mehrheit eine definitive Ausnahme für „Glücksspiele, inklusive Lotterien, Casinos und Wetttransaktionen“ vom Anwendungsbereich der Richtlinie beschlossen.

In seiner Begründung führte das EU-Parlament aus, Glücksspiele seien – etwa in Hinblick auf öffentliche Ordnung und Konsumentenschutz – aufgrund ihrer „spezifischen Natur“ auszunehmen. Insbesondere verwies das EU-Parlament darauf, dass diese Ausnahme vollständig in Einklang stehe mit den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes. Es sei überdies „vollkommen unmöglich“ im Bereich des Glücksspiels einen „fairen, grenzüberschreitenden Wettbewerb“ herzustellen.

Damit folgte das EU-Parlament jenem Vorschlag, welcher bereits vom Binnenmarktausschuss am 22. November 2005 mit großer Mehrheit angenommen wurde.

Der Beschluss des EU-Parlaments bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten - der durchgehenden, einheitlichen Judikaturlinie des EuGH folgend -, für den Bereich der Regelung und Überwachung des Glücksspiels und der Wetten alleinzuständig bleiben. Dem Europäischen Subsidiaritätsprinzip folgend, soll dieser Bereich auch im Zuständigkeitsbereich der nationalen Gesetzgebungen bleiben. Die inhaltliche Ausgestaltung kann dabei vom gänzlichen Verbot aller Glücksspiele bis hin zu Verbotssystemen mit Ausnahme- und Zulassungsregelungen und der Festlegung, welche Art von Glücksspielen in einzelnen Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund ihrer sozioökonomischen Gegebenheiten zulässig sein sollen, reichen.

Dem grenzüberschreitenden Glücksspiel, das in der Diktion des EU-Parlaments und des EuGH auch Wetten umfasst, ist somit ein weiterer rechtlicher Riegel vorgeschoben worden. Damit wurden die in den meisten Europäischen Staaten existierenden Restriktionen in diesem sehr sensiblen Bereich erneut bestätigt. Grenzüberschreitendes Glücksspiel ist nur dann zulässig, wenn dies vom betreffenden Zielland erlaubt und lizensiert wird, das Gleiche gilt für Wetten. Eine andere Auslegung lässt im Übrigen auch das oft zitierte Urteil des EuGH im Fall Gambelli nicht zu.

Auch die Angemessenheitsprüfung von Beschränkungen des Glücksspiel- und Wettsektors obliegt ausschließlich den nationalen Gerichten, wie das EU-Parlament bestätigt.

Rückfragehinweis:
Casinos Austria Public Affairs
Generalbevollmächtigter Mag. Dietmar Hoscher
Tel.: +43/1/53440-130
E-mail: [email protected]

http://www.isa-casinos.de/articles/11348.html
 
ganz so krass sehe ich es nicht.

Habe mir das mal bei http://www.europarl.eu.int/news/expert/infopress_page/056-5221-47-2-7-909-20060213IPR05194-16-02-2006-2006--true/default_de.htm angeguckt.

Was ist denn für uns Deutsche die Gefahr? Das wir nicht mehr im Internet bei ausländischen Büros/Börsen wetten können.
Das wäre wirklich eine Katastrophe.

Nehmen wir mal das Beispiel mit dem Rechtsanwalt. Der Ausländer darf seine Dienste in Deutschland zu seinen ausländischen Bedingungen nicht anbieten. Wenn ich aber ein Rechtsstreit in Belgien oder Ungarn habe, kann ich dort die jeweiligen Dienste in Anspruch nehmen. Genauso sehe ich das mit dem Wetten. Ich bin nicht der Meinung, das unsere Regierung uns das Wetten im Ausland verbieten kann. Sie kann nur bei uns im Inland Beschränkungen erlassen.

Damit kann ich leben.


Mit freundlichen Grüßen
 
HANDELSBLATT, Mittwoch, 22. Februar 2006, 12:41 Uhr


Garantiegewinne inklusive

Pfälzer Politiker spielen gratis Lotto


Die Lottogesellschaft Rheinland-Pfalz verschickt an Politiker aller Landtagsparteien kostenlos bereits ausgefüllte Lottoscheine - „Garantiegewinne“ über 50 Euro inklusive. Der Chef von Lotto Rheinland-Pfalz findet das ganz normal.


