wsbet.at

Sehr geehrter Herr XXX, Die Beratungsstelle des Landes Niederösterreich bestätigt den Erhalt Ihrer E-Mail vom 31.August 2020 betreffend die Wettbüro Schwechat GmbH.Wir haben Ihr Schreiben an die Abteilung Polizeiangelegenheiten als zuständige Fachabteilung beim Amt der NÖLandesregierung weitergeleitet und um Veranlassung einer Abklärung sowie direkten Kontaktaufnahme mit Ihnen ersucht.Wir hoffen damit in Ihrem Sinne gehandelt zu haben.Mit freundlichen GrüßenFür die Landeshauptfrau XXXX
 
Guten Tag,

vielen Dank für Ihren Schlichtungsantrag, den Sie bei uns, der Verbraucherschlichtung Austria, eingebracht haben. Nachdem uns aus jetziger Sicht alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Behandlung des Falls vorliegen, haben wir diesen nun an das Unternehmen (Wettbüro Schwechat GmbH) zur Stellungnahme weitergeleitet. Dafür räumen wir eine Frist von zwei Wochen ein. Sobald wir eine Antwort des Unternehmens bzw. neue Informationen erhalten, melden wir uns wieder bei Ihnen. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie noch darauf hin, dass unsere Verfahren freiwillig sind und Unternehmen nicht zur Teilnahme gezwungen werden können.

Falls sich das Unternehmen dazu bereit erklärt am Verfahren teilzunehmen, sieht der weitere Verfahrensverlauf in etwa wie folgt aus:

Wir hören uns die Sichtweisen beider Seiten an. Dabei stellen wir auch sicher, dass Sie den Standpunkt des Unternehmens genau erfahren und das Unternehmen Ihre Sichtweise erfährt. Wenn Sie und das Unternehmen die jeweiligen Positionen ausreichend darlegen konnten und nicht schon dadurch eine Einigung zustande gekommen ist, unterstützen wir Sie dabei, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erzielen. Dafür kann auch eine Schlichtungsverhandlung durchgeführt werden, bei der Sie und das Unternehmen sich mit einer Schlichterin/einem Schlichter der Verbraucherschlichtung Austria zusammensetzen und den Fall besprechen.

Im Übrigen steht es Ihnen frei, sich im Verfahren durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin oder eine andere Person vertreten zu lassen. Eine Vertretung ist in jedem Verfahrensstadium zulässig, aber nicht verpflichtend.

In Ihren elektronischen Akt können Sie mit Ihren Zugangsdaten jederzeit Einsicht nehmen und so auch den Verfahrensstand abfragen.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden.

Mit freundlichen Grüßen

Verbraucherschlichtung Austria, staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
Tel: 01 890 63 11
Fax: 01 890 63 11 – 99
Mariahilfer Straße 103/1/18, 1060 Wien
[email protected]
www.verbraucherschlichtung.at
 
  • Like
Reaktionen: Duo42 und tobi89n
Sehr geehrter Herr xxxxxx,

wir haben den Beschwerdegegner zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle im Fall xxxxxxx / wsbet.at/ aufgefordert. Wir werden Sie über den Stand der Bearbeitung informieren.

Ihr Beschwerdefall fällt in die Zuständigkeit der Internet Ombudsstelle nach den Verfahrensrichtlinien für das AStG-Schlichtungsverfahren.

Ausführliche Informationen zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden sie in unseren FAQ (https://www.ombudsstelle.at/so-funktionierts/faqs-zum-verfahren/) oder in den Verfahrensrichtlinien der Internet Ombudsstelle für die alternative Streitbeilegung nach dem AStG (AStG-Schlichtungsverfahren).

Information gemäß § 12 Abs 5 AStG: Die Beschwerdeakte wurde vollständig eingebracht.


Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxx
www.ombudsstelle.at
 
Also ich habe am 02.08. eine Auszahlungsanfrage gesendet und es kam BIS JETZT nichts an. Wie bei meinen Vorrednern ist der Chat NIE online, auf Emails und Nachrichten wird 0 reagiert und diese Österreichische Schlichtungsstelle habe ich auch mal angeschrieben und einen Fall eröffnet. Es handelt sich bei mir um 1500€, meine einzige Hoffnung ist die Nachricht vom tobi89n, dass nach 45 Tagen mein Geld ankommt... Ich bete ehrlich :D in dieser Woche sind nämlich die 45 Tage vorbei. Hast du noch was anderes gemacht tobi89n ? Oder einfach nur gewartet.
LG