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  • Flo
    Realistischer Patriot
    • 09.03.2003
    • 45503
    • 16262
    • austria at tirol

    Die EU warnt Schleswig Holstein eindringlich und ausführlich vor einem Beitritt zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag:
    Detailed Opinion der Europäischen Kommission vom 06.12.2012 
zum schleswig-holsteinischen Gesetzentwurf |ISA-GUIDE

    Schleswig Holstein vergibt 12 Casino/Poker-Lizenzen:
    Schleswig-Holstein – Innenministerium - Medien-Center – Innenministerium genehmigt Online Casinospiele; Andreas Breitner: Kein Ermessen - Maßstab sind allein Recht und Gesetz

    Eine Entwicklung in die richtige Richtung. Da in Schleswig Holstein nun derart viele Lizenzen vergeben wurden, führt für dieses Bundesland kein Weg zu Rest-Deutschland. Solange sich nicht alle Bundesländer einig sind und ein einheitliches Gesetz beschließen, wird die EU den Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht absegnen.
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    • Frapper1977
      Das Orakel
      • 28.08.2008
      • 347
      • 75
      • germany de saxony

      Ich habe mal noch eine Frage zum Thema "Auslandsaccount":

      Ich habe einen Freund, welcher in Österreich studiert. Er hat die deutsche Staatsbürgerschaft und auch seinen Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet, sprich auf dem Ausweis ist nur die deutsche Wohnadresse hinterlegt. Wie ich bereits oben schrieb, wohnt er aber in Österreich (Zweitwohnsitz). Wenn ich Ihn jetzt mit seiner österreichischen Adresse anmelde, könnte es da Probleme bei der Verifikation geben? (Ein Nachweis der Aut-Adresse mittels Rechnung ist problemlos möglich)

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      • Flo
        Realistischer Patriot
        • 09.03.2003
        • 45503
        • 16262
        • austria at tirol

        Zitat von Frapper1977
        Ich habe mal noch eine Frage zum Thema "Auslandsaccount":

        Ich habe einen Freund, welcher in Österreich studiert. Er hat die deutsche Staatsbürgerschaft und auch seinen Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet, sprich auf dem Ausweis ist nur die deutsche Wohnadresse hinterlegt. Wie ich bereits oben schrieb, wohnt er aber in Österreich (Zweitwohnsitz). Wenn ich Ihn jetzt mit seiner österreichischen Adresse anmelde, könnte es da Probleme bei der Verifikation geben? (Ein Nachweis der Aut-Adresse mittels Rechnung ist problemlos möglich)
        Sollte normal kein Problem sein, aber verlassen würde ich mich darauf nicht - bei Verifizierungswünschen sind der Fantasie ja keine Grenzen gesetzt.
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        • Flo
          Realistischer Patriot
          • 09.03.2003
          • 45503
          • 16262
          • austria at tirol

          Der Druck der anderen 15 Länder scheint zu groß zu sein: Ende des Kieler Glücksspielgesetzes in Sicht - Opposition schäumt • Lübeck • Lokales • LN-Online
          Das werden spannende Wochen bis Ende Jänner...
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          • Wettlehrling
            Surebet-Profi
            • 20.10.2010
            • 279
            • 130
            • germany

            Es macht eigentlich nur eine Person Druck, die erwähne ich ja stets immer zu diesem Thema...

            Diese Hasstriaden gegen ein Gesetz, welches nach europäischem Recht gestaltet werden muss, ist schon mehr als krank.

            Der Bundesgerichtshof wird das Gesetz der 15 erstmal durchwinken, dann werden strohdumme Kommentare der Politiker und der Monopolisten erfolgen, bis es aber letztendlich zum Europäischen Gerichtshof geht und dann wieder gekippt wird...

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            • djquattro
              Wettprofi
              • 10.12.2009
              • 631
              • 373
              • italy

              Glücksspielstaatsvertrag: Entscheidungen stehen unmittelbar bevor – Livestream inside | Hochgepokert

              bezieht sich das auch auf die Besteuerung?

              letzter Satz wird von einem möglichen Vertragsverletzungverfahren gesprochen....

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              • Wettlehrling
                Surebet-Profi
                • 20.10.2010
                • 279
                • 130
                • germany

                Das bezieht sich grundsätzlich auf das gesamte Konstrukt.

                Ich bin auch gespannt, wie man da ohne Konsequenzen aus dem Vertrag rauskommen will, da 22 Lizenzen bereits vergeben wurden.

