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Gast
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Die Selbstanzeige, die so falsch war hat hier ja erstmal niemand gelesen. Laut Verteidigung war die ja gar nicht so schlecht wie immer behauptet wird. Da es ja wohl eine Revision geben wird, ist das letzte Wort ja immer noch nicht gesprochen.
Was jedoch wohl unklug von Hoeneß war ist, dass die Selbstanzeige später nicht vollständig gemacht wurde, da dies auch im Nachhinein eine gewisse Zeit erlaubt ist.
Dass keiner von uns die SA gelesen ist klar aber der Richter hat sie wohl gelesen und wenn die SA vollständig und gültig gewesen wäre dann hätte man das Verfahren eingestellt!
Und klar geht die Verteidigung in Revision warum auch nicht!