HB MAINZ. Wie die „WirtschaftsWoche“ berichtet, werden etwa 30 Politiker mit den Frei-Haus-Lottoscheinen bedacht, überwiegend Abgeordnete des Landtages. Die Lottogesellschaft habe eingeräumt, dass auch Roswitha Beck, Ehefrau des SPD-Ministerpräsidenten Kurt Beck, einen Gratisschein erhielt. Es handele sich meist um Spiel 77 mit Superzahl 6.

Die mit den Scheinen verbundenen „Garantiegewinne“ können nach Wiwo-Informationen an jeder Lotto-Annahmestelle in Rheinland-Pfalz bar eingelöst werden. Die Anschreiben zu den Gratis-Lottoscheinen und Gutscheinen hat der Chef von Lotto Rheinland-Pfalz, Hans-Peter Schössler, persönlich verfasst. Unter anderem heißt es darin: „Bitte heben Sie den Lottoschein gut auf, dann wissen Sie genau, was Sie neben 50 Euro noch gewonnen haben.“

Schössler bezeichnete die Praxis seines Hauses als „ganz normale Werbung“. Eine Beeinflussung von Politikern oder „Pflege der politischen Landschaft“ sei damit nicht beabsichtigt. Zu der Frage, ob angeschriebene Politiker sich die „Werbung“ verbeten, Glückslose gezogen und Lottogewinne angenommen haben, wollte Schössler keine Auskunft geben. Gesellschafter der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH sind die drei Sportbünde des Landes

http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200013,200050,1038954/index.html

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korruptes Pack :mrgreen: - kein Wunder, daß die Liberalisierung stockt
 
Alles wird gut!

28.03.2006 - 08:24 Uhr
Karlsruhe kippt staatliches Glücksspielmonopol
(AFP) - Das Bundesverfassungsgericht hat das staatliche Glücksspielmonopol in seiner bisherigen Form gekippt. Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. (AFP).

[[yo]]
 
immer langsam...aktuell sieht es nach einem sch...Urteil aus [[bang]]

Das staatliche Monopol für Sportwetten ist in seiner gegenwärtigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.


Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag entschieden.

Eine „effektive Suchtbekämpfung“ sei nicht sichergestellt. Nur diese könne aber den Ausschluss privater Veranstalter rechtfertigen.

Eingriff in Berufsfreiheit

„Fiskalische Interessen des Staates als solche scheiden zur Rechtfertigung eines Wettmonopols aus", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Deshalb greife das staatliche Wettmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit ein.

Der Gesetzgeber müsse spätestens bis zum 31. Dezember 2007 den Bereich der Sportwetten neu regeln und damit „unverzüglich“ beginnen. Dieser könne dabei entweder am staatlichen Wettmonopol festhalten und dieses „konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht“ ausrichten oder den Sportwettenmarkt liberalisieren. Letzteres sei durch eine „gesetzliche normierte und kontrollierte Zulassung“ privater Wettunternehmen möglich.

Private Anbieter weiter außen vor

Während der Übergangszeit dürfe aber die Veranstaltung von Sportwetten durch private Anbieter weiterhin verboten und unterbunden werden
(Akternzeichen 1 BvR 1054/01 – Urteil vom 28. März 2006).
 
Staatliches Sportwettenmonopol ist verfassungswidrig

Das staatliche Monopol für Sportwetten ist in seiner gegenwärtigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute entschieden.

Karlsruhe - Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter, erklärte das Gericht. Der verklagte Freistaat Bayern müsse deshalb entweder mehr für die Bekämpfung der "Wettleidenschaft" tun, um am Monopol festhalten zu können. Oder er muss private Veranstalter zu sogenannten Oddset-Sportwetten mit fester Quote zulassen. Der Staat dürfe das Monopol nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern müsse es "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten" (AZ: 1 BvR 1054/01).

Mit seinem Spruch gab das Karlsruher Gericht einer Münchener Buchmacherin teilweise Recht, die ebenfalls Sportwetten mit festen Gewinnquoten anbieten wollte. Für eine Neuregelung entweder durch den Bund oder das Land wurde eine Frist bis Ende 2007 gesetzt. Private Veranstalter dürfen so lange keine Oddset-Wetten anbieten. Ob illegale Angebote in der Übergangszeit strafrechtlich verfolgt werden, sei Sache der Strafgerichte, hieß es weiter


Kann mir mal einer erklären,was das Ganze zu bedeuten hat?

