Einige Beiträge aus anderem Ordner hierher verschoben - es geht darum, ob Bookies in AGB reinschreiben können was sie möchten und dies vor Gericht standhält. Spezieller Fall hier: Einzahlungsbonus nur 1mal pro Familie.
Sehr fraglich für mich, ob solche Regeln für Gericht standhalten. Bin natürlich kein Jurist, aber man kann nicht einfach alles mögliche in die AGBs oder sonst wo reinschreiben und es ist dann automatisch rechtsgültig. Das ist falsch.
Erinnert mich ein wenig an Sippenhaft. Bevor ich einen Bonus bei bah nutzen will, muss ich erst mal in meiner gesamten Familie (!!!) rumfragen, ob sonst keiner die Idee hatte? Rechtssubjekte sind Individuen, keine Gruppen wie Familien.
Sehr fraglich für mich, ob solche Regeln für Gericht standhalten. Bin natürlich kein Jurist, aber man kann nicht einfach alles mögliche in die AGBs oder sonst wo reinschreiben und es ist dann automatisch rechtsgültig. Das ist falsch.
Erinnert mich ein wenig an Sippenhaft. Bevor ich einen Bonus bei bah nutzen will, muss ich erst mal in meiner gesamten Familie (!!!) rumfragen, ob sonst keiner die Idee hatte? Rechtssubjekte sind Individuen, keine Gruppen wie Familien.
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