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  • Cridac
    Das Orakel
    • 23.12.2015
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    • germany de franconia

    #16
    in D gibt es keine Steuern auf Wettgewinne ergo musst du auch nix angeben. Lediglich solltest du im Zweifel einen nachweis haben, woher die Einzahlung kommt und halt bei deutsch lizensierten Anbietern wetten. Ich würde nichts bei der Steuererklärung angeben. Deshalb haben wir ja in D das ganze Theater mit Wettsteuer und maximal 1000 Euro Einzahlung, damit man damit nicht soviel gewinn macht ^^
    LiL-Statistik ab 31.04.19 -> +47.11

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    • FliegenderTeppich
      Live-Wetter
      • 06.03.2009
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      • italy

      #17
      Ich glaube das siehst du, bei allem Respekt, vielleicht etwas zu pauschal. Die meisten Leute verlieren, man muss sich nur auf der Straße umschaun, wie die Leute wetten, mit welchen Emotionen, Gedanken und Verhalten. Oder wenn man selber mal einige spielsüchtige gesehen hat, oder Geschichten aus Suchthilfe-Foren liest (kannst du mal gucken, ist spannend aber da sind Leute die verlieren wirklich ihre Lebensgrundlage, oder finanzielle Rücklagen für den Aufbau eines Eigenheims mit Frau und Kind)... da kann einem schon anders werden und das ist sicher auch ein Übel vor dem man die Leute schützen will und der Staat vielleicht auch schützen muss.

      Dass erfolgreiche Wetter dabei in Mitleidenschaft gezogen werden ist natürlich sehr bedauerlich.

      Aber ich gebe dir Recht, natürlich sammel ich alle Nachweise, nicht nur über Zahlungen, sondern vorallem lasse ich mir auch die "Betting-History" zuschicken, wo jede einzelne Wette mit jedem einzelnen Einsatz aufgelistet ist. Damit es (hoffentlich) was den Aspekt angeht wasserdicht ist.

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      • Tipfro
        Favoritentipper
        • 15.02.2017
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        • germany

        #18
        Also ich würde mir den Betrag in mehreren kleineren Einheiten über die Zeit auszahlen lassen und nicht bspw. 100.000k einmalig. So eine einmalige Zahlung weckt sicherlich eher die Aufmerksamkeit öffentlicher Stellen als mehrere Zahlung über mehrere Monate.

        Außerdem sind Gewinne aus Glücksspiel nicht steuerbar und somit m. E. bei aktueller Rechtslage relativ eindeutig nicht der ESt zu unterwerfen.

        Wenn du aber 100 % Sicherheit haben möchtest, kann ich dir eine verbindliche Auskunft bei deiner Finanzverwaltung https://www.finanztip.de/verbindlich...nft-finanzamt/ empfehlen. Dabei kann es natürlich sein, dass die Verwaltung das versteuert sehen möchte. Für den Fall kann dann natürlich ein Steuerberater weiterhelfen. Wenn deine Finanzverwaltung direkt sagt, alles i. O., dann ist das Thema erledigt.

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        • FliegenderTeppich
          Live-Wetter
          • 06.03.2009
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          • italy

          #19
          Hi Tipfro,

          genau so sieht mein Schlachtplan aus. Ich will halt in Ruhe schlafen können und die verbindliche Auskunft des Finanzamts ist halt ein super Mittel dafür. Dann muss ich eben nicht irgendwie unterm Radar taktieren und hoffen, dass es keiner merkt. In ständiger Angst zu leben würde mir einfach zuviel Stress bedeuten - da regel ich es lieber klar und direkt mit dem Finanzamt und kann dann auch wenn es am Ende für mich nachteilhaft ausgehen sollte wenigstens beruhigt schlafen.

          Wenn die das besteuern wollen, renn ich zur Anwältin und hab dann nochmal eine Chance unbesteuert aus der Sache rauszukommen. Und selbst wenn sie es am Ende besteuern... soll es halt so sein. Hauptsache das SEK tritt mir nicht eines frühen Morgens die Tür ein und kommt mir wegen Steuerhinterziehung und solchen Dingen.

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          • Gast
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            #20
            Zitat von FliegenderTeppich
            Hi Tipfro,

            genau so sieht mein Schlachtplan aus. Ich will halt in Ruhe schlafen können und die verbindliche Auskunft des Finanzamts ist halt ein super Mittel dafür. Dann muss ich eben nicht irgendwie unterm Radar taktieren und hoffen, dass es keiner merkt. In ständiger Angst zu leben würde mir einfach zuviel Stress bedeuten - da regel ich es lieber klar und direkt mit dem Finanzamt und kann dann auch wenn es am Ende für mich nachteilhaft ausgehen sollte wenigstens beruhigt schlafen.

