Tipster ich möchte dich höfflichts darauf hinweisen, dass deine Aussagen FALSCH sind.
hier mal der Link zum Landesgesetzt von Oberösterreich
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20000830
Im Punkt Bereich: § 7 Jugend- und Wettkundenschutz finden sich die Sätze mit den 70 Euro.
Ich kann aus dem Gesetzes-Text nirgends herauslesen, dass eine Wettabgabe mit einem Einsatz von über 70 Euro per Gesetzt verboten sein sollte.
Vielmehr wird es sich aus "Einfachheit" um eine organisatorische Maßnahme für Wettterminals oder Shops handeln.
Weiters kann ich dich auf den Gerichtsprozess von Goldbet in Innsbruck verweisen (einige Jahre her- Streitwert war ca. 1.000.000 Euro).
Dabei ging es ebenfalls um die mehrfache Wettabgabe des gleichen Wettscheins (mit den gleichen Spielen).
Goldbet hat damals verloren und musste bezahlen.
(... quintessenz war, dass der Wettanbieter die mehrfache Wettabgabe technisch also in seiner Software unterbinden hätte müssen und dies nicht einfach in Kauf nimmt bzw. die Wetten annimmt und im Falle des Verlustes, brav das Geld der Kunden kassiert, aber bei einem Gewinn dann sich auf "Umgehung von Limits durch mehrfache Tiickets" rausredet.
Genau genommen wird an den Automaten und Wettschaltern das mehrfache abgeben von Tickets akzeptiert, weil die Wettanbieter ja ohnedies viel mehr als Einsatz annehmen würden, aber der Gesetzgeber einfach keine Ahnung von der Materie hat und dümmlichst an den Gesetzen herumpfuscht.