der mensch

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Anonymous

Guest
ein kumpel hat mich gefragt ob er, wenn er einen wettnewsletter für seine tippgemeinschaft herausgibt, teile von anderen foren, newslettern, artikeln statistiken kopieren darf oder ob es dort ein copyright gibt?
vielen dank für eine antwort.
der mensch
 
...ob er das darf wegen Copyright? Keine Ahnung, aber:

Aus rein sozialen Gesichtspunkten würde ich mal sagen, NEIN, denn es gibt genug Leute hier und woanders, die sich einen Haufen Arbeit mit Analysen, Aufbereitung usw... in ihrer Freizeit machen, das ist mehr als unfair diese Arbeit einfach zu klauen.

Und wenn, dann sollte er auf jeden Fall Rücksprache mit den Leuten halten, die die original Parts erstellt haben und/oder einen Link zu den Originalseiten mitschicken.
 
Re: der mensch

newsletter kopieren? schrieb:
ein kumpel hat mich gefragt ob er, wenn er einen wettnewsletter für seine tippgemeinschaft herausgibt, teile von anderen foren, newslettern, artikeln statistiken kopieren darf oder ob es dort ein copyright gibt?
vielen dank für eine antwort.
der mensch

ich hab da so kein problem mit. wenn allerdings teile von meinen postings genommen werden, möcht ich zumindest namentlich genannt werden.
denn wie vfb_ler schon sagte, es is ne menge holz, die man am rechner damit verbringt.
 
Urheberrecht

Urheberrecht

Sehr geehrter Herr Kollege!

Eine ausführliche Analyse oder Wahrscheinlichkeitsberechnungen kann man wohl als sogenannte "eigentümliche geistige Leistung" ansehen. Eine solche ist durch das Urheberrecht zivilrechtlich geschützt.

Eine Verletzung hat daher keine strafrechtliche, wohl aber schadenersatzrechtliche Folgen. Wenngleich es keine Judikatur dazu gibt (zumindest ist mir im Wettbereich nichts bekannt), ist es wohl nicht schwer, pro gewonnener Wette einen Betrag von einigen hundert Euro zu reklamieren.

Kosten für Unterlassungsansprüche sowie prozessuale Kosten (Gericht, Anwalt) sind hierin natürlich nicht enthalten.

Wo kein Kläger, dort kein Richter. Wenn man aber auf jemanden trifft, der das ganze Klavier spielen will, kann die Sache ganz schön teuer werden. Mein Rat daher: unbedingt das Einverständnis des Betroffenen einholen!
Jetzt aber zurück zu den Akten meiner Klienten!

Mit kollegialen Grüßen, Dr. Lushin