                Der Bundesgerichtshof wird sich auf die Seite des Monopols stellen, weil dieser ja auch gebilligt wird seitens der Politik und unserer Justitz. Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist nur eine formale Angelegenheit, für die Buchmacher, um beim Europäischen Gerichtshof klagen zu können.

                Ergänzend sei noch gesagt: Sollte der Bundesgerichtshof jedoch das Gesetz als rechtlich bedenklich ansehen, dann würde das Gesetz sofort ungültig werden und die Verantwortlichen müssten ein neues Gesetz erarbeiten. Dann würden wir wieder einen offziell rechtsfreien Raum haben, wie vor der Verabschiedung der Gesetze. Und ja, dann dürften auch keine Steuern mehr auf die Spieleinsätze erhoben werden, bis was Neues beschlossen wird. Ich rechne aber mit einer Bestätigung vom BGH.
                Zuletzt geändert von Wettlehrling; 23.01.2013, 14:20.

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                • hapax
                  Wettking
                  WM EM ChefWFi Survivor
                  • 25.08.2007
                  • 1813
                  • 1241
                  • germany

                  Zitat von Wettlehrling
                  Ergänzend sei noch gesagt: Sollte der Bundesgerichtshof jedoch das Gesetz als rechtlich bedenklich ansehen, dann würde das Gesetz sofort ungültig werden und die Verantwortlichen müssten ein neues Gesetz erarbeiten. Dann würden wir wieder einen offziell rechtsfreien Raum haben, wie vor der Verabschiedung der Gesetze. Und ja, dann dürften auch keine Steuern mehr auf die Spieleinsätze erhoben werden, bis was Neues beschlossen wird. Ich rechne aber mit einer Bestätigung vom BGH.
                  Also nicht, dass ich diesbezüglich bewandert wäre, aber weder fusst, verweist oder bezieht sich das Rennwett- und Lotteriegesetz in irgendeiner Form auf den Glücksspielstaatsvertrag.

                  Warum sollte also die Legitimität und Umsetzung des RennwLottG (-> 5%-Steuer) von einer Un-/Rechtmäßigkeit des GlüStV abhängen?

                  Ob es bei einer Wiederherstellung der Rechtsunsicherheit beim GlüStV für (ausländische) Buchmacher leichter wird, sich der Besteuerung zu entziehen bleibt imho offen / zu bezweifeln, denn es besteht hier schon ein imho signifikanter Unterschied zur Situation von vor 7/2012.

                  alte Fassung (bis 6/2012) von § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetz:
                  Im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien, Ausspielungen und Oddset-Wetten, die nicht Rennwetten nach Abschnitt I dieses Gesetzes sind, unterliegen einer Steuer. Eine Lotterie, Ausspielung oder Oddset-Wette nach Satz 1 gilt als öffentlich, wenn die für die Genehmigung zuständige Behörde sie als genehmigungspflichtig ansieht. Die Steuer beträgt zwanzig vom Hundert des planmäßigen Preises (Nennwert) sämtlicher Lose oder des Wettscheines entsprechend § 4 Abs. 1 Satz 1 ausschließlich der Steuer.
                  neue Fassung (ab 7/2012) von § 17 des Rennwett- und Lotteriegesetz:
                  (1) Im Inland veranstaltete öffentliche Lotterien und Ausspielungen unterliegen einer Steuer. Eine Lotterie oder Ausspielung nach Satz 1 gilt als öffentlich, wenn die für die Genehmigung zuständige Behörde sie als genehmigungspflichtig ansieht. Die Steuer beträgt 20 vom Hundert des planmäßigen Preises (Nennwert) sämtlicher Lose ausschließlich der Steuer.

                  (2) Wetten aus Anlass von Sportereignissen (Sportwetten), die nicht als Rennwetten nach Abschnitt I dieses Gesetzes besteuert werden, unterliegen einer Steuer, wenn

                  1. die Sportwette im Inland veranstaltet wird oder

                  2. der Spieler eine natürliche Person ist und bei Abschluss des Wettvertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat oder, wenn er keine natürliche Person ist, bei Abschluss des Wettvertrages seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. Dies gilt nicht, wenn der Spieler sich bei Abschluss des Wettvertrages außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes aufhält und die zur Entstehung des Wettvertrages erforderlichen Handlungen dort vorgenommen werden.