Einerseits ist die aktuelle Regelung verfassungswidrig,weil damit die Berufsfreiheit der Privaten angegriffen wird--andererseits hat der Staat unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit am Monopol festzuhalten....das beisst sich doch total ??
 
Hallo

Vielleicht so,

Der Staat kann nich mit dem Argument "Wettsucht bekämpfen" den verbot begründen, wenn er andererseits geld von Oddset bekommt.

Denn wettsüchtig kann man auch mit oddset werden.

Nach dem Urteil kann der Staat folgendes machen, er läßt private Anbieter offiziel zu oder er nimmt oddset auch vom markt und sagt Wetten ist generel verboten.

Zum Schutz der Bürger damit wir nicht alle wettsüchtig werden.

Gruß modano
 
Es findet eine Güterabwägung statt. In die Berufsfreiheit darf nur bei schwerwiegenden Gründen eingegriffen werden, z.B. um Wettsucht zu bekämpfen. Wenn dies nicht getan wird, ist der Eingriff in die Berufsfreiheit unverhältnismäßig.

Unglaublich, diese Staatsgläubigkeit! Wir bekommen gesagt, ob und wieviel wir wetten dürfen, wie wir schreiben sollen, welche Lebensmittel wir essen dürfen usw. Als nächstes wird die Zahl der Frühstücksbrötchen reguliert, um eine sichere Kalkulationsgrundlage für Bäckerein zu schaffen und gleichzeitig Übergewicht vorzubeugen. [[hammer]]

Wird die Alkohol- und Zigarettenabgabe kontrolliert, um dort Sucht zu verhindern?

Für das staatliche Monopol wird es aber schwer, Spielsucht zu bekämpfen. Wie soll das geschehen? Wollen die Leute bei einer bestimmten Verlustgröße sperren? Wie soll das kontrolliert werden? Ich denke, das ist kaum möglich. Es wird zum 01.01.2008 eine neue Regelung geben, die das Monopol und die Einnahmen erhält, die aber den Regeln des Verfassungsgerichtes nicht nachkommt, dann gibt es eine neue Klage, und irgendwann 2010 gibt es Wettbewerb... [[wc]]
 
Wettfuxx schrieb:
Kann mir mal einer erklären,was das Ganze zu bedeuten hat?

Einerseits ist die aktuelle Regelung verfassungswidrig,weil damit die Berufsfreiheit der Privaten angegriffen wird--andererseits hat der Staat unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit am Monopol festzuhalten....das beisst sich doch total ??
Eigentlich schon. Aber ich denke, das Gericht hat erkannt, dass es in der jetzigen Form der Ausübung nur ein Alibi-Grund ist, die Wettsucht bekämpfen zu wollen und deshalb am Monopol festzuhalten. Schließlich, so wird auch der Kläger argumentiert haben, macht Oddset ja wahnsinnig viel Werbung in allen Medien, ist Mit-Sponsor der WM etc. Und das hat nur einen einzigen Grund, mehr Leute zu Oddset-Kunden zu machen und damit auch zum Wetten zu bringen, weil das die Staatseinnahmen erhöht. Klar, dass man dann nicht mehr von Suchtbekämpfung reden kann.
Da helfen auch nicht die blödsinnigen Argumente von Oddset, die hier mal im Raum standen, dass die Quoten von Oddset so schlecht sind, dass jedem, der mal Oddset spielt, für immer die Lust am Wetten vergeht - also die Quotensetzung bei Oddset effektive Suchtbekämpfung sei. [[rofl]] Kaum zu glauben, aber so haben die wirklich mal argumentiert.

Also Klartext:
Entweder Oddset stellt die massiven Werbekampagnen ein, unternimmt keinerlei Öffentlichkeitsarbeit mehr - wenn, dann gegen das Wetten, nicht dafür. (Bedingung "stärkere Ausrichtung an der Suchtbekämpfung")
Oder es werden private Wettanbieter zugelassen, die das gleiche machen dürfen, was Oddset jetzt schon macht: Sportwetten zu Festkursen anbieten und Werbung dafür betreiben.
 
Nobody schrieb:
Da helfen auch nicht die blödsinnigen Argumente von Oddset, die hier mal im Raum standen, dass die Quoten von Oddset so schlecht sind, dass jedem, der mal Oddset spielt, für immer die Lust am Wetten vergeht - also die Quotensetzung bei Oddset effektive Suchtbekämpfung sei. [[rofl]] Kaum zu glauben, aber so haben die wirklich mal argumentiert.

