Einige Beiträge aus anderem Ordner hierher verschoben - es geht darum, ob Bookies in AGB reinschreiben können was sie möchten und dies vor Gericht standhält. Spezieller Fall hier: Einzahlungsbonus nur 1mal pro Familie.
Sehr fraglich für mich, ob solche Regeln für Gericht standhalten. Bin natürlich kein Jurist, aber man kann nicht einfach alles mögliche in die AGBs oder sonst wo reinschreiben und es ist dann automatisch rechtsgültig. Das ist falsch.
Erinnert mich ein wenig an Sippenhaft. Bevor ich einen Bonus bei bah nutzen will, muss ich erst mal in meiner gesamten Familie (!!!) rumfragen, ob sonst keiner die Idee hatte? Rechtssubjekte sind Individuen, keine Gruppen wie Familien.
Die Hilfe ist in MC's Beitrag drin, wurde alles gesagt:Mitleid wollen wir auch nicht, nur Hilfe, ob es noch einen Weg gibt kann das Geld zu kommen...
Und die Unterstellung mit den Doppelkonten und Scheinkonten ist Schwachsinn. Gibt doch genauso viele Väter die genau wie ihre Söhne auch wetten, auch beim selben Anbieter und das ist da ja auch kein Doppelkonto dann.
Aber jedem das seine, wir bitten nur um Hilfe was wir noch tun können und dafür wären wir sehr sehr dankbar.....
b@h schrieb:Gratis Gutscheine können nur einmal pro Person, Familie, Haushalt und gemeinsam benutztem Computer geltend gemacht werden. Eröffnet jemand mehrere Wettkonten, um mehrere Gratisgutscheine einzulösen, behält sich die bet-at-home vor, sämtliche Konten zu sperren und etwaige Guthaben nicht auszuzahlen.
Sehr fraglich für mich, ob solche Regeln für Gericht standhalten. Bin natürlich kein Jurist, aber man kann nicht einfach alles mögliche in die AGBs oder sonst wo reinschreiben und es ist dann automatisch rechtsgültig. Das ist falsch.
Erinnert mich ein wenig an Sippenhaft. Bevor ich einen Bonus bei bah nutzen will, muss ich erst mal in meiner gesamten Familie (!!!) rumfragen, ob sonst keiner die Idee hatte? Rechtssubjekte sind Individuen, keine Gruppen wie Familien.