Mit Urteil vom 20. Mai 2010 hat nun aber das Bundesgericht entschieden, dass Pokerturniere der Variante "Texas Hold'em" Glücksspiele sind. Die Organisation von Turnieren ausserhalb von konzessionierten Spielbanken ist damit ab sofort verboten.
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Das Bundesgericht hielt fest, dass die ESBK zwar befugt war, zu prüfen, ob ein bestimmtes Spiel als Glücksspiel oder aus Geschicklichkeitsspiel gilt. Die von ihr durchgeführten Testspielreihen seien aber mit Blick auf Studien im Ausland nicht geeignet, zu belegen, dass bei den geprüften Turnieren die Geschicklichkeitselemente die Zufallselemente des Spieles überwiegen.