            Wenn die das besteuern wollen, renn ich zur Anwältin und hab dann nochmal eine Chance unbesteuert aus der Sache rauszukommen. Und selbst wenn sie es am Ende besteuern... soll es halt so sein. Hauptsache das SEK tritt mir nicht eines frühen Morgens die Tür ein und kommt mir wegen Steuerhinterziehung und solchen Dingen.
            Ich wage aber mal zu behaupten, dass du selbst vom Finanzamt dazu keine verbindliche Aussage erhalten wirst. Weil hier ganz einfach eine gesetzliche Grundlage bzw. ein Grundsatzurteil fehlt. Selbst beim Online Poker streitet man sich bis heute weiterhin, obwohl es dort schon dass eine oder andere Grundsatzurteil gibt.

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            • FliegenderTeppich
              Live-Wetter
              • 06.03.2009
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              • italy

              #21
              Ich habe es ja noch nie ausprobiert, aber im Endeffekt "muss" das Finanzamt ja wissen wie, ob und warum sie in einem gegebenen Sachverhalt etwas besteuern würden. Das kann ja rechtlich umstritten sein, daher gilt ja auch, dass bei einer "positiven" Auslegung das FA an die Auskunft gebunden ist, aber bei einer negativen Auslegung, immer noch das Steuerrecht usw. Vorrang hat, es also anfechtbar ist. Also man würde vom Finanzamt nicht verlangen grundsätzlich zu entscheiden, als Präzedenzfall, sondern wenn ich es richtig verstehe, sind diese Anfragen dafür geeignet, auf den bestimmten Einzelfall, für ein Steuerjahr (vermutlich) verbindlich zu entscheiden wie eine Besteuerung angedacht ist.

              Ich nehme an, dass das aber eben nicht als Präzedenzfall verwendet werden darf oder Ähnliches. Das wär ja unsinnig, dafür braucht es ja das Finanzgericht.

              Also im Endeffekt, wenn sie sich unsicher sind können sie immer sagen: "Kein Problem, du zahlst einfach volle Einkommenssteuer drauf". Und dann kann man es eben vor Gericht zerren, wenn man möchte.
              Zuletzt geändert von FliegenderTeppich; 11.07.2022, 15:28.

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              • Robär
                Lebende Wettlegende
                WM EM Chef
                • 29.03.2003
                • 5406
                • 3980
                • austria european union

                #22
                Ich würde zum Steuerberater gehen und mir den Steuerausgleich machen lassen. Da würde ich 10000 überweisen und das muss er in die Steuererklärung aufnehmen. Ein Steuerberater für eine Einzelperson der ja fast nichts zu versteuern hat ist eine billige Sache.

                Grundsätzlich interessieren Wettgewinne ja niemand, weil es praktisch keine gibt. Die paar was es gibt sind nicht relevant. Interessant sind die Umsätze und Gewinne der Wettbüros, dort ist eine riesen Menge
                an Geld. Würde man sich um die paar Wettgewinne schweren dann müsste man sich eventuell auch um die Wettverluste kümmern und das könnte teuer werden.
                ChampionChampionSieger WM Contest 2006 ChampionChampion

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                • Gast
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                  #23
                  Genau das würde das Finanzamt eben nicht machen, weil für die Besteuerung nach dem EStG die Grundlage fehlt. Aber was sagt denn deine Krankenkasse dazu? Ich gehe mal davon aus, dass du zumindest mal Krankenversichert bist. Die brauchen ja auch einen Nachweis für die Beitragserhebung.

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                  • FliegenderTeppich
                    Live-Wetter
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                    • italy

                    #24
                    @Robär:
                    Klar, zum Steuerberater gehe ich sowieso. Aber die Anfrage kann man ja auch vorher schonmal stellen und dann ggf. RA involvieren.
                    Grundsätzlich hast du natürlich Recht, dass Sportwetten-Gewinne steuerfrei sind, aber einfach davon ausgehen und dann Beträge aufs Konto fließen lassen die mein reguläres Jahresgehalt übersteigen ist mir eine Nummer zu wagemutig. Ich habe es lieber von Anfang an schwarz auf weiß, dass die Sache "erledigt" und offiziell gesichtet wurden ist. Die Klarheit ist mir sehr viel wert. Daher ja auch die Idee der Anfrage. Es in der Steuererklärung anzugeben ist schon nicht so leicht, weil es dafür ja kein Feld zum Eintragen gibt von "Einkünften wo man nicht sicher ist". Zumindest soweit ich weiß.

                    @Papst:
                    Ich bin privat versichert, da sind die Beiträge nicht einkommensabhängig.

                    "Genau das würde das Finanzamt eben nicht machen, weil für die Besteuerung nach dem EStG die Grundlage fehlt."

