Du solltest dir allerdings im Klaren darüber sein, dass es zu einer vollkommen willkürlichen Einschätzung seitens des Finanzamts und auch vor Gericht (selbst vor dem BFH) kommen kann. Der bereits von Schröck erwähnte Fall Eddy Scharf ist ein gutes Beispiel dafür. Das Finanzgericht hat ihm u.a. unterstellt, er hätte durch seine Pilotenausbildung ein außergewöhnliches mathematisches Verständnis und könnte durch seine Fähigkeiten zu jedem Zeitpunkt mit jeder Hand den Pott gewinnen. Auch wurde der Vergleich zu Drogendealern und Zuhältern hergestellt, welche schließlich auch Steuern zahlen müssen. Was ich damit sagen will ist, dass leider kein Verlass darauf ist, dass sich das Finanzamt oder auch Finanzgericht ausreichend tiefgründig mit der Materie auseinandersetzt, um ein gerechtes Urteil zu finden. Es herrscht mehr oder weniger reine Willkür. Zumal es vor dem Finanzgericht keine Berufung gibt und in der höheren Instanz keine neue Beweisaufnahme mehr stattfindet.
Ich halte den Gang zur Krankenkasse für eine Ersteinschätzung für überhaupt nicht zielführend. Sozialversicherung und Einkommensteuer sind zwei paar Schuhe.
Ich halte den Gang zur Krankenkasse für eine Ersteinschätzung für überhaupt nicht zielführend. Sozialversicherung und Einkommensteuer sind zwei paar Schuhe.
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