                  Die Steuer beträgt 5 vom Hundert des Nennwertes der Wettscheine beziehungsweise des Spieleinsatzes.
                  Zuletzt geändert von hapax; 23.01.2013, 17:20. Grund: Ergänzung
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                  • Wettlehrling
                    Surebet-Profi
                    • 20.10.2010
                    • 279
                    • 130
                    • germany

                    Ich weiß jetzt nicht was du damit sagen willst, aber deine zitierten Stellen sind auch mit ein Anklagepunkt. Ich musste bisher auch 5% löhnen bei bestimmten Buchmachern, obwohl das SH Gesetz eine ganz andere Besteuerung vorsieht, da wir aber eine neue Landesregierung haben und dieses Gesetz nochmal erneuert während eines EM Spiels "nebenbei" verabschiedet wurde, galt das auch für SH, schon da hätte auch die SPD/Grüne Koalition noch darauf achten müssen, das SH ausgeklammert wird, somit haben wir einen schon da einen juristischen Mischmasch gehabt. Die Besteuerung bei "uns" sollte auf den Jahresumsatz angewandt werden und nicht pro Einsatz.

                    Außerdem war es bisher so, das die Lizenzen für SH anscheinend auf die gesamte Bundesrepublik angewandt wurden, wobei das juristisch auch nicht einwandfrei ist.

                    Das ist solch ein Schwachsinn und es wird am Ende darauf hinauslaufen, das die EU für uns ein Gesetz verabschieden wird, bis 2014 hat jedes Land Zeit ein EU-konformes Glücksspielgesetz auf die Beine zu stellen, denke mal, 1-2 Versuche werden unsere Politiker noch haben und wenn sie das immer noch nicht kapiert haben, wie es laufen muss, kommt eben die EU ins Spiel.

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                    • hapax
                      Wettking
                      WM EM ChefWFi Survivor
                      • 25.08.2007
                      • 1813
                      • 1241
                      • germany

                      Zitat von Wettlehrling
                      Ich weiß jetzt nicht was du damit sagen willst, aber deine zitierten Stellen sind auch mit ein Anklagepunkt.
                      Ein Anklagepunkt von wem, von dir? Beim BGH jedenfalls sicher nicht, dort wird (einzig) über den GlüStV geurteilt und dieser und das RennwLottG existieren unabhängig voneinander.

                      Zitat von Wettlehrling
                      Ich musste bisher auch 5% löhnen bei bestimmten Buchmachern, obwohl das SH Gesetz eine ganz andere Besteuerung vorsieht, da wir aber eine neue Landesregierung haben und dieses Gesetz nochmal erneuert während eines EM Spiels "nebenbei" verabschiedet wurde, galt das auch für SH, schon da hätte auch die SPD/Grüne Koalition noch darauf achten müssen, das SH ausgeklammert wird, somit haben wir einen schon da einen juristischen Mischmasch gehabt. Die Besteuerung bei "uns" sollte auf den Jahresumsatz angewandt werden und nicht pro Einsatz.
                      Ja, das SH-Gesetz sah/sieht eine ganz andere Besteuerung vor, aber die Existenz von Besteuerungsart A hebelt imho nicht Besteurungsart B aus. (ZB. musst du als Selbstständiger doch auch Einkommens- und Umsatzsteuer bezahlen und nicht entweder oder.)

                      Zitat von Wettlehrling
                      Außerdem war es bisher so, das die Lizenzen für SH anscheinend auf die gesamte Bundesrepublik angewandt wurden, wobei das juristisch auch nicht einwandfrei ist.
                      Das ist imho falsch, die (bundesweite) Lizenzvergabe nach dem GlüStV verzögert sich (nur) und bis dahin operieren alle Buchmacher vom Gesetzgeber geduldet ohne (bundesweite) Lizenz.

                      Zitat von Wettlehrling
                      Das ist solch ein Schwachsinn und es wird am Ende darauf hinauslaufen, das die EU für uns ein Gesetz verabschieden wird, bis 2014 hat jedes Land Zeit ein EU-konformes Glücksspielgesetz auf die Beine zu stellen, denke mal, 1-2 Versuche werden unsere Politiker noch haben und wenn sie das immer noch nicht kapiert haben, wie es laufen muss, kommt eben die EU ins Spiel.
                      Auch diesem Wunschtraum halte ich folgendes entgegen: Welche Besteuerung(sart) ist dir bekannt, bei der es einen EU-weit geregelten (einheitlichen) Steuersatz gibt?