                    Ja, stimmt, und wenn die mir das für die exakte Höhe meiner Gewinne (und allem anderen was ich denen für meinen Einzelfall dazu schreibe) nochmal schwarz auf weiß geben, fühle ich mich besser.

                    Aber das alles ist genau der Punkt, die Feststellung, ob es ein steuerbares Einkommen ist oder nicht hat nämlich nicht nur den Rattenschwanz mit der Krankenversicherung, sondern auch, ob es eine meldepflichtige Nebentätigkeit ist. Insofern würde mir ein Wisch auf dem schwarz auf weiß draufsteht: "Kein Einkommen, alles gut" an mehreren Punkten helfen.
                    Zuletzt geändert von FliegenderTeppich; 11.07.2022, 16:03.

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                    • Schröck
                      Surebet-Profi
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                      • 255
                      • 265

                      #25
                      Zitat von Tipfro
                      Wenn du aber 100 % Sicherheit haben möchtest, kann ich dir eine verbindliche Auskunft bei deiner Finanzverwaltung https://www.finanztip.de/verbindlich...nft-finanzamt/ empfehlen.
                      Der Pokerspieler Eddy Scharf hatte laut eigener Aussage eine verbindliche Auskunft des FA, welche ihm Steuerfreiheit auf seine Pokergewinne bescheinigte, vorliegen, bevor er einige Jahre später vom Finanzgericht Köln und schließlich vom Bundesfinanzhof in letzter Instanz zur Nachzahlung eines Steuerbetrags "in ruinöser Höhe" verurteilt wurde.

                      Ob die Auskunft zu allgemein gehalten oder nicht aktuell genug war, keine Ahnung. Jedenfalls sollte man sich nicht blindlings auf eine solche Auskunft verlassen. Sie schützt maximal vor dem Vorwurf der Steuerhinterziehung, wohl aber nicht vor einer etwaigen Steuernachzahlung.

                      FliegenderTeppich Da du ja mehrfach erwähnt hast, dass es dir v.a. darum geht, keine unerwarteten Gäste vom LKA empfangen zu müssen, sollte eine verbindliche Auskunft in deinem Fall das geeignete Mittel der Wahl sein. Da es sich bei dir nur um Nebeneinkünfte handelt, dürftest du gute Aussichten auf einen aus deiner Sicht positiven Bescheid haben.

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                      • FliegenderTeppich
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                        #26
                        Ja, danke, auf jeden Fall werde ich eine verbindliche Anfrage stellen. Mit einer unverbindlichen ist mir dann auch keineswegs weitergeholfen. Danke für deinen Support :)

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                        • Gast
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                          #27
                          Na geh doch einfach mal zu einer gesetzlichen Krankenkasse in deinem Dorf hin und lass dich doch dort mal beraten. Ganz unverbindlich, brauchst ja nichts unterschreiben, aber ein Angebot mal unterbreiten lassen, da bekommst du zumindest schon ein wenig Gewissheit wie die KK das handhabt. Man kann nämlich auch Mitglied einer gesetzlichen KK werden, selbst wenn man kein "Einkommen" hat. Beitragshöhe ist derzeit um die 194 Euro oder so.

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                          • FliegenderTeppich
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                            #28
                            Achsooo jetzt verstehe ich was du meinst. Du meinst als Vorstufe zu einem FA könnte ich einfach mal bei einer Versicherung fragen. Hahaha, netter Trick :D Aber ich denk ich geh einfach direkt an die Quelle und zwing die mir mal eine Ansage zu machen. Head first, wie ein Samurai.
                            Zuletzt geändert von FliegenderTeppich; 11.07.2022, 16:28.

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                              #29
                              Zitat von FliegenderTeppich
                              Achsooo jetzt verstehe ich was du meinst. Du meinst als Vorstufe zu einem FA könnte ich einfach mal bei einer Versicherung fragen. Hahaha, netter Trick :D Aber ich denk ich geh einfach direkt an die Quelle und zwing die mir mal eine Ansage zu machen. Head first, wie ein Samurai.
                              Ja genau so war das gemeint. Bevor du jetzt zum Anwalt oder Steuerberater läufst und dort zig Hundert Euro ausgibst.

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                              • Robär
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                                #30
                                Zitat von FliegenderTeppich
                                Achsooo jetzt verstehe ich was du meinst. Du meinst als Vorstufe zu einem FA könnte ich einfach mal bei einer Versicherung fragen. Hahaha, netter Trick :D Aber ich denk ich geh einfach direkt an die Quelle und zwing die mir mal eine Ansage zu machen. Head first, wie ein Samurai.
                                Glaube nicht das die Quelle eine Ansage macht, weil es dieses Problem nicht gibt
                                ChampionChampionSieger WM Contest 2006 ChampionChampion

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