Unglaublich... [[wc]]
 
Nobody schrieb:
Also Klartext:
Entweder Oddset stellt die massiven Werbekampagnen ein, unternimmt keinerlei Öffentlichkeitsarbeit mehr - wenn, dann gegen das Wetten, nicht dafür. (Bedingung "stärkere Ausrichtung an der Suchtbekämpfung")
Oder es werden private Wettanbieter zugelassen, die das gleiche machen dürfen, was Oddset jetzt schon macht: Sportwetten zu Festkursen anbieten und Werbung dafür betreiben.

Also ich finde das schon sehr lustig, da wird dem Monopol auferlegt, dafür zu sorgen, dass die Spielsucht bekämpft wird. Hmmm, überspitzt ausgedrückt ist doch das Gegenteil das Geschäftsinteresse. In Endeffekt will doch jedes Unternehmen dass die Kunden "süchtig" nach seinen Produkten werden, drum macht man ja Werbung, das Produkt soll unverwechselbar werden und der Kunde soll dazu gebracht werden, genau dieses Produkt zu konsumieren.

Lustig, lustig, stelle mir grade vor, wie Handelsketten versuchen die Kaufsüchtigen zu beschützen... Oder die Tabakindustrie, die gegen die Nikotinsucht kämpft... [[rofl]] [[rofl]] [[rofl]]

Was sich die Gerichte nicht immer wieder ausdenken... [[laugh]]

Shining
 
Nobody schrieb:
[Also Klartext:
Entweder Oddset stellt die massiven Werbekampagnen ein, unternimmt keinerlei Öffentlichkeitsarbeit mehr - wenn, dann gegen das Wetten, nicht dafür. (Bedingung "stärkere Ausrichtung an der Suchtbekämpfung")

Aber genau da hakts doch,oder??
angenommen Lotto schafft es tatsächlich und würde Oddset einstampfen(einfach nur mal angenommen) und haut die ganzen Gewinnspiele wie Keno usw aus dem Programm und macht stattdessen einmal im Monat nen netten Oma-Bingoabend :mrgreen:

Es steht doch nach wie vor die Verfassungswidrigkeit und der Eingriff in die Berufsausübung der Privaten im Raum ??
 
Dragoslav Stepanovic schrieb:
Für das staatliche Monopol wird es aber schwer, Spielsucht zu bekämpfen. Wie soll das geschehen? Wollen die Leute bei einer bestimmten Verlustgröße sperren? Wie soll das kontrolliert werden?

Dragoslav Stepanovic schrieb:
Ich denke, das ist kaum möglich.

Warum? [[nixweiss]] [[kotz]]

Jeder bekommt bei einer Erstwette eine Kundennummer, darf nur noch mit Ausweis wetten, die Wetten werden gespeichert. Eine Verfahrensweise, die bei jedem Online-Bookie ein Automatismus ist.

Kann man nur hoffen, daß das Oddset [[sleep]] datenbankmäßig nicht in knapp zwei Jahren auf die Reihe bekommt.
 
Wettfuxx schrieb:
Es steht doch nach wie vor die Verfassungswidrigkeit und der Eingriff in die Berufsausübung der Privaten im Raum ??
So wie es ausschaut, darf das Recht der freien Berufswahl innerhalb der EU eingeschränkt werden aufgrund Suchtbekämpfung. Vergleichbar, denke ich, mit der Tatsache, dass im deutschen Fernsehen keine Werbung für Tabak erlaubt ist, was ja in ähnlicher Weise die freie Berufsausübung einengt.
Also zusammengfasst: Suchtbekämpfung steht in der Rechts-Hierarchie vor freier Berufswahl.
 
Sinngemäß BetandWin-Anwalt in N24 schrieb:
Wir sind mit dem Urteil sehr zufrieden.

Das Urteil bedeutet, daß bis Ende 2007 durch den Gesetzgeber (Bund oder Länder, das stellt das Gericht frei) etwas geschehen muß. Das kann in Richtung Freigabe oder "kontrolliertem Monopol" gehen.

Uns tangiert das Urteil nicht, weil wir eine deutsche Lizenz besitzen und im Gegensatz zu Oddset schon Suchtprävention betreiben.