                      Was ich mit meinen Ausführungen sagen will - imho werden wir ohne Änderungswunsch aus der Politik noch sehr lange mit der 5%-Besteuerung leben (bzw. sie, vermutlich illegal, umgehen) müssen. Daran wird kein nationales und kein internationales Gericht etwas ändern. Ich lechze nach Argumenten, die mich von dieser Einschätzung abbringen.
                      + + + Excel Wettmanager + + +

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                      • Wettlehrling
                        Surebet-Profi
                        • 20.10.2010
                        • 279
                        • 130
                        • germany

                        Zitat von hapax
                        Auch diesem Wunschtraum halte ich folgendes entgegen: Welche Besteuerung(sart) ist dir bekannt, bei der es einen EU-weit geregelten (einheitlichen) Steuersatz gibt?
                        Die gibt es "noch" nicht. Auf Grundlage des Grünen Buches würde aber ein einheitliches Gesetz für alle verabschiedet werden. Die EU-Kommission ist ja genervt, das sie dieses Thema behandeln muss, daher gibt es jetzt diese Frist bis 2014 nochmal überall alles auf EU-Linie zu bringen und dann wird nochmal alles überprüft.

                        Zitat von hapax
                        Was ich mit meinen Ausführungen sagen will - imho werden wir ohne Änderungswunsch aus der Politik noch sehr lange mit der 5%-Besteuerung leben (bzw. sie, vermutlich illegal, umgehen) müssen. Daran wird kein nationales und kein internationales Gericht etwas ändern. Ich lechze nach Argumenten, die mich von dieser Einschätzung abbringen.
                        Wenn es nicht nach der EU-Gesetzgebung konform ist, dann können unsere Politiker fordern was sie wollen, die 5% wären Geschichte. Schreien immer rum, das wir uns nach der EU richten sollen, dann muss das auch für dieses Themenfeld gelten und es endet bei vielen Themen nicht mehr an der deutschen Staatsgrenze, was einige Gesetze angehen, vor allem hier nicht. Aber unsere Politiker tun immer noch so, als ob es der Fall wäre.

                        Da die 5% Besteuerung auf Grundlage des Glücksspieltaatsvertrages beschlossen wurde, wird dieses auch hinfällig sein, bei einem entsprechenden Urteil morgen, bei einem europaweiten Gesetz wäre es sowieso erledigt, sowie bei einer Feststellung der Verfassungswidrigkeit nach EU-Recht vom EuGH.
                        Zuletzt geändert von Wettlehrling; 23.01.2013, 20:30.

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                        • Wettlehrling
                          Surebet-Profi
                          • 20.10.2010
                          • 279
                          • 130
                          • germany

                          Der Bundesgerichtshof hat entschieden:

                          Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden

                          http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt...tscheiden.html
                          Zuletzt geändert von Wettlehrling; 24.01.2013, 10:04.

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                          • paschulden
                            Gratiswetter
                            • 24.01.2013
                            • 3
                            • 0

                            Hier das ganzen nochmal ausführlich...

                            Bundesgerichtshof (BGH) | Bundesgerichtshof legt EuGH Fragen zur Neuregelung des Glücksspielrechts vor | Pressemitteilung | Pressemeldung

                            Da bis 2014 eine EU-konforme-Regelung getroffen werden muss, ist doch relativ schnell mit einer Entscheidung des EuGH zu rechnen, oder?

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                            • Wettlehrling
                              Surebet-Profi
                              • 20.10.2010
                              • 279
                              • 130
                              • germany

                              Schleswig-Holstein hat den Alleingang beendet.

                              Mit 32:31 Stimmen.

                              http://www.ndr.de/regional/schleswig...dtagsh169.html
                              Zuletzt geändert von Wettlehrling; 24.01.2013, 12:33. Grund: Veröffentlichung der ersten Medienberichte zum Ende des Alleingangs

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                              • paschulden
                                Gratiswetter
                                • 24.01.2013
                                • 3
                                • 0

                                Zitat von Wettlehrling
                                Schleswig-Holstein hat den Alleingang beendet.

                                Mit 32:31 Stimmen.

                                Schleswig-Holstein hat ausgepokert | NDR.de - Regional - Schleswig-Holstein

                                Damit dürfte die Entscheidung vorm EuGH im Sinne des neuen Glücksspielstaatsvertrags ausfallen, denn keine Bundesweite Kohärenz war das Argument des BGH weshalb die Klage zum EuGH weitergeleitet wurde.

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                                23.09.2021, 09:34
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